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Kalkulation / Rahmen für Empfangsdienstleistung

Facility Management: Empfangs- und Kontaktzentrum » Konzept » Kalkulation

Kalkulation und Konzeptualisierung von Empfangs- und Kontaktzentrumsservices

Kalkulation und Konzeptualisierung von Empfangs- und Kontaktzentrumsservices

Empfangs- und Kontaktzentrumsdienstleistungen gelten im Facility Management (FM) als „Visitenkarte“ des Unternehmens – sie sind die erste Anlaufstelle für Besucher und prägen den ersten Eindruck. Insbesondere in großen Organisationen übernimmt der Empfang weit mehr Funktionen als nur die Begrüßung. Er vereint Kundenservice, Verwaltung, Kommunikation, Sicherheit und organisatorische Unterstützung in einer Einheit, um den reibungslosen Tagesablauf zu fördern. Empfangsservices tragen dazu bei, dass Besucher sich willkommen fühlen und zugleich interne Abläufe und Sicherheitsstandards eingehalten werden. Ein professionell gemanagter Empfang und ein gut integriertes Kontaktzentrum sind somit unverzichtbare Bestandteile einer ganzheitlichen FM-Strategie.

Die Integration von Empfang und Kontaktzentrum in die FM-Organisation gelingt dann optimal, wenn ein ganzheitliches Konzept vorliegt – einschließlich klar definierter Aufgaben, Leistungsniveaus, Kennzahlen und Schnittstellen. Solch ein Rahmenwerk, untermauert durch regelmäßiges Monitoring, schafft Vertrauen zwischen Auftraggeber und Dienstleister und ermöglicht es, auf veränderte Anforderungen agil zu reagieren.Die deutschen Marktstandards bieten hierbei wertvolle Orientierung: Von DIN 32736 über GEFMA-Richtlinien bis hin zu DIN 77200 und UVgO/VgV ist ein Geflecht entstanden, das Qualität und Vergleichbarkeit fördert. Insbesondere öffentliche Auftraggeber legen auf diese Standards wert, aber auch privatwirtschaftliche FM-Abteilungen profitieren von ihnen als Best Practices.

Letztlich bestätigt sich das Motto: „Der Empfang ist die Visitenkarte“ – was impliziert, dass in ihm Werte, Qualität und Professionalität einer Organisation sichtbar werden. Eine investitionswürdige Aufgabe also, die – richtig konzipiert und gemanagt – sowohl ökonomischen Nutzen als auch immateriellen Wert (Zufriedenheit, Sicherheit, Reputation) stiftet.

Kalkulationsmodelle für Empfangsdienstleistungen

Empfangsleistungen gehören in der Kostenstruktur des FM zum infrastrukturellen Gebäudemanagement (Soft Services). Die Kosten sind vorwiegend Personalkosten, da ein kontinuierlicher Empfangsdienst hauptsächlich personell erbracht wird.

Für die Berechnung und Budgetierung solcher Dienste kommen insbesondere folgende Kalkulationsansätze zum Tragen:

  • Kostenstellenrechnung: Empfang und Telefonzentrale werden oft als eigene Kostenstelle im FM geführt. Alle anfallenden Aufwendungen (Personalkosten, Sozialabgaben, Uniformen, Schulungen, Verwaltungskosten etc.) werden dieser Kostenstelle zugeordnet und können intern als Gemeinkosten auf Nutzer oder Flächen umgelegt werden. Dies schafft Transparenz, welcher Anteil der Gebäudebewirtschaftung auf Empfangsleistungen entfällt. Vollkostenrechnung sorgt dafür, dass sämtliche direkte und indirekte Kosten erfasst werden – von Lohnkosten über Lohnnebenkosten bis zu anteiligen Overhead-Kosten (z. B. Verwaltung, Infrastruktur). Solch eine Vollkostenbetrachtung ist Basis für belastbare Stundensätze oder Angebotspreise.

  • Stundensatzkalkulation: In der Praxis wird häufig ein Stundenverrechnungssatz für Empfangspersonal ermittelt. Ausgangspunkt sind die Bruttolohnkosten einer Empfangskraft, die mit Arbeitgeberabgaben (Sozialversicherung ~20 % plus ggf. tarifliche Zulagen) auf das Arbeitgeberbrutto hochgerechnet werden. Zusätzlich werden produktive Arbeitsstunden pro Jahr berücksichtigt (typisch ca. 1.600–1.700 Stunden nach Abzug von Urlaub, Feiertagen und Ausfallzeiten). Darauf schlagen Dienstleister ihre Gemeinkosten (z. B. Einsatzleitung, Gewinnmarge, Verwaltung, Rekrutierung) auf. Das Resultat sind marktübliche Stundensätze, die je nach Anforderungsprofil variieren. Beispiel: In Deutschland (Stand 2025) liegen Netto-Stundensätze für qualifizierte Empfangskräfte etwa bei 28–35 € für Standardanforderungen (Deutsch + grundlegendes Englisch) und 35–40 € für höhere Anforderungen (z. B. sehr gute Fremdsprachen, IT-Kenntnisse, Zusatzqualifikationen in Sicherheit/Brandschutz).

  • Vollkosten- vs. Teilkostenrechnung: Strategisch kann entschieden werden, ob der Empfang vollumfänglich als Service auf Selbstkostenbasis betrieben wird oder ob nur Teilkosten (variable Kosten) zugerechnet und Fixkosten zentral getragen werden. In vielen FM-Abteilungen wird eine Deckungsbeitragsrechnung eingesetzt, um z. B. die Vorteile von Outsourcing zu bewerten – dabei werden interne Vollkosten (inkl. Verwaltung und Overhead) mit externen Angeboten verglichen. Benchmarking kommt als ergänzendes Modell hinzu: Durch Vergleich mit Branchenkennzahlen (Kosten pro Besucher, Kosten pro Empfangsarbeitsplatz etc.) können eigene Kalkulationen validiert und Einsparpotenziale identifiziert werden.

  • Prozess- und leistungsbezogene Kalkulation (aufkommend): Im Zuge der Digitalisierung und CAFM-Tools (Computer Aided FM) wird es möglich, Kosten von Einzelleistungen detaillierter zu erfassen. Beispielsweise kann man die Kosten pro Besucherregistrierung oder Kosten pro Anruf ermitteln, indem man Prozesskostenrechnung einsetzt. Dieses Activity-Based Costing erlaubt es, Leistungseinheiten (z. B. 100 Besucher am Tag) zu bewerten und dadurch Kosten verursachungsgerechter zuzuordnen. In der Praxis wird ein solcher Ansatz etwa genutzt, um Serviceverträge erfolgsbasiert zu gestalten (z. B. Vergütung pro tatsächlich bearbeitetem Kundenanruf über ein Kontaktzentrum).

Beispielkalkulation: Ein Empfang mit 3 Mitarbeitenden parallel, 14 Stunden pro Tag, 5 Tage die Woche erfordert rund 910 Stunden/Monat Personalaufwand. Bei einem Richtwert von ~30 € pro Stunde entspricht dies ca. 27.300 € pro Monat. Dieser Wert kann je nach Bedingungen variieren – etwa durch längere Vertragslaufzeit (Rabatte), höhere Qualifikation oder regionale Lohnniveaus. Alternativ kann statt Stundenabrechnung ein Monatspauschalpreis vereinbart werden. Im genannten Beispiel ergibt sich typischerweise ein Korridor von 25.000–35.000 € netto pro Monat für den vollständigen Betrieb (3 Personen, 6–20 Uhr, Mo–Fr). Die Spannbreite reflektiert Unterschiede im Leistungsumfang: am unteren Ende ein einfacherer Standort mit geringem Publikumsverkehr, einheitlicher Deutsch/Englisch-Betreuung und ohne Zusatzaufgaben – am oberen Ende ein repräsentativer Standort mit hoher Besucherzahl, Mehrsprachigkeit, erweiterten Sicherheitsaufgaben und Zuschlägen (z. B. für Spätdienst in Metropolregion).

Konzeptioneller Rahmen: Integration von Empfang und Kontaktzentrum ins FM

Eine ganzheitliche FM-Strategie integriert Empfang und (Telefon-)Kontaktzentrum nahtlos in die betrieblichen Abläufe. Während der Empfang physisch vor Ort Besucher betreut, fungiert das Kontaktzentrum (z. B. Telefonzentrale, Helpdesk oder auch ein digitales Service-Center) als kommunikative Schnittstelle für Anrufer, Mitarbeiteranliegen und Störungsmeldungen. Beide zusammen bilden den “Front Office” im FM und müssen so konzipiert sein, dass sie sowohl hervorragenden Service bieten als auch Sicherheits- und Informationsaufgaben erfüllen.

Folgende Elemente sind für ein konzeptionelles Rahmenmodell wesentlich:

  • Leistungsabgrenzung und Schnittstellen: Zunächst ist klar zu definieren, welche Aufgaben der Empfangs- und Kontaktservice im Detail übernimmt (Besuchermanagement, Telefonvermittlung, Poststelle, Zutrittskontrolle etc.). Die Leistungsbeschreibung legt diesen Umfang fest und grenzt zu anderen Services ab – etwa welche Alarminformationen der Empfang selbst überwacht und wann die Werkschutz- bzw. Sicherheitsabteilung einzuschalten ist. Eine saubere Abgrenzung verhindert Doppelarbeit und Lücken und stellt sicher, dass IT, Sicherheitsdienst und Empfangspersonal eng verzahnt arbeiten. So wird der Empfang zum Knotenpunkt, der Informationen an den richtigen Partner (Sicherheitsdienst, Feuerwehr, Facility-Leitung, IT-Hotline etc.) weiterleitet.

  • Workflow-Design und Prozesse: Auf Basis der definierten Aufgaben werden standardisierte Prozesse entworfen, damit Anfragen und Vorgänge effizient bearbeitet werden. Beispiel: Der Besucher-Check-in-Prozess – vom Ausweisscannen über das Benachrichtigen des Ansprechpartners bis zur Ausgabe eines Besucherausweises – sollte strukturiert und ggf. digital unterstützt sein. Für eingehende Telefonanrufe sind Call Scripts und Eskalationsroutinen vorzusehen (z. B. wie mit Notrufen oder Beschwerden verfahren wird). Workflows definieren auch, wie Kontaktzentrum und Empfang zusammenspielen: Ein internes Service-Desk könnte z. B. telefonisch oder per Ticket-System Anliegen von Mitarbeitern aufnehmen (Raumbuchungen, Reparaturmeldungen) und an den Empfang oder zuständige FM-Fachbereiche weiterleiten. Wichtig ist, die Prozesse kundenorientiert (minimale Wartezeiten, hohe Erstlösungsquote) und ressourceneffizient zu gestalten. Moderne Visitor-Management-Software und Ticketing-Systeme im FM können diese Abläufe unterstützen, indem sie Informationen zentral bereitstellen und Vorgänge nachverfolgbar machen.

  • Service Level Agreements (SLAs): Für beide Dienstleistungsbereiche sind Leistungskennzahlen und Zielvorgaben festzulegen. SLAs definieren z. B. zeitliche Verfügbarkeiten (z. B. Empfang besetzt von 6:00–20:00 Uhr werktags; Hotline 24/7 erreichbar) und Reaktionszeiten (etwa maximale Klingeldauer, innerhalb welcher Zeit ein Besucher bedient wird etc.). Typische Kennzahlen im Empfang/Kontaktzentrum umfassen: Anrufannahmequote, Durchschnittliche Wartezeit von Besuchern, Erstlösungsquote (bei Helpdesk-Anrufen), Besucherzufriedenheit und Anzahl der täglich bearbeiteten Vorgänge. Diese SLAs sollten realistisch, messbar und an den Geschäftsanforderungen ausgerichtet sein. Im Konzept wird festgehalten, wie diese Werte ermittelt und berichtet werden (siehe Qualitätssicherung).

  • Personalplanung und Schichtmodelle: Ein integraler Bestandteil des Konzepts ist die Personalorganisation. Anhand der geforderten Servicezeiten und Besucher- bzw. Anrufaufkommen wird ermittelt, wie viele Mitarbeiter parallel benötigt werden und welches Schichtmodell optimal ist. Beispielsweise kann man in Randzeiten (früh morgens, spät abends) die Besetzung verringern, während zu Kernzeiten voll besetzt ist. Im oben genannten Beispiel (3 Personen 6–20 Uhr) werden z. B. überlappende Schichten (Frühschicht 6–14 Uhr, Spätschicht 12–20 Uhr) eingeplant, sodass zur Mittagszeit eine Überlappung entsteht. Wichtig ist zudem eine vertretungssichere Planung: Urlaubs- und Krankheitsvertretungen müssen hinterlegt sein. Oft stellt der Dienstleister Reservepersonal, um Ausfälle zu kompensieren; entweder wird dies im Preis einkalkuliert oder separat abgerechnet. Das Konzept sollte vorsehen, ob ein All-Inclusive-Ansatz gewählt wird, bei dem das Ausfallrisiko vollständig beim Anbieter liegt. Die Gefahr von Unterbesetzung trotz Krankheit oder Urlaub ist durch klare Vertretungsregeln auszuschließen.

  • Qualitätskennzahlen und Feedback-Mechanismen: Zur Steuerung und kontinuierlichen Verbesserung werden KPIs und Feedback-Schleifen etabliert. Regelmäßige Qualitätskontrollen am Empfang (z. B. Mystery Guest Besuche, Feedbackbögen für Besucher) und KPI-Reports (monatliche Auswertung der SLA-Erreichung) sind vorzusehen. Ebenso wichtig sind Feedback-Gespräche mit dem Auftraggeber: mindestens monatliche Abstimmungen, um Leistungen zu bewerten, Besonderheiten zu besprechen und evtl. nachzusteuern. Bei Abweichungen (z. B. zu lange Wartezeiten, Beschwerden) sollten definierte Eskalationswege greifen. Diese Qualitätssicherungsmaßnahmen werden idealerweise im SLA-Vertrag festgeschrieben. Ein zentraler Indikator ist auch die Zufriedenheit der Endnutzer (Besucher, Mitarbeiter, Kunden), die periodisch erhoben wird (Umfragen, Feedback via QR-Code etc.).

  • Technologieeinsatz: Moderne Empfangs- und Kontaktservices nutzen gezielt Technologie, um Effizienz und Sicherheit zu erhöhen. Ein Konzept sollte berücksichtigen, welche Systeme zum Einsatz kommen: etwa ein digitales Besuchermanagement-System (zur Voranmeldung von Gästen, schnellem Check-in, Druck von Besucherausweisen, Erfassung historischer Besuchsdaten), Zutrittskontrollsysteme (Badge-Ausgabe, Drehkreuze), sowie eine moderne Telefonanlage oder Kontaktcenter-Software mit Funktionen wie automatischer Anrufverteilung, IVR-Menüs und ggf. Anrufbeantworter oder Chatbot-Integration. Durch IoT-Verknüpfungen können Empfang und Gebäudetechnik vernetzt sein – z. B. live-Anzeige von Raumbuchungen oder Smart Locks, die durch Empfang ausgelöst werden. Bei Auswahl solcher Technologien sind Schnittstellen zu bestehenden FM-Systemen (etwa CAFM) und Datenschutz zu beachten (Besucherdaten DSGVO-konform behandeln). Insgesamt sollte der Medienbruch minimiert werden: Informationen, die am Empfang erfasst werden (Besucherdaten, Anliegen), sollen digital weiterverarbeitet und allen relevanten Stellen zugänglich gemacht werden.

  • Integration mit anderen FM-Services: Empfangs- und Kontaktzentrumsleistungen entfalten den größten Nutzen, wenn sie mit anderen FM-Bereichen verzahnt sind. Ein klassisches Beispiel ist die Kopplung mit Sicherheitsdiensten/Werkschutz: In vielen Fällen übernehmen Empfangsmitarbeiter auch Sicherheitsaufgaben (Zutrittsüberwachung, Ausweiskontrolle, Alarmverfolgung nach Dienstschluss). Hier muss ein Synergiekonzept entschieden werden: Können Empfang und Sicherheitspersonal kombiniert eingesetzt werden? – etwa indem ein Sicherheitsmitarbeiter zugleich den Empfang betreut, was Personaleinsparungen brächte. Oder soll eine klare Trennung bestehen mit definierten Übergabepunkten (z. B. Alarmmonitoring nur durch Sicherheitszentrale, Empfang ruft bei Alarm den Sicherheitsdienst)? Auch mit IT-Service und Gebäudetechnik sollte es Schnittstellen geben: Häufig meldet der Empfang technische Störungen (Aufzug, Klima) direkt an die Technik-Hotline oder erteilt Zugriff für Handwerker. Ein integriertes Service-Desk-Konzept kann vorsehen, dass das Kontaktzentrum als Single Point of Contact fungiert und alle Meldungen aufnimmt, kategorisiert und weiterleitet. Dadurch wird die Meldungs- und Kommunikationskette verkürzt, und der FM-Bereich wirkt nach außen einheitlich.

  • Mehrwertdienste und Zusatzaufgaben: Oft kann das Empfangs-/Kontaktzentrums-Team weitere Services übernehmen, was dem Unternehmen einen Mehrwert bietet. Beispiele sind die Verwaltung von Konferenzräumen und Catering (d. h. Reservierung von Besprechungszimmern, Organisation von Bewirtung) oder Reise- und Besucherservices (Hotel-/Taxi-Buchungen für Gäste). Auch kleine Facility Services wie die Ausgabe von Mitarbeiterkarten, Verwaltung von Schließfächern oder die Unterstützung der Poststelle können angedockt werden. Wichtig ist, diese Zusatzleistungen realistisch einzuplanen: Sie erhöhen die Komplexität und erfordern zusätzliche Kenntnisse/Zeit. Im Konzept sollte festgelegt sein, welche Priorität Kern- vs. Zusatzaufgaben haben (z. B. Empfang von Besuchern immer vorrangig vor Nebenaufgaben) und wie bei Überlast reagiert wird (ggf. ab bestimmter Besucherzahl eine vierte Kraft als Springer einsetzen etc.).

  • Kommunikation und Governance: Abschließend ist zu definieren, wie die Steuerung des Empfangs-/Kontaktzentrumsservices organisatorisch verankert ist. Empfohlen wird die Benennung eines Service-Managers auf Seiten des Dienstleisters, der als fester Ansprechpartner für den Auftraggeber fungiert und die Leistungserbringung koordiniert. Regelmäßige Jour fixe Meetings (z. B. wöchentlich operativ, quartalsweise strategisch) zwischen FM-Verantwortlichen und dem Service-Manager stellen sicher, dass Transparenz über Personaleinsatz, Probleme und Verbesserungen besteht. Dabei sollten auch zukünftige Anforderungen antizipiert werden (etwa geänderte Öffnungszeiten, geplante Veranstaltungen mit Extra-Personalbedarf usw.). Transparente Kommunikation beugt Missverständnissen vor und ermöglicht eine flexible Anpassung des Servicevertrags, falls sich Bedürfnisse ändern. Zudem sollte dokumentiert sein, wie Notfälle gehandhabt werden (Notfallkontakte, Evakuierungsunterstützung durch Empfang etc.). Governance-Aspekte umfassen auch die Einhaltung von Vorschriften (z. B. Arbeitsschutz am Empfangsarbeitsplatz, Datenschutz beim Umgang mit Besucherdaten) im täglichen Betrieb.

Ein durchdachtes Konzept gemäß obigen Punkten ermöglicht es, Empfang und Kontaktzentrum als integralen Bestandteil des FM-Systems zu steuern – in Einklang mit Unternehmenszielen, Nutzererwartungen und rechtlichen Vorgaben. Das Ergebnis ist ein hohes Service-Level bei gleichzeitig optimierten Kosten und Risiken, wodurch der Empfangs- und Kommunikationsbereich nachhaltig zum Unternehmenserfolg beiträgt.

Marktpreisstrukturen und Vertragsmodelle in Deutschland

Preisgestaltung: Der Markt für Empfangsdienstleistungen ist in Deutschland wettbewerbsintensiv, geprägt durch zahlreiche Sicherheits- und FM-Dienstleister. Preisstrukturen orientieren sich oft an Stundensätzen (siehe oben) oder Pauschalen.

In der Ausschreibungspraxis existieren im Wesentlichen zwei Ansätze:

  • Beim Einheitspreisvertrag werden Leistungen nach tatsächlich erbrachter Menge abgerechnet. In Empfangsverträgen entspricht dies zumeist einer Abrechnung nach Produktivstunden: Der Dienstleister gibt einen festen Stundenpreis an, und die Abrechnung erfolgt gemäß den geleisteten Stunden pro Monat. Vorteil ist eine hohe Flexibilität bei Schwankungen (z. B. vorübergehend erweiterte Öffnungszeiten können über zusätzliche Stunden abgedeckt und bezahlt werden). Allerdings trägt der Auftraggeber hier das Auslastungsrisiko – d. h. er bezahlt jede zusätzliche Stunde bei Mehrbedarf und spart theoretisch Kosten, wenn weniger Bedarf besteht (sofern eine Mindestabnahme nicht vereinbart ist). Einheitspreisverträge erfordern zudem einen präzisen Stundennachweis und laufende Kontrolle der Stundenkontingente. Sie eignen sich besonders, wenn das Besucher- oder Anrufaufkommen unsicher ist oder stark schwankt.

  • Beim Pauschalvertrag (Festpreisvertrag) wird ein Pauschalbetrag pro Zeitraum (meist pro Monat) für einen definierten Leistungsumfang vereinbart – z. B. fester Betrieb des Empfangs mit N Mitarbeitern zu definierten Zeiten, inkl. aller vereinbarten Aufgaben. Hier übernimmt der Dienstleister das Risiko von Mehrarbeit oder Personalengpässen. Krankheit oder Urlaub der Empfangskräfte muss er selbst ausgleichen, sodass jederzeit die geforderte Besetzung sichergestellt ist. Für den Auftraggeber bedeutet dies Kostensicherheit und weniger administrativen Aufwand (keine stundengenaue Abrechnung). Der Dienstleister wird im Gegenzug einen Risikozuschlag einkalkulieren – die Pauschale liegt daher etwas höher als die reine Summe der erwarteten Stundenkosten, deckt dafür aber Peakzeiten und Ausfälle ab. Wie oben erwähnt, bewegt sich z. B. für ein Standard-Setup (3 Personen, 14 h/Tag) eine faire Monatspauschale in etwa im Korridor 25–35 T€. Transparenz: Ein seriöser Anbieter legt in seinem Angebot dar, welche Leistungen in der Pauschale enthalten sind (z. B. inkl. Vertretungen, Supervision, Uniformen).

Oft werden auch Mischmodelle genutzt – etwa ein Grundpauschalpreis für eine Basisbesetzung plus Einheitspreise für Zusatzstunden außerhalb der Normalzeiten (z. B. bei Sonderveranstaltungen oder Erweiterung auf Samstage). So kann der Auftraggeber planbare Kernkosten haben und dennoch flexibel zusätzliches Personal abrufen.

Vertragsinhalte und Leistungsbeschreibung: Unabhängig vom Vergütungsmodell ist eine klare Leistungsbeschreibung (LB) das Herzstück des Vertrags. Darin werden Aufgaben, Umfang und Qualitätskriterien detailliert festgelegt. Eine präzise LB sorgt dafür, dass alle Bieter denselben Leistungsgegenstand verstehen und vergleichbare Angebote abgeben können. Gemäß Vergaberecht (§ 23 UVgO) muss die LB den Auftragsgegenstand „eindeutig und erschöpfend“ beschreiben. Für Empfangsdienste bedeutet das: konkrete Angaben zu Arbeitszeiten, Personalqualifikation, Aufgabenliste und Schnittstellen. Typische Punkte in einer LB Empfang/Kontaktzentrum sind: Zahl der Mitarbeiter gleichzeitig, Schichtzeiten (z. B. Mo–Fr 7–19 Uhr), Sprachanforderungen (z. B. Deutsch C1, Englisch B2), Aufgabenauflistung (Besucherausweis-Management, Telefonvermittlung, Postannahme, Zutrittskontrolle, ggf. Videoüberwachung), Reaktionszeitvorgaben (Klingelzeichen), Berichtspflichten (Monatsreport mit Kennzahlen), usw. Entscheidend ist auch die Definition von Schnittstellen: etwa „Werkschutz übernimmt Alarmauswertung außerhalb der Öffnungszeiten, Empfang informiert Werkschutz bei sicherheitsrelevanten Vorfällen“. Eine qualitativ hochwertige LB ist Voraussetzung dafür, dass der spätere Dienst reibungslos läuft und Verantwortlichkeiten geklärt sind.

Ferner werden im Vertrag Service Level und Qualitätskriterien verbindlich festgeschrieben (teils als Anhang SLA-Dokument). Ebenso enthalten ist meist eine Vertragsstrafen- oder Bonusregelung bei Nichterfüllung oder Übererfüllung bestimmter SLA (z. B. Malus bei Unterschreiten der Besetzungsquote, Bonus bei Übertreffen von Kundenzufriedenheitswerten). Vertragsparameter wie Mindestvertragslaufzeit (üblich initial 1–3 Jahre, mit Verlängerungsoption) und Kündigungsfristen sind ebenfalls definiert. Oft wird ein Sonderkündigungsrecht für den Auftraggeber vereinbart für den Fall grundlegender Änderungen (z. B. Schließung eines Standortes), um Flexibilität zu behalten.

Im FM-Markt gängige Vertragsarten sind Dienstleistungsverträge nach BGB, die entweder als Werkvertrag (Erfolg geschuldet, z. B. definierte Ergebnisse wie dauerhafte Besetzung und definierte Qualitätswerte) oder Dienstvertrag (Tätigkeit geschuldet, mit bestem Bemühen) ausgelegt sein können. Empfangsleistungen werden häufig als Werkvertrag ausgeschrieben, da ein bestimmter Erfolg (dauerhafte Aufrechterhaltung des Empfangsbetriebs während Öffnungszeiten) erwartet wird – in der Praxis verschwimmen die Grenzen, und viele Verträge regeln sowohl Aspekte der Dienstleistung (Bereitstellung von Personal, das bestimmte Aufgaben erfüllt) als auch erfolgsbezogene Kriterien (Einhaltung von SLAs). Wichtig ist, dass die Verträge konform zu arbeits- und vergaberechtlichen Vorgaben sind. Dazu zählt z. B., dass bei öffentlichen Auftraggebern die Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV, für EU-weite Vergaben oberhalb Schwellenwert) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO, für nationale Vergaben unterhalb EU-Schwellen) beachtet werden. Diese schreiben transparente Verfahren, Gleichbehandlung der Bieter und z. B. die Beachtung von Zugänglichkeitskriterien (Barrierefreiheit für Kundenservices im öffentlichen Bereich) vor. So muss in öffentlichen Gebäuden der Empfang z. B. rollstuhlgerecht sein und auf Bedürfnisse von Behinderten Rücksicht nehmen (DIN 18040 etc., barrierefreie Gestaltung).

Marktpreisbildung: Die tatsächlichen Angebotspreise richten sich nach mehreren Faktoren: Regionale Lohnstrukturen (Metropolen teurer als ländliche Räume), geforderte Qualifikation (mehrsprachig, kaufmännisch ausgebildetes Personal kostet mehr als einfacher Pförtnerdienst), Vertragslaufzeit (längere Verträge ermöglichen Anbietern preislich entgegenzukommen), sowie Zusatzleistungen (Lieferung von Hard-/Software, Gestellung von Uniformen – oft als Zuschläge einkalkuliert). In vielen Angeboten werden Zusatzkosten offen ausgewiesen: z. B. Sprachzuschlag von 10–20 % für fließendes Englisch, Kosten für Corporate Clothing (Uniformpauschale, z. B. 50–100 € pro Mitarbeiter/Monat) oder Softwarelizenzkosten für ein Besuchermanagement-System (oft als monatliche Rate von z. B. 200–500 € angesetzt). Diese Transparenz erlaubt dem Auftraggeber, die Preisbestandteile nachzuvollziehen und ggf. Leistungsbestandteile abwählen oder hinzufügen zu können. Insgesamt hat sich im Markt ein recht standardisiertes Preisgefüge etabliert, an dem sich sowohl interne Kalkulationen als auch Angebote orientieren: So liegen z. B. typische Stundensätze wie oben genannt in bestimmten Bandbreiten, die auch von Tariflöhnen (z. B. Sicherheitsgewerbe-Tarifvertrag) beeinflusst werden.

Ein weiterer Markttrend ist die Qualitätsdifferenzierung: Anbieter werben mit zertifizierten Prozessen (z. B. nach ISO 9001, ISO 18788 für Sicherheitsmanagement oder spezifisch mit DIN 77200 für Sicherungsdienstleistungen einschließlich Empfangsdienst). Solche Qualitätsanbieter positionieren sich preislich oft höher, begründen dies jedoch mit besser qualifiziertem Personal und geringerer Ausfallquote. Für Auftraggeber stellt sich die Entscheidung, ob ein gehobener Empfangsdienst gewünscht ist – dieser umfasst in der Regel mehrsprachiges, sicherheitsgeschultes Personal mit repräsentativem Auftreten. So ein Premium-Service kann angesichts der Außenwirkung insbesondere bei Unternehmen mit viel Kundenverkehr oder öffentlichen VIP-Bereichen sinnvoll sein. Im Vertrag kann dies durch höhere Anforderungsprofile und Qualitätskennzahlen abgebildet werden.

Es ist zu betonen, dass Leistungsbeschreibungen, Vergütungsmodell und Qualitätsvorgaben im Zusammenhang betrachtet werden müssen. Ein ausgewogener Vertrag stellt sicher, dass der Dienstleister die kalkulierten Kosten decken und Gewinn erwirtschaften kann, und der Auftraggeber die vereinbarte Leistung zuverlässig in der gewünschten Qualität erhält.

Durch die in Deutschland verbreiteten Standards und Musterverträge (z. B. verwenden viele öffentliche Auftraggeber Standard-Leistungsverzeichnisse und Vertragsbedingungen) ist eine gewisse Vereinheitlichung gegeben, die beiden Seiten Orientierung bie

Vertragsmodell

Merkmale (Abrechnung)

Vorteile

Nachteile

Einheitspreisvertrag

Abrechnung nach Einheiten (z. B. Stunden) zu festem Einheitspreis. Monatsbetrag = geleistete Stunden × Preis.

+ Hohe Flexibilität bei Leistungsumfang-Änderung+ Bezahlung nur tatsächlicher Leistung+ Einfach vergleichbar (Stundenpreis)

Budget unsicher bei Mehrbedarf
Aufwand für Stundenkontrolle
Ausfallrisiko liegt beim .uftraggeber (muss ggf. zusätzlich einkaufen)

Pauschalvertrag

Abrechnung zu Festpreis pro Zeitraum (Monat) für definierten Komplettumfang. Unabhängig von Ist-Stunden.

+ Kostensicherheit, planbares Budget+ Dienstleister deckt Ausfälle/Mehrarbeit ab (Full Service)+ Weniger Verwaltungsaufwand bei Abrechnung

Weniger Flexibilität bei Leistungsschwankung (Nachverhandlung nötig)
Tendenziell höherer Preis durch Risikozuschlag
Gefahr von “Übererfüllung” (Dienstleister versucht Aufwand zu minimieren, um Kosten zu sparen)

In der Praxis werden häufig Mischformen eingesetzt (Grundpauschale plus abrechenbare Zusatzleistungen), um Vorteile beider Modelle zu kombinieren. Wesentlich ist, dass die gewählte Form zu den Bedarfscharakteristika passt – bei gut prognostizierbarem, gleichbleibendem Bedarf bietet sich eine Pauschale an, während stark schwankende oder unsichere Bedarfe eher über Einheitspreise gesteuert werden.

Empfangs- und Kontaktzentrumsservices unterliegen einer Reihe von Normen und Richtlinien, die im deutschen und europäischen Kontext Orientierung bieten:

  • DIN 32736 „Gebäudemanagement – Begriffe und Leistungen“: Diese deutsche Norm (Ausgabe 2000) definiert Grundbegriffe und gliedert das Facility Management in kaufmännisches, technisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement. Empfangsdienste werden hier dem infrastrukturellen FM zugeordnet – gemeinsam mit z. B. Reinigungs-, Sicherheits- und Hausmeisterdiensten. DIN 32736 dient als einheitlicher Sprachgebrauch und ordnet Leistungen wie Empfangsdienst, Pforte, Telefonzentrale begrifflich ein. So stellen Empfangs- und Sicherheitsdienste gemäß DIN auch Nutzungskosten dar, die bspw. in DIN 18960 (Nutzungskosten im Hochbau) in Kostengruppe 360 „Kontroll- und Sicherheitsdienste“ veranschlagt werden. Obwohl DIN 32736 älter ist, bildet sie noch immer die Basis vieler Ausschreibungen, indem die dort genannten Leistungen als Gliederung herangezogen werden.

  • GEFMA-Richtlinien 100 ff.: Der deutsche Branchenverband GEFMA (German Facility Management Association) hat ein umfangreiches Richtlinienwerk erstellt. GEFMA 100-1 und 100-2 behandeln Begriffe und das Leistungsspektrum im FM (letzteres analog zu DIN 32736). Relevante Ergänzungen: GEFMA 200 („Kosten im FM“) liefert eine einheitliche Kostengliederungsstruktur für FM-Services – wichtig für die Buchung von Empfangskosten. GEFMA 190 behandelt die Betreiberverantwortung im FM, was einschlägig ist, wenn Empfangskräfte z. B. als erste Ansprechpartner im Notfall agieren. Ferner gibt es Richtlinien zu Leistungsprozessen (z. B. GEFMA 250 zu Flächen- und Umzugsmanagement, etc.), die tangieren, wie Empfang und interne Service-Organisation zusammenspielen. Die GEFMA-Richtlinien sind praxisorientiert und werden häufig als Qualitätsmaßstab herangezogen, z. B. GEFMA 720 (Zertifizierung von FM-Organisationen) fordert transparente Leistungsbeziehungen – was impliziert, dass auch ausgelagerte Empfangsdienste in vertragskonforme Strukturen eingebettet sein müssen.

  • Europäische und internationale FM-Normen: Auf EU-Ebene wurde mit der EN 15221-Reihe ein Standardwerk für Facility Management geschaffen, das mittlerweile in ISO 41011ff. aufgegangen ist. DIN EN 15221-4 definierte z. B. eine Taxonomie von FM-Leistungen, worin Empfangsleistungen explizit als „User Interaction Services“ klassifiziert sind. Diese Normen unterstreichen die Wichtigkeit von Customer Care im FM und geben Hinweise zur Leistungsqualität von Front-Services. Aktuell relevant ist ISO 41001 (deutsch als DIN EN ISO 41001 veröffentlicht), ein Managementsystem-Standard für FM, der fordert, dass FM-Organisationen (intern oder ausgelagert) Prozesse für alle wesentlichen Services steuern – dazu gehören auch Empfang/Kontaktcenter. Zwar macht ISO 41001 keine detailgenauen inhaltlichen Vorgaben für Empfangsdienste, aber es verlangt, dass solche Dienstleistungen in den Plan-Do-Check-Act-Zyklus des FM integriert sind (Planung der Anforderungen, operative Unterstützung, Leistungsprüfung). Europäische Qualitätsstandards, die speziell auf Kontaktcenter zielen (z. B. EN 15838, „Customer Contact Centre Quality“), können als Referenz für Kundendienst-Aspekte dienen, sind jedoch im klassischen FM seltener explizit gefordert.

  • VDI-Richtlinien: Der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) hat gemeinsam mit GEFMA einige Richtlinien zum Gebäudebetrieb herausgegeben. Besonders wichtig ist VDI/GEFMA 3810 („Betreiben von Gebäuden“), die Pflichten des Betreibers strukturiert – darunter fällt implizit, dass Zugangs- und Empfangsbereiche sicher zu organisieren sind (Stichwort Verkehrssicherungspflicht, Besucherlenkung). Konkreter für Empfang relevant sind auch die VDI Safety-Richtlinien: z. B. VDI 2886 zur Objektsicherheit oder VDI 3722 (Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme), die aber eher technische und organisatorische Vorgaben für Sicherheitsleitstellen machen. Eine direkte VDI-Richtlinie „Empfang“ gibt es nicht; allerdings verweist z. B. VDI 2083 (Reinraumtechnik) oder VDMA 24186 (Gebäudetechnik-Leistungsverzeichnis) auf Empfangsdienste in Randbemerkungen. In der Praxis werden VDI-Richtlinien oft als allgemein anerkannte Regeln betrachtet. So fließen Anforderungen etwa aus VDI 6022 (Innenraumhygiene) oder Arbeitsstättenrichtlinien in die Gestaltung von Empfangsarbeitsplätzen ein (Raumklima, Beleuchtung, Ergonomie). FM-Verantwortliche sollten daher sicherstellen, dass Arbeitsplatznormen und Sicherheitstechnische Regeln (ASR) im Empfangsbereich eingehalten werden – hierzu beraten VDI und Berufsgenossenschaften (DGUV) mit ihren Vorgaben.

  • Rechtliche Vorschriften (Betreiberverantwortung, Bewachungsrecht): Ein kritischer Aspekt bei Empfangsdiensten ist die Abgrenzung, ob es sich um einen Sicherheitsdienst im Sinne § 34a GewO handelt. Sobald Empfangsmitarbeiter Tätigkeiten des Objektschutzes übernehmen (Ausweiskontrolle, Wachaufgaben, Schlüsselgewalt), gelten die Regeln für das Bewachungsgewerbe. Das bedeutet: Das Personal muss mindestens die IHK-Unterrichtung nach § 34a GewO absolviert haben (40 Stunden Unterricht über Rechtsgrundlagen, Pflichten und Befugnisse) und der Sicherheitsdienstleister eine Bewachungserlaubnis besitzen. Viele Empfangsdienste sind heute hybride Service-Sicherheitsdienste – z. B. ein Wachunternehmen stellt gehobenes Empfangspersonal mit Doppelqualifikation bereit. In solchen Fällen muss der FM-Verantwortliche die Compliance im Blick haben: Der Dienstleister sollte nach DIN 77200 (Qualitätskriterien für Sicherheitsdienstleistungen, inkl. Empfangsdienst) zertifiziert oder zumindest entsprechend qualifiziert sein. DIN 77200 definiert z. B. in Abschnitt 3.4 konkret den Empfangsdienst als Sicherheitsdienstleistung und stellt Anforderungen an Zuverlässigkeit, Sprachkenntnisse etc. Auf Seite des Arbeitsschutzes ist ferner zu beachten, dass Empfangskräfte, gerade wenn sie allein arbeiten, unter den Schutz der DGUV-Vorschriften fallen (Alleinarbeitsplätze, z. B. Notrufknopf – siehe DGUV Regel 112-139).

  • Vergaberecht (VgV, UVgO, GWB): Für öffentliche Auftraggeber sind Empfangsdienste klassischerweise „Dienstleistungen“ (keine Bauleistungen, daher nicht VOB) und unterliegen ab einem Schwellenwert (~215.000 € netto, je nach EU-Vorgaben) der Vergabeverordnung (VgV). Diese fordert ein EU-weites Verfahren mit bestimmten Kriterien (Transparenz, Bekanntmachung, Verwendung von Eignungs- und Zuschlagskriterien etc.). Unterhalb der Schwellenwerte gilt die UVgO (Bundes- und Länderausprägungen), die ähnlich, aber etwas einfacher, den Ablauf regelt. Für FM-Leistungen wie Empfang wird in der Regel eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis erstellt (konkrete Positionen, oft Stunden und Stücke), oder auch funktionale Leistungsbeschreibungen (Output-orientiert) sind möglich. Wichtig im Vergabekontext: die Beachtung von Arbeitsrechte (Tariftreuegesetze der Länder, MiLoG – Mindestlohn) und sozialen Kriterien. Öffentliche Hand verlangt oft den Nachweis, dass der Anbieter Tariflohn zahlt oder bestimmte Qualitätszertifikate hat (wie oben erwähnt). Zudem müssen bei der Wertung neben dem Preis auch Qualitätsmerkmale einfließen (in der VgV vorgesehen), was z. B. über Bewertungsmatrizen zu Servicekonzept, Personalqualifikation etc. erfolgt. In Ausschreibungen für staatliche Einrichtungen (Behördenempfang, Unikliniken usw.) wird regelmäßig auf DIN- und GEFMA-Standards verwiesen, um den Bietern klare Leistungsmaßstäbe vorzugeben. Beispielsweise fordert eine Behörde im Vertrag, dass der Dienstleister die GEFMA 710 Grundsätze der Aus- und Weiterbildung im FM beachtet oder dass die VDI/GEFMA 3810 bezüglich Betreiberpflichten eingehalten wird (was indirekt sicherstellt, dass der Empfang z. B. in Notfallkonzepte eingebunden ist). Kurz: Vergaberechtliche Compliance bedeutet, sowohl im Verfahren eine faire, offene Leistungsbeschreibung zu machen, als auch im Vertrag die Einhaltung relevanter Normen und Gesetze zu verankern.

Es schaffen Normen und Standards einen verlässlichen Rahmen für die Konzeption und Ausschreibung von Empfangs- und Kontaktzentrumsleistungen. Sie fördern einheitliche Begriffe, Qualitätsbenchmarks und die Sicherheit aller Beteiligten. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur Pflicht (bei rechtlichen Normen), sondern stellt auch einen Best Practice dar, um einen hochwertigen und rechtssicheren Empfangsservice aufzubauen. Führungskräfte im FM sollten daher mit den genannten Regelwerken vertraut sein und diese bei Planung, Vertragsgestaltung und Betriebsführung der Empfangsbereiche berücksichtigen.

Praxisbezogene Anwendungen in unterschiedlichen Branchen

Empfangs- und Kommunikationsdienste müssen immer an den konkreten Nutzungskontext angepasst werden. Je nach Art der Einrichtung – ob privatwirtschaftliches Unternehmen, öffentliche Behörde oder Krankenhaus – ergeben sich unterschiedliche Anforderungen, Zielsetzungen und Herausforderungen. Im Folgenden werden exemplarisch drei typische Einsatzfelder betrachtet:

Unternehmensgebäude (Privatwirtschaft)

In Unternehmenszentralen und Bürogebäuden der Privatwirtschaft steht der Empfang meist im Zeichen von Kundenorientierung und Imagepflege. Der Empfangsbereich fungiert hier als repräsentative Lobby, die den Werten und der Professionalität des Unternehmens Ausdruck verleiht. Empfangsmitarbeiter werden angehalten, besonders serviceorientiert und zugleich aufmerksam aufzutreten, um Gästen wie auch eigenen Mitarbeitern einen positiven Eindruck zu vermitteln.

Typische Merkmale in diesem Sektor sind:

  • Hohe Anforderungen an Professionalität und Mehrsprachigkeit: Unternehmen – besonders solche mit internationalem Geschäft – erwarten vom Empfangspersonal ausgezeichnete Umgangsformen, fremdsprachliche Kompetenz (Englisch nahezu obligatorisch, oft weitere Sprachen) und ein gepflegtes Äußeres, passend zur Firmenkultur. Der Empfang ist oft mit einheitlicher Corporate Kleidung ausgestattet, um das Markenbild zu unterstreichen. Gehobene Empfangsdienste in Unternehmen beinhalten häufig auch diplomatisches Geschick im Umgang mit VIP-Gästen sowie Diskretion (z. B. Umgang mit vertraulichen Besuchernamen).

  • Integration mit Unternehmensprozessen: Der Empfang arbeitet eng mit internen Abteilungen zusammen, z. B. der Unternehmenskommunikation (für Besucherprogramme), dem HR (für Bewerberempfang), der IT (für Zugangskarten, Telefonanlage) und natürlich dem Facility-Management (für Raumbuchungen, Catering bei Meetings etc.). In modernen Bürokonzepten ist der Empfang teilweise multi-funktional: Empfangsteams koordinieren auch Konferenzzonen und unterstützen die Büroverwaltung. Digitale Tools (Kalender, Besucher-Voranmeldung) sind hier verbreitet, um flüssige Abläufe sicherzustellen. Unternehmen investieren zudem in Innovation am Empfang – Beispiele sind Self-Check-in-Kioske, Besucher-Apps oder IoT-Integration für Smart Offices. Diese Technologien sollen Flexibilität, Sicherheit und Effizienz steigern (etwa automatisierter Check-in per QR-Code verkürzt Wartezeiten).

  • Sicherheitsaspekte: Obwohl primär der Service-Charakter betont wird, ist auch im Firmenempfang die Sicherheit ein Thema. Unbefugter Zutritt soll verhindert werden; daher sind Zutrittskontrollsysteme (Drehkreuze, elektronische Besucherbadges) Standard. Empfangspersonal kooperiert mit dem Werkschutz, insbesondere bei größeren Standorten oder auf Firmen-Campus. Oft wird geschult, verdächtiges Verhalten von Besuchern zu erkennen und entsprechend zu reagieren. In Zeiten erhöhter Risikolagen (Stichwort Amokprävention) gibt es in manchen Unternehmenslobbys versteckte Sicherheitsvorkehrungen wie Alarmknöpfe oder Sicherheitsglas als Abschirmung. Insgesamt muss der Unternehmens-Empfang die Balance wahren zwischen offen-freundlicher Atmosphäre für legitime Gäste und konsequenter Durchsetzung der Zutrittsregeln.

  • Outsourcing vs. Inhouse: Unternehmen stehen oft vor der Frage, ob der Empfang mit eigenem Personal oder durch einen Dienstleister betrieben wird. Eigene Mitarbeiter haben den Vorteil höherer Identifikation, besserer Kenntnis der Firmenkultur und oft längerer Betriebszugehörigkeit (geringere Fluktuation). Dies kann zu personalisiertem Service und besserer Abstimmung im Haus führen. Outgesourcte Empfangsteams hingegen bieten Kostenvorteile und höhere Flexibilität (leichteres Austauschen bei Ausfällen, bei Bedarf schnell Aufstockung möglich). In der Praxis wählen viele Firmen einen Mittelweg: eigene Mitarbeiter in strategischen Positionen (Leitender Empfang / Front Office Manager), während das Grundteam von einem spezialisierten Anbieter gestellt wird. So kombiniert man Kontrolle und Know-how mit Effizienz. Wichtig ist in jedem Fall, dass auch externe Empfangskräfte gut in die Unternehmenswerte eingewiesen werden, da sie jeden Besucher im Namen der Firma begrüßen. Eine harmonische Eingliederung ins Corporate Team (z. B. Teilnahme an internen Schulungen, regelmäßiges Feedback von Fachabteilungen) erhöht die Servicequalität beträchtlich.

  • Beispielhafte KPIs und Vertragsformen: In der Privatwirtschaft wird Erfolg u. a. an Kundenzufriedenheit gemessen – zufriedene Besucher, geringe Wartezeiten, positive Rückmeldungen. Manche Firmen erheben dazu Bewertungsdaten (Tablet-Terminals am Ausgang für Feedback). Vertragsseitig dominieren Werkverträge mit SLA. Eine trendige Kennzahl ist auch die Conversion Rate bei Events – etwa wie viele Besucher ohne Termin positiv weitervermittelt wurden, was auf proaktiven Empfang hindeutet. Solche Feinheiten zeigen, dass Unternehmen den Empfang zunehmend strategisch sehen: als Teil der Customer Journey eines Gastes, der vom Empfang bis zum Meeting rundum professionell betreut werden soll.

Öffentliche Verwaltung und Behörden

In Rathäusern, Landratsämtern, Ministerien oder Bürgerämtern ist der Empfangs- bzw. Pfortendienst oft erster Kontaktpunkt für Bürger.

Hier stehen bürgernahe Serviceorientierung und Sicherheit gleichermaßen im Fokus, allerdings unter anderen Rahmenbedingungen:

  • Publikumsverkehr und Konfliktpotenzial: Behörden haben häufig ein hohes Aufkommen an Besuchern, darunter auch Personen, die unzufrieden oder emotional belastet sind (z. B. in Sozialämtern, Ausländerbehörden). Ein professioneller Empfangsdienst ist unverzichtbar, um berechtigte Besucher angemessen in Empfang zu nehmen und zu leiten, während unbefugten oder aggressiven Personen der Zugang verwehrt wird. Empfangskräfte in diesem Bereich übernehmen daher neben Auskunft und Orientierung teils auch schlichtende Aufgaben: Sie müssen deeskalierend wirken, wenn etwa wegen langer Wartezeiten Ärger aufkommt. Diese besonderen Herausforderungen erfordern geschultes Personal, das in Konfliktmanagement und Behördenabläufen bewandert ist.

  • Sicherheitskonzepte in Ämtern: Leider haben Ämter und Behörden „nicht nur Fans“ – Bedrohungsszenarien (von randalierenden Bürgern bis zu gezielten Angriffen) zwingen zu maßgeschneiderten Sicherheitskonzepten. Häufig wird daher in öffentlichen Empfangsbereichen Personal mit Sicherheitsausbildung eingesetzt, z. B. Wachleute mit §34a GewO-Unterrichtung. Viele Kommunen arbeiten mit privaten Sicherheitsdiensten zusammen, um den Eingangsbereich zu sichern (Taschenkontrollen, Metalldetektoren in Gerichten etc.). Der Empfang in einer Behörde ist oft mit dem Hausrecht des Amtsleiters betraut und muss dieses konsequent umsetzen – d. h. Zugangskontrolle (oft Besucherschein-System, Kontrolle von Ausweisen) und bei Zwischenfällen Einschreiten oder Alarmieren. In großen Behörden gibt es eigene Sicherheitsleitstellen, mit denen der Empfang vernetzt ist (z. B. Notfallknopf, Kameras). Öffentliche Auftraggeber verlangen hier meist streng die Beachtung aller rechtlichen Auflagen (Datenschutz, Datenschutz-Grundverordnung bei Personendaten der Besucher; Barrierefreiheit, z. B. Induktionsschleifen für Hörgeräte am Empfangsschalter).

  • Service- und Informationsfunktion: Trotz der Sicherheitsvorkehrungen darf die Bürgerfreundlichkeit nicht zu kurz kommen. Ein Rathaus-Empfang erfüllt eine wichtige Lenkungs- und Informationsfunktion: Er erteilt allgemeine Auskünfte (Öffnungszeiten, Zuständigkeiten), gibt Formulare aus, hilft ggf. beim Ausfüllen oder leitet an richtige Sachbearbeiter weiter. Da Behörden oft komplexe Strukturen haben, sind Empfangsmitarbeiter in diesem Kontext meist orts- und sachkundige Verwaltungsangestellte oder entsprechend eingewiesene Kräfte. Teilweise ist der Empfang auch mit einem Call-Center gekoppelt – viele Städte haben zentrale Behördennummern (115-Service), wo Anliegen telefonisch vorgesteuert werden. Der physische Empfang kann dann mit dem telefonischen Service vernetzt sein, um Auskunft zu geben oder Termine zu koordinieren. Wichtig ist ebenfalls die Mehrsprachigkeit: In Ausländerbehörden z. B. ist es hilfreich, wenn Personal zumindest Englisch spricht, oder es werden mehrsprachige Informationsschilder und Flyer bereitgehalten.

  • Öffentliche Ausschreibung und Tariftreue: Im öffentlichen Sektor werden Empfangsdienste fast immer ausgeschrieben. Die Verträge enthalten häufig Klauseln zur Tariftreue (der Dienstleister muss tarifgebundene Löhne zahlen, sofern vorhanden, oder zumindest Mindestlohn erfüllen). Die Lohnkosten im Sicherheits- und Empfangsbereich sind in manchen Bundesländern durch Tarife vorgegeben (z. B. für kommunale Angestellte). Wenn ausgelagert, wird oft verlangt, dass das eingesetzte Personal diese Entlohnung mindestens erhält – was die Preisuntergrenze im Angebot definiert. Auch soziale Kriterien (z. B. Übernahme bisherigen Personals bei Betreiberwechsel) können Teil der Vergabe sein.

  • Besonderheiten der Arbeitszeiten: Behörden haben meist feste Öffnungszeiten (z. B. Mo–Fr 8–18 Uhr), so dass kein 24/7 Dienst nötig ist. Allerdings entstehen Stoßzeiten (z. B. Montagmorgen im Bürgerbüro), auf die der Empfang reagieren muss. Teilweise steuern moderne Bürgerämter den Andrang über Wartemarken und Aufrufsysteme – der Empfang gibt dann Nummern aus und beruhigt wartende Bürger. Das Empfangsteam kann in solchen Situationen auch als “Puffer” dienen, um Wartefrust abzufangen oder vorab Dokumente zu prüfen, damit die Sachbearbeitung schneller läuft. Hier zeigt sich die zentrale Rolle: ein guter öffentlicher Empfangsdienst erhöht die Effizienz der Behörde und die Zufriedenheit der Bürger.

  • Praxisbeispiel: In einem Landratsamt wurde der Empfang mit einem Sicherheitsdienst (für Einlasskontrolle) und zwei Verwaltungsangestellten (für Information) gemeinsam besetzt. Diese Konstellation sorgte dafür, dass sowohl die freundliche Erstansprache als auch die kontrollierte Zugangssicherung gewährleistet waren. Besucher mit Termin wurden zügig eingelassen, während Personen ohne berechtigten Anlass aufgehalten und ggf. an einen zentralen Info-Schalter verwiesen wurden. Die Empfangsleute griffen auch schlichtend ein, wenn sich jemand beschwerte, und konnten so manche Situation deeskalieren, bevor ein Sicherheitsvorfall entstand. Dieses Beispiel zeigt, dass in Behörden das Zusammenspiel von Service und Sicherheit besonders eng ist.

Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen

Krankenhäuser, Kliniken und größere Pflegeeinrichtungen verfügen in aller Regel über einen zentralen Empfangs- oder Pfortendienst, der rund um die Uhr besetzt sein kann.

Die Anforderungen hier sind nochmals spezifisch geprägt durch das Umfeld von Patienten, Angehörigen und medizinischem Betrieb:

  • 24/7-Betrieb und Schichtdienst: Krankenhäuser schließen nie – dementsprechend ist der Empfang durchgängig (7 Tage, 24 Stunden) besetzt. Das Personal arbeitet im Wechselschichtdienst, oft in 3 Schichten (Früh/Spät/Nacht). Die Nachtschicht hat besondere Aufgaben: z. B. Koordination von Nachteingängen, Empfangen von Notfallpatienten oder dienstlichen Besuchern (Ärzte in Rufbereitschaft). Die Personaleinsatzplanung muss hier Überlappungen zur Übergabe vorsehen und berücksichtigen, dass nachts oft alleine gearbeitet wird – entsprechende Schutzmaßnahmen (z. B. Notruf an Sicherheitsdienst) sind erforderlich. Aufgrund der Dauerbesetzung summieren sich die Personalstunden enorm (ein einzelner Empfangsplatz 24/7 erfordert ~730 Stunden pro Monat). Viele Kliniken vergeben diese Dienste daher an Sicherheitsfirmen, die auf 24h-Objektschutz spezialisiert sind, oder organisieren sie intern mit Sicherheitspersonal.

  • Kombinierte Pförtner-/Info- und Sicherheitsfunktion: Früher war der Krankenhauspförtner primär für Auskünfte, Besucheranmeldung und Ordnungsdienste (Einhaltung Besuchszeiten) zuständig. Heutzutage hat sich das Aufgabenprofil stark erweitert: Der Empfang muss mit teils schwierigen Situationen umgehen – z. B. aggressiven oder verzweifelten Angehörigen, Patientengruppen (in Notaufnahmen), und auch mit randalierenden Personen, die ins Krankenhaus gelangen wollen. SecuConcept (ein Sicherheitsdienstleister) beschreibt treffend: „Der Pförtner im Krankenhaus benötigt eine neue Ausrichtung“ – es geht nicht mehr nur um Auskunft, sondern um geschultes Personal, das hilft, den geregelten Betrieb aufrechtzuerhalten. Konkret heißt das: Empfangskräfte in Kliniken müssen aggressive Besucher stoppen, Hausrecht durchsetzen und für Ruhe sorgen, um die Patienten nicht zu gefährden. Sie arbeiten dabei eng mit dem Sicherheitspersonal im Haus zusammen (z. B. Alarmierung des Sicherheitsdienstes bei Eskalationen). Diese enge Verzahnung ist oft institutionalisiert – etwa liegt die Sicherheitsleitung bei einer Abteilung „Krankenhaussicherheit“, die auch den Empfang führt.

  • Spezifische Abläufe und Verantwortung: Am Krankenhaus-Empfang laufen zahlreiche operative Fäden zusammen: Anmeldung von Patienten (außer Notfallambulanz, die eigene Anmeldung hat), Ausgabe von Besucherausweisen (in Häusern, wo das verlangt wird), Wegweisung in einem oft komplexen Gebäude, Vermittlung eingehender Anrufe (Krankenhäuser haben Telefonzentralen, die ggf. identisch mit dem Empfang sind oder eng kooperieren). Weiterhin koordinieren Empfangskräfte logistische Kleinigkeiten: Sie nehmen Medikamente oder Blutkonserven entgegen, alarmieren bei Eiltransporten, verwalten Nachtschlüssel für bestimmte Bereiche, bestellen Taxis für entlassene Patienten usw.. Eine besondere Aufgabe ist die Kommunikation bei Großschadensereignissen: Kommen viele Verletzte, muss der Empfang u. U. einen Krisenstab einberufen (Alarmplan auslösen) und gleichzeitig den Medienandrang oder besorgte Angehörige managen. Diese multidimensionale Verantwortung erfordert Stressresistenz und Übersicht – Eigenschaften, die bei der Personalauswahl und Schulung im Vordergrund stehen.

  • Zusatzdienste und Patientenkontakt: Manche Kliniken erweitern den Empfang zum Service-Center für Patienten. Beispielsweise kann man dort Telefonkarten kaufen, WLAN-Zugänge erhalten, Parkscheine entwerten oder sich über Abläufe informieren. Auch Seelsorge- oder Sozialdienstkontakte werden vermittelt. In Pandemiezeiten übernahm der Empfang auch Aufgaben der Zugangskontrolle hinsichtlich Infektionsschutz (2G/3G-Nachweiskontrolle, Fieber messen). Das Personal sollte daher medizinische Grundbegriffe kennen und empathisch auf Sorgen von Patienten eingehen können. Gleichzeitig muss es strikte Protokolle einhalten (z. B. nur 1 Besucher pro Patient zulassen, Besuchszeiten beschränken).

  • Sicherheit von Personal und Sachwerten: Krankenhäuser sind “offene Einrichtungen”, aber leider vermehrt Schauplatz von Gewalt oder Diebstahl. Professionelle Empfangs- und Sicherheitsteams schützen Ärzte und Pflegepersonal vor Übergriffen und achten darauf, dass wertvolle medizinische Geräte nicht entwendet werden (Diebstähle von teurem Equipment durch organisierte Banden nehmen zu). Versicherungen fordern daher Krankenhäuser zu Konzepten auf, um solche Risiken zu minimieren. Der Empfang spielt dabei eine Schlüsselrolle: Er registriert externe Techniker oder Lieferanten, überwacht ggf. via Kamera die Eingänge und kennt kritische Bereiche. Oft werden bestimmte Türen nach 22 Uhr geschlossen, so dass nur über den Hauptempfang Zugang besteht – das erleichtert Kontrolle. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben ist es üblich, Sicherheitsmitarbeiter mit Spezialschulung (z. B. Deeskalationstraining für psychiatrische Einrichtungen) einzusetzen. Die Norm DIN 33464 (Krankenhaus-Security) empfiehlt gar, dass der Empfang integraler Bestandteil des Krankenhaus-Sicherheitssystems sein sollte.

  • Menschliche Komponente: Im Krankenhaus treffen rationaler Betrieb und menschliche Emotion unmittelbar aufeinander. Empfangsmitarbeiter müssen Mitgefühl ausstrahlen, ohne sich vereinnahmen zu lassen – etwa verzweifelten Angehörigen beistehen, während sie professionelle Hilfe holen. Gleichzeitig ist Diskretion geboten (Patientendaten unterliegen Schweigepflicht). Oft werden daher Personen mit Hintergrund im Gesundheitswesen oder aus serviceorientierten Branchen bevorzugt, da sie diese Soft Skills mitbringen. Kliniken haben erkannt, dass ein guter Empfangsdienst auch die Mitarbeiterentlastung fördert – ein reibungsloser Ablauf am Eingang reduziert Stress auf Station (Pflegepersonal muss seltener telefonieren oder Patienten suchen, weil der Empfang vieles vorsortiert).

Zusammenfassend ist der Empfang im Krankenhaus ein hybrider Knotenpunkt: Teil des Sicherheitsdispositivs, Teil der Patientenbetreuung, Teil der internen Logistik. Das erfordert ein durchdachtes Konzept und gut ausgebildetes Personal. Die Kosten hierfür sind zwar erheblich (Rund-um-die-Uhr-Betrieb), aber unabdingbar für die Sicherheit und Zufriedenheit in der Einrichtung. Deshalb wird in sensiblen Bereichen wie Kliniken oft eher auf Qualität als auf Billigpreis geachtet – Verträge gehen an Spezialfirmen, die hochqualifiziertes Personal mitbringen, oder man betreibt den Empfang bewusst in Eigenregie, um die Kontrolle zu behalten.