Intervention einleiten
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Interventionen einleiten
Aufgaben müssen bekannt sein
Innerhalb der Verantwortlichkeiten des Empfangs, wenn er als Notrufbesetzung dient, besteht die Notwendigkeit, die angemessene Intervention zu starten. Dafür ist es erforderlich, die Funktionsweise zu verstehen, eine Liste von Prioritäten zu haben, und die Kontaktpersonen müssen eindeutig identifizierbar und erreichbar sein. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass nicht das Empfangspersonal, sondern der Bereitschaftsdienst diese Aufgabe übernimmt. Der Bereitschaftsdienst ist meistens ein Teil des Unternehmens und hat alle notwendigen Kontakte und das erforderliche Training. Welche Lösung auch immer gewählt wird, die Verbindungsstellen müssen klar definiert sein. Diese klaren Verbindungen werden durch das Verständnis der laufenden Prozesse erreicht, also die Festlegung von Wer, Was und Wann.
Die Aufgaben, die der Bereitschaftsdienst erfüllen muss, und die dazugehörigen Bedingungen müssen daher deutlich sein und allgemein bekannt gemacht werden.
Ausführung durch den Bereitschaftsdienst:
Alarmverfolgung,
Störmeldezentrale zur Weiterschaltung von Störmeldungen aus der GLT,
Störungseinsatz,
Information,
Dokumentation.
Der Empfang oder Bereitschaftsdienst muss eindeutig dazu in der Lage sein, die jeweilige passende Intervention zu starten, wenn keine automatische Alarmierung erfolgt, wie zum Beispiel die Feuerwehrauschaltung der Brandmeldeanlage. Bei verschiedenen Eskalationsstufen müssen die entsprechenden verantwortlichen Personen informiert werden.