Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Abrechnungs- und Vergütungsrichtlinien

Facility Management: Empfangs- und Kontaktzentrum » Anforderungen » Finanzplan » Abrechnungs- und Vergütungsrichtlinien

Klare Abrechnungs- und Vergütungsrichtlinien am Empfang zur standardisierten Honorierung von Dienstleistungen und zur Gewährleistung transparenter Finanzprozesse

Abrechnungs- und Vergütungsrichtlinien für Empfangsleistungen

Empfangs- und Front-Desk-Leistungen werden häufig personalintensiv erbracht. Klare Abrechnungs- und Vergütungsrichtlinien sind deshalb wesentlich, damit Auftraggeber und Dienstleister dieselbe Vorstellung davon haben, welche Leistungen mit der vereinbarten Vergütung abgegolten sind und welche Leistungen zusätzlich berechnet werden dürfen.
Ziel ist eine transparente Kostenstruktur, die zugleich ausreichend flexibel für veränderte Betriebsanforderungen bleibt.

Klare Abrechnungs- und Vergütungsrichtlinien im Empfangsmanagement

Vergütungsmodell eindeutig festlegen

Je nach Leistungsbild können unterschiedliche Vergütungsmodelle geeignet sein.

Möglich sind beispielsweise:

  • Monatspauschalen,

  • Stunden- oder Schichtpreise,

  • standortbezogene Pauschalen,

  • mengenabhängige Preise für Zusatzleistungen,

  • Einzelpreise für Sonderservices sowie

  • Kombinationen verschiedener Vergütungsformen.

Für dauerhaft besetzte Empfangspositionen schafft eine Pauschale häufig hohe Planungssicherheit. Variable Leistungen – beispielsweise zusätzliche Veranstaltungsunterstützung, Sonderöffnungszeiten oder kurzfristige Zusatzbesetzung – können dagegen über festgelegte Einheitspreise abgerechnet werden.

Leistungsumfang und Preis verbinden

Entscheidend ist, dass jede Vergütungsposition mit einem klar beschriebenen Leistungsumfang verbunden ist.

Bei einer Empfangsbesetzung sollte beispielsweise geregelt sein, ob im Preis bereits enthalten sind:

Personal → Führung und Disposition → Vertretung → Schulung → Uniformen → Arbeitsmittel → Dokumentation → Qualitätssteuerung

Unklare Leistungsgrenzen führen sonst schnell zu zusätzlichen Vergütungsforderungen oder unterschiedlichen Erwartungen an die geschuldete Leistung.

Mehr- und Minderleistungen regeln

Empfangsleistungen verändern sich im laufenden Vertrag. Öffnungszeiten können angepasst, neue Services eingeführt oder einzelne Leistungen reduziert werden.

Deshalb sollten Abrechnungsrichtlinien festlegen, wie Mengen- und Leistungsänderungen bewertet werden.

Ein transparenter Änderungsprozess lautet:

Änderung beschreiben → Aufwand bewerten → Preiswirkung bestimmen → freigeben → Leistung umsetzen → abrechnen

Damit werden Zusatzleistungen nicht allein aufgrund operativer Einzelabsprachen kostenwirksam.

Zuschläge eindeutig behandeln

Besondere Einsatzzeiten können zusätzliche Personalkosten verursachen. Deshalb sollte vertraglich geregelt sein, wie Nacht-, Sonn- und Feiertagsleistungen, Überstunden oder kurzfristige Sonderbesetzungen behandelt werden.

Wichtig ist insbesondere, ob solche Zuschläge bereits in vereinbarten Preisen enthalten sind oder separat ausgewiesen werden.

Abrechnung nachvollziehbar dokumentieren

Jede Rechnung sollte sich eindeutig aus den vereinbarten Vertragspositionen ableiten lassen.

Geeignete Nachweise können beispielsweise sein:

  • vereinbarte Besetzungszeiten,

  • bestätigte Zusatzleistungen,

  • Leistungsnachweise,

  • genehmigte Change Requests,

  • Mengenaufstellungen sowie

  • vertraglich vorgesehene Preisänderungen.

Damit wird die Rechnungsprüfung erheblich vereinfacht.

Qualität nicht ausschließlich über Stunden vergüten

Bei Empfangsleistungen sollte die wirtschaftliche Steuerung nicht allein auf geleistete Anwesenheitsstunden reduziert werden. Entscheidend ist auch, ob vereinbarte Servicequalität, Besetzungssicherheit und Nutzeranforderungen erfüllt werden.

Vergütung, SLA und Leistungssteuerung sollten deshalb aufeinander abgestimmt sein.

Klare Abrechnungs- und Vergütungsrichtlinien verbinden somit Leistungsumfang, Preis, Änderung, Nachweis und Rechnungsprüfung. Sie schaffen Planungssicherheit für beide Vertragsparteien und reduzieren spätere Diskussionen über Zusatzleistungen, Zuschläge und nicht eindeutig vereinbarte Kosten.