Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Empfang: Gefährdungsbeurteilung

Facility Management: Empfangs- und Kontaktzentrum » Strategie » Betreiberverantwortung » Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Empfang“

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Empfang“

Der Empfang (Rezeption, Front Office) ist die „Visitenkarte“ eines Unternehmens – hier laufen Besucher-, Kunden- und Lieferantenkontakte zusammen. Obwohl auf den ersten Blick ein Empfangsbereich weniger gefährlich wirken mag als etwa eine Produktionsanlage, sind Arbeitsschutzaspekte und Gefährdungsbeurteilungen auch hier zwingend zu beachten. Eine Gefährdungsbeurteilung ist auch für den Empfangsbereich gesetzlich vorgeschrieben, gemäß § 5 ArbSchG und § 3 ArbStättV. Der potenzielle Handlungsbedarf umfasst ergonomische, psychische und sicherheitstechnische Aspekte. Hauptgefahren sind Ergonomische Fehlbelastungen (ungünstige Theken- und Möblierungsgestaltung), psychische Belastungen (Stress, Konflikte, Multitasking), mangelnde Sicherheit (Übergriff, Raub, Infektionsrisiken). Es sind die Begebenheiten vor Ort, die Arbeitsabläufe und die psychischen wie physischen Anforderungen des Empfangspersonals zu berücksichtigen. Eine sorgfältige GBU inklusive passender Schutzmaßnahmen (ergonomische Ausstattung, Schulungen, klare Organisation) erhöht nicht nur die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, sondern unterstreicht auch die Professionalität und Gastfreundlichkeit des Unternehmens.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • § 5 ArbSchG sieht eine Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten und Arbeitsbereiche vor – somit auch für Empfangs- und Rezeptionstätigkeiten.

  • Dabei sind sowohl physische als auch psychische Belastungen zu berücksichtigen

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • § 3 ArbStättV (Gefährdungsbeurteilung) schreibt vor, dass jeder Arbeitsplatz anhand der relevanten Gefahrenquellen bewertet wird.

  • Der Empfangsbereich zählt zur Arbeitsstätte, wenn hier Beschäftigte regelmäßig oder zeitweise arbeiten. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) definieren Anforderungen an Fluchtwege, Beleuchtung, Raumklima, etc.

DGUV Vorschriften und Regeln

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet Arbeitgeber, auch in scheinbar „bürotypischen“ Arbeitsbereichen wie dem Empfang systematisch Gefahren zu identifizieren und zu minimieren.

  • Je nach Branche können ergänzende Regeln (z. B. Umgang mit Bargeld, Umgang mit Publikum, Infektionsschutz) relevant sein.

Fazit

Auch für den Empfang ist eine GBU rechtlich vorgeschrieben. Die Relevanz ergibt sich nicht nur aus möglichen körperlichen, sondern auch aus psychosozialen Belastungen (z. B. Publikumsverkehr, Stress, Konflikte).

Physische Gefährdungen

  • Ergonomie: Häufiges Sitzen oder Stehen, ungünstige Arbeitsplatzhöhe, dauerhafter Blick auf Bildschirm oder Telefon, potenziell unzureichende Bewegungsfreiheit.

  • Lärm: Telefonklingeln, Gespräche mehrerer Besucher, laute Lobby.

  • Stolper- und Rutschgefahren durch Teppiche, Kabel, Gepäck von Besuchern etc.

  • Brand- und Fluchtwege: Empfang liegt oft im Eingangsbereich, sodass Fluchtwege für zahlreiche Personen (Beschäftigte, Gäste) relevant sind.

Psychische Belastungen

  • Kundenkontakt / Besucherverkehr: Konflikt- und Stresspotenzial, z. B. bei Beschwerden, zeitkritischen Anfragen, unklaren Anweisungen.

  • Monotone oder unterbrochene Tätigkeiten: Dauernutzung von Telefon, PC, E-Mails, oft gleichzeitig; ständige Unterbrechungen („Interrupt-Arbeit“).

  • Hohe Ansprüche an Kommunikationsfähigkeit, Belastung in Stoßzeiten.

Organisatorische und sicherheitstechnische Aspekte

  • Zutrittskontrolle: Empfangspersonal verwaltet Besucher- und Lieferantenlisten; bei Versäumnissen können Unbefugte eindringen.

  • Umgang mit Bargeld (z. B. in Hotels, Kliniken, Museen): Risiko von Überfällen, Diebstahl oder Falschgeld.

  • Infektionsschutz: Bei erhöhter Publikumsdichte kann es zu ansteckenden Krankheiten kommen (z. B. in Wartebereichen einer Klinik).

  • Notfallmanagement: Empfang ist oft die erste Anlaufstelle bei Unfällen oder Katastrophen (Feuer, Bombendrohung, medizinischer Notfall).

Repräsentationsfunktion

  • Der Empfang wird häufig „schick“ gestaltet, was aber nicht bedeuten darf, dass Sicherheits- und Ergonomieaspekte (z. B. richtige Thekenhöhe, ausreichende Beleuchtung) vernachlässigt werden.

Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung

  • Zu niedrige oder zu hohe Empfangstheke: Rückenschmerzen, Nackenprobleme.

  • Fehlende oder unzureichend angepasste Sitzgelegenheit (Stuhl, Stehhilfe).

  • Eingeschränkte Bewegungsfläche (enger Bereich hinter der Theke).

Bildschirmarbeit

  • Stundenlanges Arbeiten am PC für Terminvergabe, Email-Verkehr, Besucherlisten.

  • Blendung oder Reflexionen auf dem Monitor, ungeeignete Bildschirmposition.

Hygiene und Infektionsrisiken

  • Hohe Frequenz an Besuchern: Übertragung von Krankheiten (z. B. saisonale Grippe) über Tröpfcheninfektion.

  • Gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln (Telefon, Touchscreen, Stifte) ohne Desinfektion oder Reinigung.

Belästigung, Übergriffe, Konflikte

  • Besucher*innen oder Kunden können sich aggressiv verhalten, v. a. bei Unzufriedenheit oder Wartezeiten.

  • Mangelnde Schulung des Personals im Deeskalations- oder Konfliktmanagement.

Organisatorische Mängel / Stress

  • Telefon, E-Mail, Chat-Anfragen gleichzeitig → Dauerstress.

  • Unklare Zuständigkeiten (z. B. Wer empfängt welchen Gast? Wem melde ich Anlieferungen?).

Sicherheit bei Kassen-/Zahlungsvorgängen

  • Risiko eines Raubüberfalls oder Trickdiebstahls, wenn Bargeld im Kassenbereich aufbewahrt wird.

  • Fehlender oder ungeeigneter Wertschutzschrank (Safe).

Brand- und Notfallschutz

  • Empfang liegt häufig im Bereich des Haupteingangs. Werden Fluchtwege versperrt (z. B. Gepäck), kann das bei Evakuierungen zu Problemen führen.

  • Unklare Alarmierungskette (z. B. Feuerwehr-Notruf, Ersthelfer) bei Notlagen.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technische Regeln (ASR)

  • ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“: Platzbedarf für Mitarbeiter am Empfang.

  • ASR A3.4 „Beleuchtung“: Anforderungen an natürliche und künstliche Beleuchtung.

  • ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“: Fluchtwegkennzeichnung, Warnhinweise.

  • ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“: Speziell wichtig im Eingangsbereich.

DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe“

  • Enthält auch Hinweise, die sich auf Empfangsbereiche übertragen lassen (Bildschirmarbeit, Ergonomie).

DIN EN ISO 9241 (Ergonomie der Mensch-System-Interaktion)

  • Standards für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze (z. B. Monitorposition, Blickwinkel, Beleuchtung).

DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“

  • Wenn der Empfang Personal von Sicherheitsfirmen beschäftigt (Zutrittskontrolle, Sicherheitspersonal), könnten ergänzende Bestimmungen greifen.

BetrSichV / GefStoffV

  • In Ausnahmefällen relevant, wenn am Empfang chemische Stoffe (Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel) in größerem Umfang gehandhabt werden – üblicherweise eher gering.

Ermittlung der Rahmenbedingungen

  • Größe des Empfangsbereichs, Anzahl der Beschäftigten, Besucheraufkommen, Ausstattung (Tisch, Stühle, Technik, ggf. Kassenbereich).

  • Beleuchtungssituation, Klimatisierung, Akustik, Brandschutzkonzept.

Identifikation und Bewertung von Gefährdungen

  • Physische Risiken: Ergonomie, Lärm, Stolperfallen, Brandwege.

  • Psychische Risiken: Stress, Konflikte, Zeitdruck, Monotonie.

  • Sicherheitsaspekte: Übergriffe, Bargeld, Zutrittskontrolle.

  • Infektionsschutz: Hygienemaßnahmen, Besucherandrang.

Ableitung von Schutzmaßnahmen

  • Technisch: Höhenverstellbare Theke oder Pulte, angemessene Beleuchtung (blendfrei), Schallschutz (wenn möglich), sichere Kabelverlegung, ggf. Trennscheiben (Schutz vor Infektionen oder Übergriffen).

  • Organisatorisch: Klare Arbeits- und Pausenzeiten, Vertretungsregelungen, Notfallpläne (z. B. Deeskalationsleitfaden), geregelte Besucherregistrierung.

  • Personell: Unterweisungen in Ergonomie, Konflikttraining, Sicherheitsunterweisungen (z. B. was tun bei Raubdrohung?), Erste-Hilfe-Kenntnisse, regelmäßige Feedbackgespräche.

Dokumentation

  • Nach § 6 ArbSchG ist die GBU schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren, samt ermittelten Gefährdungen und umgesetzten Maßnahmen.

Kontinuierliche Überprüfung

  • Wiederkehrende Begehungen: z. B. mindestens jährlich oder bei wesentlichen Änderungen (Umbau, neue Aufgaben, erhöhter Besucherandrang).

  • Einbezug der Beschäftigten: Feedback zu Stress, Arbeitsplatz- und Prozessgestaltung.

Empfang ist oft mehrfacher Dreh- und Angelpunkt

  • Schnittstelle zu Sicherheitsdienst, Besuchermanagement, Postverteilung, Telefonzentrale. Gute Prozessabstimmung (Wer macht was wann?) ist essenziell.

  • Durchdachte Softwarelösungen für Besucheranmeldung (Check-In/Out), um Hektik zu vermeiden.

Design vs. Sicherheit

  • Eine repräsentative Empfangsgestaltung darf Sicherheits- und Ergonomieaspekte nicht vernachlässigen. Schon in der Planungsphase sollten Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. Brandschutzbeauftragte einbezogen werden.

Gestaltung des Wartebereichs

  • Sitzmöglichkeiten für Besucher, ausreichende Wegeführung, kindgerechte / barrierefreie Gestaltung (Stichwort Barrierefreiheit).

  • Infektionsschutz: Ggf. Desinfektionsspender, separater Wartebereich bei Infektionsrisiken (z. B. in Gesundheitseinrichtungen).

Zutritts- und Konfliktmanagement

  • Ein systematisches Deeskalationstraining kann bei Publikumsverkehr sinnvoll sein.

  • Wenn Bargeld bewegt wird (z. B. Ticketverkauf), sind Sicherheitsmaßnahmen (Videokamera, Tresor) zu bedenken.

Psychische Entlastung

  • Empfangskräfte sind oft Dauerkontaktpersonen für Anliegen aller Art; Entgrenzung und Stress können hoch sein.

  • Maßnahmen wie Jobrotation, kollegiale Fallbesprechungen oder Zeitfenster ohne Publikumsverkehr (zur Bearbeitung von Rückständen) verbessern das Arbeitsklima.