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Soziale Nachhaltigkeit und Inklusion

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Soziale Nachhaltigkeit und Inklusion am Empfang

Soziale Nachhaltigkeit und Inklusion am Empfang

Empfangsbereiche sind der erste physische und soziale Berührungspunkt in großen Bürogebäuden und somit entscheidend, um Engagement für soziale Nachhaltigkeit und Inklusion sichtbar zu machen. In Deutschland ist ein barrierefreies Empfangsdesign nicht nur gesetzlich vorgeschrieben (z.B. durch DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude), sondern stellt auch einen zentralen Baustein des „Social“-Aspekts in unternehmensweiten ESG-Strategien dar. Durch die Umsetzung barrierefreier Eingangseinrichtungen, assistiver Technologien und Mitarbeiterschulungen kann das Facility Management sicherstellen, dass jeder Besucher – einschließlich Menschen mit Behinderungen – würdevoll empfangen wird und gleichberechtigt teilhaben kann. Diese inklusiven Maßnahmen am Empfang gehen über reine Regelbefolgung hinaus: Sie erhöhen die Sicherheit und den Komfort für alle Nutzer und demonstrieren sichtbar die ESG-Führungsrolle sowie die inklusive Unternehmenskultur eines Gebäudebetreibers. Moderne Unternehmen erkennen zunehmend, dass Merkmale wie stufenlose Zugänge, automatische Türen, rollstuhlgerechte Tresen und Brailleschrift-Beschilderung Kennzeichen eines ESG-freundlichen Arbeitsplatzes sind.

Die Verankerung von sozialer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit am Empfang ist ein deutliches Kennzeichen modernen Facility Managements. Durch die Kombination eines durchdachten barrierefreien Designs mit proaktiven inklusiven Richtlinien stellen sicher, dass jeder Besucher – unabhängig von seinen Fähigkeiten – das Gebäude sicher, selbstständig und würdevoll betreten und nutzen kann. Vom Moment der Ankunft an der Eingangstür über das Betreten und Begrüßtwerden bis hin zum Auffinden des Besprechungszimmers sollte die Umgebung und das Personal eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Organisationen, die diese Maßnahmen umsetzen, erfüllen damit nicht nur ihre gesetzlichen Pflichten nach Bauordnungen und Gleichstellungsgesetzen, sondern senden auch ein starkes Signal hinsichtlich ihrer Wertehaltung. Ein barrierefreier Empfang zeigt exemplarisch das Engagement eines Unternehmens für ESG-Prinzipien, insbesondere in der sozialen Dimension – nämlich alle Anspruchsgruppen fair und respektvoll zu behandeln.

Barrierefreier Eingangsbereich

Die Grundlage eines inklusiven Empfangs ist ein barrierefreier Eingangsbereich, den jeder selbstständig nutzen kann. Dazu gehört, dass Hauptzugänge entweder ebenerdig liegen oder über flach geneigte Rampen (max. 6 % Steigung) erreichbar sind. Ein stufenloser, schwellenloser Zugang beseitigt Hindernisse für Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen oder Gehbehinderte. Ist ein geringer Höhenunterschied unvermeidbar, muss zur Wahrung der Barrierefreiheit eine Rampe oder ein Aufzug installiert werden. Außerdem sollten die Vorzonen des Eingangs eben, rutschfest und ohne Niveauunterschiede gestaltet sein. Materialien mit einer Rutschhemmung von mindestens R9 (besser R10) sind empfehlenswert, um Ausrutschen auf nassen Flächen zu verhindern. Zudem ist ausreichend Manövrierfläche (z.B. 1,5 m × 1,5 m Freiraum) im Eingangsbereich vorzusehen, damit Rollstuhlnutzer wenden können und kein Gedränge entsteht. Auch vom Parkplatz für Menschen mit Behinderung oder von Haltezonen des ÖPNV bis zum Eingang sollte ein durchgängig barrierefreier Weg führen – einschließlich Bordsteinabsenkungen, Rampen und gut sichtbarer Beschilderung.

Ein weiterer Schlüsselfaktor sind visuelle und taktile Markierungen, die Besucher mit Sinneseinschränkungen auf den Eingang aufmerksam machen. So kann z.B. das Türportal und die umgebende Fassade durch kontrastierende Farben und gute Beleuchtung gestaltet werden, damit es von sehbehinderten Menschen deutlich erkannt wird. Im Bodenbelag können unterschiedliche Oberflächenstrukturen als taktiler Leitsstreifen dienen, um blinde Besucher zum Eingang zu führen. Üblich ist z.B. der Einsatz eines Streifens mit Rillen- oder Noppenprofil im Belag, der vom Gehweg zum Eingang und weiter Richtung Empfang verläuft und mit dem Blindenstock spürbar ist. Solche Bodenindikatoren – kombiniert mit klarer Beschilderung – machen den Eingang für alle leicht auffindbar.

Checkliste (DIN 18040-1 konform):

  • Stufenloser, schwellenloser Zugang: Hauptzugänge müssen ohne Stufen und Türschwellen ausgeführt sein, um einen ungehinderten Eintritt mit Rollstuhl zu ermöglichen.

  • Taktile und visuelle Leitmarkierungen: Vor dem Eingang weisen taktile Bodenindikatoren oder kontrastierende Bodenbeläge den Weg. Sie ermöglichen sehbehinderten Menschen eine sichere Orientierung im Eingangsbereich.

  • Rutschhemmender Boden (R10): Eingangsmatten und Beläge sollten eine ausreichende Rutschfestigkeit aufweisen (z.B. Bewertungsgruppe R10 oder höher), um Sturzgefahren bei Nässe zu minimieren.

Hinweis: R10 bezeichnet eine Bewertungsgruppe für Rutschhemmung; höhere R-Werte (z.B. R11) bieten noch mehr Trittsicherheit.

In der Praxis umfasst ein barrierefreier Eingangsbereich beispielsweise eine automatische Tür auf Straßenniveau, ein Vordach zum Schutz vor Regen (was ebenfalls rutschige Böden vorbeugt) und einen unverbauten, klar ausgeschilderten Weg vom Behindertenparkplatz bis zur Eingangstür. Drehtüren (Karusselltüren) gelten übrigens nicht als barrierefreier Zugang – ist eine solche aus architektonischen oder energieeffizienten Gründen vorhanden, muss daneben unbedingt eine normale automatische Schwenk- oder Schiebetür als alternativer Eingang für Rollstuhlfahrer und andere Nutzer bereitgestellt werden. Durch Beachtung all dieser Aspekte schaffen Gebäudeverantwortliche einen einladenden Eingang, der sowohl den Vorgaben der DIN 18040 entspricht als auch dem Geist der Inklusion Rechnung trägt.

Automatische Türen und breite Durchgänge

Nach dem Erreichen des Gebäudes spielt das Türsystem eine entscheidende Rolle für unabhängigen und komfortablen Zugang. Eingangstüren sollten so gestaltet sein, dass sie sich leicht öffnen lassen oder sich automatisch öffnen, damit alle Besucher mühelos eintreten können. Automatische Schiebetüren oder sensorgesteuerte Türen sind in stark frequentierten Gebäuden ideal: Zum Beispiel gleitende Glasschiebetüren, die sich lautlos bei Annäherung öffnen, oder automatisch angetriebene Drehflügeltüren mit geringem Kraftaufwand. Gemäß den DIN-Vorgaben darf eine manuell bedienbare Tür im barrierefreien Weg nur maximal 25 N Kraft zum Öffnen erfordern – etwa so viel wie nötig ist, um eine leichte Innentür aufzudrücken. Kann dieser Wert nicht eingehalten werden (z.B. bei schweren Außen- oder Brandschutztüren), ist ein automatisches Türsystem vorgeschrieben. Automatische Türen, etwa sensorgesteuerte Schiebetüren, kommen ganz ohne Drücken oder Ziehen aus, was nicht nur Rollstuhlfahrern zugutekommt, sondern auch Personen mit Gepäck oder Lieferungen.

Ein weiterer wichtiger Parameter ist die ausreichende lichte Durchgangsbreite der Türen. Um Rollstühle und andere Gehhilfen hindurchzubekommen, müssen Eingangstüren mindestens 90 cm lichte Breite aufweisen. Diese Mindestbreite (entspricht ca. 3 Fuß) sorgt dafür, dass ein Rollstuhlnutzer bequem passieren kann. Noch breitere Türen sind vorzuziehen – als Best Practice gelten etwa 100 cm oder mehr freier Durchgang, was auch zwei Personen nebeneinander das Passieren ermöglicht. Türöffnungen müssen zudem hoch genug sein (in der Regel mindestens 205 cm lichte Höhe) und dürfen keine hervorstehenden Schwellen aufweisen. Jeder Türanschlag oder Absatz über 2 cm Höhe stellt ein Hindernis dar; daher sind nullschwellige Übergänge bevorzugt, und 2 cm gelten als absolutes Maximum, wenn ein flach abgeschrägter Übergang unvermeidbar ist.

Für Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit verfügen moderne Eingangstüren über zusätzliche inklusive Funktionen. Sicherheitssensoren an automatischen Türen erkennen Hindernisse und verhindern, dass die Tür eine langsam gehende Person berührt oder einklemmt. Die Schließgeschwindigkeit sollte so eingestellt sein, dass die Tür nicht plötzlich zuschlägt – ein wichtiger Aspekt für Menschen mit Rollatoren oder jene, die vorsichtig gehen. Sind die Türen aus Glas, müssen sie mit deutlich sichtbaren Markierungen oder Streifen versehen sein. Große Glasflächen sind gefährlich, wenn sie nicht gekennzeichnet werden: Deutsche Vorschriften verlangen kontraststarke Markierungsstreifen über die gesamte Breite von Ganzglastüren in zwei Höhen (~40–70 cm und 120–160 cm über dem Boden), damit sowohl sitzende als auch stehende Personen sie rechtzeitig erkennen. Diese Streifen – häufig in Form eines satinierten oder farbigen Bandes – dienen als Sicherheitsmarkierung, indem sie Kanten und Flächen der Glastür kontrastreich hervorheben und so Zusammenstöße verhindern.

Tabelle: Barrierefreie Anforderungen an Eingangstüren gemäß DIN 18040-1 und empfohlene Best Practices für große Bürogebäude:

Merkmal

Vorgabe nach DIN

Empfehlung (Best Practice)

Türdurchgangsbreite

≥ 90 cm lichte Breite

ca. 100 cm oder mehr für mehr Komfort

Öffnungskraft

≤ 25 N manuelle Kraft

Automatik mit Sensorsteuerung (keine Kraft nötig)

Schwellenhöhe

Max. 2 cm (nur wenn unvermeidbar)

0 cm (komplett schwellenlos bevorzugt)

Darüber hinaus sollte die Gestaltung auch Windfänge oder Eingangsschleusen berücksichtigen, die häufig in großen Gebäuden vorhanden sind. Gibt es zwei hintereinander liegende Türen (eine Außentür und eine Innentür), muss der dazwischenliegende Bereich genügend Platz bieten, damit ein Rollstuhlfahrer dort warten oder manövrieren kann, ohne dass die Türflügel einander in die Quere kommen. Die DIN 18040 fordert, dass in solchen Windfängen eine Bewegungsfläche von 150 cm × 150 cm vorhanden ist, die nicht von den Türschwenkbereichen überlagert wird. Auch Türbedienelemente (wie Gegensprechanlagen, Kartenleser oder Taster) sollten in erreichbarer Höhe angebracht sein (ca. 85 cm über Boden) und so positioniert werden, dass ein Rollstuhlfahrer frontal oder seitlich gut heranfahren kann. Dazu ist ein seitlicher Freiraum von etwa 50 cm neben dem Bedienfeld ideal, um auch mit Rollstuhl oder Rollator bequem anzufahren.

Durch die Ausstattung des Eingangs mit breiten, automatischen Türen, gut sichtbaren Markierungen und leicht erreichbaren Bedienelementen kann der Empfang eines Bürogebäudes von allen Besuchern sicher und selbständig betreten werden. Diese Maßnahmen erfüllen die Anforderungen der DIN 18040, wonach Türen „deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und sicher zu passieren“ sein müssen – ein Kerngrundsatz barrierefreien Bauens.

Abgesenkte Empfangstheken für Rollstuhlfahrer

Im Lobbybereich muss der Empfangstresen so gestaltet sein, dass er Besucher aller Fähigkeiten gleichberechtigt bedienen kann. Eine übliche Praxis ist die Integration eines abgesenkten Thekenbereichs, der für Besucher im Rollstuhl oder kleiner gewachsene Personen zugänglich ist. Standard-Empfangstheken in Büros sind oft relativ hoch (ca. 110–120 cm), um dem stehenden Personal bequemes Arbeiten zu ermöglichen. Diese Höhe liegt jedoch über der Augenhöhe einer sitzenden Person. Für Inklusion gilt daher: Laut DIN 18040 und entsprechenden Richtlinien sollte an mindestens einer Stelle eine Thekenoberfläche von maximal ca. 85 cm Höhe vorhanden sein. Viele große Empfangsbereiche lösen dies, indem sie einen Abschnitt des Haupttresens auf etwa 85 cm heruntergezogen gestalten oder eine seitliche Theke in dieser Höhe anbauen. Dadurch kann ein Rollstuhlfahrer heranfahren und auf Augenhöhe ohne Barriere mit dem Empfangspersonal kommunizieren. Die deutsche DGUV-Empfehlung sieht sogar maximal 80 cm als ideale Höhe für sitzende Benutzer vor, doch in der Praxis sind 85–90 cm ein gängiger Kompromiss.

Genauso wichtig ist ein ausreichender Beinfreiraum unter der Theke. Der abgesenkte Tresenbereich sollte unten offen sein, damit ein Rollstuhlfahrer dicht heranfahren kann. Üblicherweise sind unter dem Tresen etwa 67 cm Höhe Freiraum für die Knie erforderlich, mit mindestens 30 cm Tiefe für die Knie und insgesamt ca. 55 cm Tiefe für die Fußraumreichweite. So kann eine Person im Rollstuhl die Beine bequem unter die Theke stellen, um z.B. Formulare auf der Oberfläche auszufüllen oder zu unterschreiben. Die Breite des Unterfahrbereichs sollte mindestens 90 cm betragen, damit auch Fußstützen und Räder des Rollstuhls Platz finden. Gemäß Richtlinie sollten Tresen mindestens 90 cm Breite unterfahrbar sein, damit der Rollstuhl bequem darunter passt. Zusammengefasst bietet ein barrierefreier Empfangstresen also eine Platte auf etwa 85 cm Höhe mit ausreichender Breite und freiem Raum darunter, sodass ein Besucher im Rollstuhl in gleicher Weise heranfahren und den Tresen nutzen kann wie ein stehender Besucher.

Neben den Maßen erhöhen mehrere inklusive Ausstattungsmerkmale die Nutzbarkeit der Empfangstheke für jedermann:

  • Kontrastreiche Arbeitsfläche: Die Oberseite des Tresens und seine Kanten sollten farblich kontrastierend zur Umgebung gestaltet sein, damit sehbehinderte Personen die Begrenzungen der Theke gut erkennen können. Beispielsweise kann eine helle Arbeitsplatte mit einem dunklen Randstreifen versehen werden, um den Schreibbereich visuell abzusetzen.

  • Klingel oder Rufknopf in Reichweite: Falls der Empfang zeitweise unbesetzt ist oder das Personal hinter einer Scheibe sitzt, sollte im abgesenkten Thekenbereich ein gut erreichbarer, markierter Knopf oder eine Klingel vorhanden sein. Dieser Service-Ruf muss auch von Personen mit eingeschränkter Reichweite bedient werden können (Anbringung in ca. 85 cm Höhe) und idealerweise tastbar markiert oder mit Brailleschrift versehen sein.

  • Akustische Vorkehrungen (Hörbarkeit): Empfangshallen sind oft geräuschvoll, was für Menschen mit Hörbehinderung problematisch ist. Es ist vorteilhaft, akustische Dämpfungsmaßnahmen am Empfang einzusetzen – zum Beispiel schallabsorbierende Paneele oder eine Abhangdecke über dem Tresen –, um Hintergrundlärm zu reduzieren und verständlichere Gespräche zu ermöglichen. Zudem sollte eine induktive Höranlage (Hörschleife) am Empfang installiert sein. Dadurch können Besucher mit Hörgeräten die Stimmen des Personals direkt und störungsfrei über ihre Geräte empfangen. Ein Schild mit dem bekannten Ohr-Symbol weist auf dieses Angebot hin. Mit solchen technischen Hilfen stellt der Empfang sicher, dass auch schwerhörige Gäste Mitarbeiter verstehen können.

  • Sitzgelegenheit in Empfangsnähe: Für Besucher, denen langes Stehen schwerfällt (z.B. Senioren, Schwangere oder Personen mit Mobilitätseinschränkung), sollte eine Sitzgelegenheit in unmittelbarer Nähe des Empfangs bereitstehen. Dieser Stuhl oder die Bank sollte beim abgesenkten Tresen positioniert sein, sodass eine Person bei Bedarf im Sitzen bedient werden kann. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Bereich vor und um den barrierefreien Thekensegment frei von Hindernissen bleibt, damit Rollstuhlfahrer ungehindert heranfahren und rangieren können.

Diese baulichen Vorkehrungen werden durch das Bewusstsein des Personals ergänzt, bei Bedarf hinter dem Tresen hervorzukommen, um z.B. Dokumente in bequemer Höhe zu überreichen. Das übergeordnete Ziel ist, sicherzustellen, dass jeder Gast – unabhängig von seiner körperlichen Verfassung – sich am Empfang anmelden, Fragen stellen und Hilfe erhalten kann, und zwar auf angenehme und respektvolle Weise. Eine gut gestaltete Empfangstheke mit Bereichen auf unterschiedlichen Höhen zeigt deutlich das Bekenntnis zu einem gleichberechtigten Service – niemand soll auf einen provisorischen Beistelltisch ausweichen müssen oder sich mühsam über eine zu hohe Theke hinweg verständigen.

Im Kern bedeutet dies: Mindestens ein Teil des Empfangstresens muss barrierefrei nutzbar sein (rollstuhlgerechte Höhe mit unterfahrbarem Freiraum), und die gesamte Gestaltung des Empfangsbereichs sollte sowohl stehende als auch sitzende Interaktionen ermöglichen. Große deutsche Bürogebäude integrieren dies heutzutage oft nahtlos in ihr Empfangsdesign – mitunter kommen sogar motorisch höhenverstellbare Tresensegmente zum Einsatz, um maximale Flexibilität zu bieten. Durch die Einhaltung der Vorgaben zu Höhe und Freiraum (z.B. ~85 cm Tresenhöhe, 67 cm Durchfahrtshöhe) stellen Facility Manager sicher, dass der Empfang ein Ort des gleichberechtigten Services ist.

Taktiles Leitsystem im Empfangsbereich

Ein inklusiver Empfang verlässt sich bei der Orientierung nicht nur auf visuelle Hinweise – er integriert auch taktile und akustische Navigationhilfen, damit sich Besucher mit Seheinschränkungen selbstständig zurechtfinden können. Taktile Leitsysteme bestehen in der Regel aus speziellen Bodenindikatoren (Fliesen mit Rippen- oder Noppenstruktur), tastbaren Beschilderungen in Brailleschrift und erhabener Schrift sowie mitunter akustischen Signalen. All diese Elemente dienen dazu, Menschen sicher durch die Eingangshalle zu leiten.

Ein gängiges Element ist ein taktiler Bodenleitstreifen, der vom Gebäudezugang bis zum Empfang führt. Dabei handelt es sich um einen Streifen aus Bodenplatten mit Rippen- oder Noppenprofil, dem ein blinder Mensch mit dem Langstock folgen kann. So kann z.B. ein Streifen mit Längsrillen im Bodenbelag an der Eingangstür beginnen und direkt zum Empfangstresen führen. Am Ende dieses Streifens signalisiert dann eine veränderte Bodenstruktur – etwa ein Feld mit Noppen als Aufmerksamkeitsfeld – der Person, dass sie den Tresen erreicht hat oder vor einer Änderung (z.B. Übergang zum Aufzugsbereich) steht. Solche Leitstreifen sollten zudem farblich im Kontrast zum übrigen Boden stehen, damit auch sehbehinderte Personen sie erkennen, und bündig im Boden eingelassen sein, um keine Stolperfalle für andere darzustellen. Für einen blinden Besucher dienen sie als „Lebensader“ durch die Halle, sodass er weniger auf fremde Hilfe angewiesen ist, um den Empfang zu finden. Die Norm DIN 32984 liefert genaue Vorgaben für Bodenindikatoren und betont Einheitlichkeit, damit Nutzer im öffentlichen Raum auf vertraute Muster stoßen und wissen, wie diese zu interpretieren sind. Erfahrungen zeigen, dass taktile Leitelemente nicht nur blinden und sehbehinderten Menschen eine sicherere Fortbewegung ermöglichen, sondern durch die klare Wegführung letztlich allen Nutzern die Orientierung erleichtern.

Neben Bodenindikatoren müssen auch Beschilderungen in Brailleschrift und erhabener Profilschrift vorhanden sein, um wichtige Orte kenntlich zu machen. Im Empfangsbereich eines großen Bürogebäudes umfasst dies z.B. Türschilder mit Braille-Beschriftung (Raum- und Etagenhinweise), taktile Bedienelemente in Aufzugskabinen sowie Wegweiser mit ertastbarer Schrift zu Einrichtungen wie WCs. Normen wie DIN 32986 fordern, dass alle Informationen, die der allgemeinen Orientierung dienen – etwa Raum- oder Etagenbezeichnungen –, auch für Menschen mit Sehbehinderung tastbar gestaltet und in einheitlicher Höhe montiert werden. In der Regel werden solche Schilder in einer Höhe von etwa 140–160 cm angebracht, sodass sowohl stehende als auch sitzende Personen sie erreichen können. Bestimmte Hinweise werden auch niedriger platziert, wenn sie speziell von Rollstuhlfahrern gelesen werden sollen (daher spricht man teilweise von „Handlaufhöhe“ um 90 cm für solche taktilen Elemente). Ein Braille-Übersichtsplan im Eingangsbereich kann z.B. auf einem Ständer in ca. 120 cm Höhe angebracht sein, sodass er für alle gut ertastbar ist. Auch Treppengeländer tragen häufig Brailleschrift am Griffende, die das jeweilige Stockwerk angeben. Durch Brailleschrift auf den Schildern kann ein blinder Besucher eigenständig überprüfen, ob er z.B. am „Empfang“ steht oder den Aufzug gefunden hat, anstatt ausschließlich auf die Hilfe von Mitarbeitern angewiesen zu sein.

Akustische Signale verbessern zusätzlich die Orientierung in großen, hallenden Foyers. Nach dem Zwei-Sinne-Prinzip (wichtige Informationen sollen mindestens über zwei Sinneskanäle vermittelt werden, z.B. Sehen und Hören) statten viele öffentliche Gebäude ihre Eingangsbereiche mit akustischen Orientierungshilfen aus. In einem Büroempfang kann das so einfach sein wie ein akustisches Signal oder eine Sprachansage beim Eintreffen des Aufzugs – oder so fortgeschritten wie ein lokalisierbares akustisches Leuchtfeuer, das von einer blinden Person per Fernbedienung aktiviert werden kann. So gibt es z.B. Systeme, bei denen ein Besucher mittels einer Fernsteuerung oder Smartphone-App einen Lautsprecher in Empfangsnähe veranlassen kann, einen wiederkehrenden leisen Ton oder eine Ansage auszuspielen, an dem er sich orientieren kann. Aber selbst ohne Spezialtechnik kann bereits ein dezentes Umgebungsgeräusch im Empfangsbereich (z.B. ein plätschernder Brunnen oder leise Hintergrundmusik) blinden Menschen zur Orientierung dienen, indem es ihnen einen Anhaltspunkt im Raum gibt. Außerdem müssen wichtige Sicherheitssignale wie Feueralarme laut Vorschrift immer einen akustischen (und ergänzend visuellen) Teil haben, damit sie auch von Menschen mit Sehbehinderung wahrgenommen werden. Falls die Lobby sehr weitläufig oder verwinkelt ist, können akustische Leitmelder an entscheidenden Punkten installiert werden – etwa ein gerichteter Signalgeber am Empfangstresen, der bei Bedarf eingeschaltet wird, um dessen Position kenntlich zu machen, oder eine Gegensprechanlage, über die ein blinder Besucher per Knopfdruck akustische Weganweisungen abrufen kann.

Die Kombination aus taktiler, visueller und akustischer Wegeleitung stellt sicher, dass die Umgebung für alle Nutzer verständlich wird. Nachfolgend eine Übersicht häufiger Orientierungselemente, die im Empfangsbereich zum Einsatz kommen:

Leitelement

Ausführung

Beispiel-Platzierung

Leitstreifen (Boden)

Rippen- oder Noppenprofil am Boden

Vom Eingang bis zum Empfangstresen (Orientierungslinie)

Braille-/Tastzeichen

Erhabene Schrift + Braille auf Schildern

Lift-Lobby (Etagenplan), an WC-Türen, am Empfangsschalter

Akustisches Signal

Signalgeber (Ton in Dauerschleife oder Intervall)

Empfangsbereich oder Eingang zu wichtigen Zonen (z.B. Konferenzbereich)

Alle Besucher profitieren von einem durchdachten Orientierungssystem: Klare Leitwege und Beschilderungen verringern Verwirrung und verbessern den Verkehrsfluss. Für Besucher mit Behinderungen sind solche Systeme entscheidend, um sich selbstständig zurechtzufinden. In Deutschland wird erwartet, dass öffentlich zugängliche Gebäude derartige Maßnahmen im Rahmen ihres Barrierefrei-Konzepts umsetzen. Man sieht dies z.B. daran, dass in Behördenfoyers Bodenindikatoren und tastbare Orientierungspläne mittlerweile Standard sind; und auch fortschrittliche Unternehmen statten ihre Empfangsbereiche entsprechend aus, um sicherzustellen, dass Besucher gefahrlos den Empfang und ihr Ziel finden. Darüber hinaus unterstreichen diese Einrichtungen die soziale Verantwortung einer Organisation – wer in barrierefreie Orientierungshilfen investiert, zeigt damit, dass ihm die Selbständigkeit und Sicherheit aller Gäste wichtig ist. Wie ein Planungsleitfaden zur Inklusion festhält, tragen taktile und akustische Leitsysteme dazu bei, Unfälle zu vermeiden und erleichtern Menschen mit Seheinschränkung den Ablauf erheblich.

Es gilt: Ein inklusiver Empfang beruht nicht nur auf freundlichem Personal, sondern beginnt damit, dass ein blinder oder sehbehinderter Gast eigenständig vom Eingang bis zum Tresen und weiter zu seinem Ziel gelangt – ermöglicht durch durchdachtes Design von Boden, Beschilderung und akustischen Signalen. Die Umsetzung der richtigen taktilen Leitsysteme gemäß DIN-Normen stellt sicher, dass sich auch Erstbesucher nicht verloren fühlen, und untermauert das Bekenntnis zu gleichberechtigtem Zugang.

Schulung des Personals für den Umgang mit Behinderungen

Bauliche Anpassungen allein machen einen Empfang noch nicht vollständig inklusiv – der menschliche Faktor ist ebenso entscheidend. Empfangsmitarbeiter und anderes Front-Personal müssen darauf vorbereitet und geschult sein, Besucher mit Behinderungen respektvoll und wirkungsvoll zu unterstützen. Regelmäßige Schulungen zur Behinderten-Sensibilisierung und zu angemessener Etikette für Empfangskräfte, Sicherheitspersonal und Facility-Manager vermitteln die nötigen Kenntnisse und Selbstsicherheit, um allen Gästen gerecht zu werden – sei es, einen blinden Besucher zu begleiten oder auf die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers einzugehen.

Wichtige Schulungsinhalte umfassen: Wie führt man eine blinde Person? – etwa indem man ihr den Arm anbietet und beim Gehen die Umgebung oder Hindernisse beschreibt. Das Personal sollte das Begleiten sehbehinderter Menschen in Übungen erproben, damit es im Ernstfall souverän reagieren kann. Ein weiteres zentrales Thema ist die Kommunikation mit gehörlosen oder schwerhörigen Besuchern. Hier lernen die Mitarbeiter, deutlich und dem Besucher zugewandt zu sprechen, bei Bedarf schriftliche Notizen oder eine Textanzeige zu verwenden, eventuell einige Grußformeln in Gebärdensprache, und dass Schreien oder übertriebenes Mundbild vermieden werden sollte – stattdessen normal artikuliert und bei guter Beleuchtung des Gesichts gesprochen wird. Für Gäste im Rollstuhl wird geschult, deren Privatsphäre und Eigenständigkeit zu respektieren – z.B. niemals ungefragt den Rollstuhl anzufassen oder zu schieben, und sich nicht auf den Rollstuhl zu lehnen (da er als persönlicher Raum gilt). Die Mitarbeiter lernen zudem, Gespräche auf Augenhöhe zu führen (indem sie z.B. um den Tresen herumgehen oder sich dazusetzen), um nicht „von oben herab“ zu wirken. Wichtig ist auch, dass das Empfangspersonal die spezifischen barrierefreien Einrichtungen des Gebäudes kennt (z.B. Standort der barrierefreien Toilette, Bedienung eines Evakuierungsstuhls, Verstellung einer höhenverstellbaren Theke etc.), um Besucher darüber informieren und bei Bedarf helfen zu können.

Ein weiterer Baustein ist die Vorbereitung auf Notfälle unter Einbezug von Menschen mit Behinderung. In großen Bürogebäuden werden Feueralarm-Übungen durchgeführt – dabei sollten Szenarien mitgeprobt werden, in denen Rollstuhlfahrer evakuiert oder gehörlose Personen alarmiert werden müssen. Empfangs- und Sicherheitsmitarbeiter, die oft als Evakuierungshelfer fungieren und Besucher betreuen, müssen den Evakuierungsplan für Personen mit eingeschränkter Mobilität genau kennen – etwa die Position von geschützten Rettungsbereichen oder Evakuierungsstühlen in den Treppenhäusern und die sichere Bedienung dieser Hilfsmittel. Sie sollten ebenso wissen, wie man eine sehbehinderte Person ruhig nach unten führt oder wie sichergestellt wird, dass ein hörbehinderter Mensch einen Alarm bemerkt (z.B. durch optische Blitzleuchten oder persönliche Vibrationsmelder). Regelmäßige Übungen und Proben solcher Abläufe (mindestens jährlich) sind empfehlenswert, damit im Ernstfall niemand zurückgelassen wird, nur weil das Personal unsicher ist.

Um diese Bemühungen systematisch umzusetzen, sollte die Leitung einen strukturierten Schulungsplan für inklusiven Service aufstellen. Dieser kann externe Seminare, interne Workshops und E-Learning-Module umfassen.

Ein Beispiel für einen fortlaufenden Trainingsplan für Empfangs- und Gebäudepersonal ist unten dargestellt:

Schulungsmodul

Teilnehmer (Zielgruppe)

Intervall

Durchführung

Grundlagen: Umgang mit behinderten Besuchern (Sensibilisierung & Etikette)

Empfangs- und Sicherheitsmitarbeiter

Halbjährlich (2× pro Jahr)

Präsenz-Workshop (mit Rollenspielen)

Notfallprotokolle & Evakuierung (Hilfe für mobilitätseingeschränkte Personen)

FM-Team, Evakuierungshelfer der Mieter

Jährlich

Video-Schulung + Evakuierungsübung (Drill)

Inklusive Sprache & Servicekultur (angemessene Ansprache & Verhalten)

Gesamtes Frontpersonal (Empfang, Service)

Vierteljährlich

Online-Selbstlernmodule (E-Learning)

Solche Schulungen sorgen dafür, dass das Bewusstsein kontinuierlich gepflegt und an neue Standards oder Technologien angepasst wird. Sie signalisieren den Mitarbeitern zudem, dass Barrierefreiheit als Selbstverständlichkeit zur Unternehmenskultur gehört und kein bloßes Anhängsel ist. Laut einem deutschen Leitfaden sollten alle Mitarbeiter auf mögliche Barrieren aufmerksam gemacht werden und lernen, damit umzugehen; bereits kurze Workshops können das Verständnis für die individuellen Bedürfnisse von Veranstaltungsteilnehmern deutlich erhöhen. Empfangspersonal, das die Benimmregeln im Umgang mit behinderten Menschen sicher beherrscht, sorgt für einen deutlich wärmeren Empfang – etwa indem es einen Gast mit Blindenführhund höflich begrüßt, ohne das Tier abzulenken, oder weiß, dass es einem gehörlosen Besucher Zettel und Stift anbietet, falls kein Dolmetscher verfügbar ist. Diese Mitarbeiter sind auch mit den Hilfsmitteln des Gebäudes vertraut (sie wissen z.B., wie man die Induktionsschleife aktiviert oder dass es Besucher-Ausweise in Braille gibt, falls solche bereitgestellt werden). Der menschliche Faktor – gestärkt durch gezielte Schulung – stellt sicher, dass all die physischen Barrierefrei-Features tatsächlich in ein positives, inklusives Service-Erlebnis münden. Erst dieses persönliche Element sorgt dafür, dass sich wirklich jeder willkommen und wertgeschätzt fühlt.