Im Rahmen einer Reihe anderer Facility-Management-Leistungen gehört es auch zum Empfang, unter bestimmten Umständen die Notrufzentrale zu besetzen. Dabei müssen Notrufe angenommen, richtig eingeordnet, weitergeleitet und verfolgt werden. Dies geschieht meist außerhalb der regulären Betriebszeiten und funktioniert oft nur eingeschränkt. Insbesondere nachts sind Mitglieder eines Sicherheitsunternehmens häufig auf sich selbst angewiesen, wenn Notrufe eintreffen, und Fehlhandlungen sind häufig die Folge.
Dies gilt insbesondere, wenn zwischen dem Anlagenbetrieb, der Instandhaltung und dem Empfang unterschiedliche Unternehmen für die Schnittstelle verantwortlich sind. Das bedeutet, dass ein externes Unternehmen (wie zum Beispiel ein Sicherheitsunternehmen, das das Empfangspersonal stellt) Aufgaben übernehmen müsste, die eigentlich dem Unternehmen obliegen, das für Betrieb und Instandhaltung verantwortlich ist.
Deshalb ist es notwendig, bei der Ausarbeitung von Verträgen ein besonderes Augenmerk auf diese Schnittstelle zu legen. Es muss sogar untersucht werden, ob eine solche Übertragung von Aufgaben überhaupt möglich und rechtlich zulässig ist.