Empfangsservices: Anforderungen
Facility Management: Empfangs- und Kontaktzentrum » Konzept » Empfangsservices » Anforderungen
Anforderungen an den Empfangsservice
Im Empfangsservice treffen unterschiedlichste Stakeholder aufeinander – von externen Besuchern und Geschäftspartnern über Mitarbeitende und Führungskräfte bis hin zu Lieferanten und externen Dienstleistern. Aus Stakeholder-Perspektive erfüllt er vielfältige Rollen: Für Besucher ist er Visitenkarte und Orientierungsstütze, für Mitarbeitende ein effizienzsteigernder Servicepunkt, für Führungskräfte ein Garant für Professionalität und Diskretion, für Lieferanten und Dienstleister ein erster Kontroll- und Koordinationspunkt. Er bringt Servicequalität, Sicherheit, Kommunikation, Infrastruktur, Prozesse und IT-Unterstützung in Einklang. Qualität zeigt sich in der Praxis etwa darin, dass ein Besucher ohne Verzögerung seinen Ausweis erhält und sich willkommen fühlt, während zugleich seine Daten diskret und DSGVO-konform behandelt werden.
Ob Digitalisierung, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit, Innovationsbereitschaft ist gefragt, um Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten. Sei es die Implementierung von KI-gestützten Lösungen, das Eingehen auf veränderte Arbeitsmuster oder die Erfüllung neuer gesetzlicher Sicherheitsstandards (NIS2) – der Empfang ist ein agiles Element des Facility Managements. Der Empfang ist ein Multifunktionszentrum für Service und Sicherheit, ein TouchPoint, an dem Unternehmenswerte gelebt werden. Der erste Eindruck zählt – und der beste zahlt sich aus, gerade im Empfangsservice. Er soll exzellenten Service bieten, die Sicherheit von Menschen, Informationen und Anlagen gewährleisten, reibungslose Kommunikation ermöglichen, eine angemessene Infrastruktur bereitstellen, standardisierte Prozesse einhalten und moderne IT-Lösungen nutzen – und all dies unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben.
Empfangsservices und deren spezifische Anforderungen
- Servicequalität
- Sicherheit
- Kommunikation
- Empfangsinfrastruktur
- Prozesse
- IT-Unterstützung
- Rechtliche
- Innovationen
Servicequalität am Empfang
Servicequalität ist ein Schlüsselkriterium für den Empfangsservice, da hier der sprichwörtliche erste Eindruck entsteht. Besucher und Geschäftspartner erwarten einen freundlichen, professionellen Empfang, der weit über ein simples „Guten Tag“ hinausgeht. Empfangsmitarbeiter sollten proaktiv Hilfe anbieten („Kann ich Ihnen behilflich sein?“) und den Gast spüren lassen, dass er willkommen und wertgeschätzt ist. Durch ein persönliches Willkommen und zuvorkommende Betreuung vermittelt das Unternehmen Wertschätzung – Besucher fühlen sich in der Welcome Area gut aufgehoben und erinnern den Besuch positiv. Auch interne Mitarbeiter profitieren von hoher Servicequalität: Ein gut organisierter Empfang entlastet sie von Verwaltungsaufgaben (z.B. der Betreuung angemeldeter Besucher) und ermöglicht es ihnen, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren.
Führungskräfte wiederum legen besonderes Augenmerk auf Professionalität und Diskretion im Empfang – wichtige Gäste (etwa Kunden oder Investoren) sollen einen bleibend positiven Eindruck erhalten, und vertrauliche Anliegen müssen mit größter Umsicht b
Praktische Umsetzung: Um diese Anforderungen zu erfüllen, muss der Empfangsservice höchste Servicestandards etablieren. Personalqualifikation und Schulung sind dabei entscheidend. Empfangsmitarbeiter sollten in Kommunikations- und Umgangsformen geschult sein, einschließlich interkultureller Kompetenz und Fremdsprachen, um auch internationale Gäste sicher zu betreuen. Dienstleistungsorientierte Anbieter wie spezialisierte Empfangsdienste betonen, dass sie ihr Personal gezielt darauf trainieren, „einen unschlagbaren Service“ zu bieten. Dazu gehört das Erlernen von Höflichkeitsregeln, professionellem Auftreten (Kleidung, Körpersprache) und Empathie im Umgang mit unterschiedlichen Personengruppen. Ein exzellenter Empfang geht „weit über ein ‚Hallo‘ und ‚Tschüss‘ hinaus“: Die Mitarbeiter informieren sich vorab über erwartete Besucher, kennen den Zweck des Termins und den zuständigen Ansprechpartner. So können sie den Gast aktiv unterstützen – etwa indem sie ihm Wegleitung geben oder ihn auf Wunsch direkt in den vorgesehenen Meetingraum begleiten. Dieser personalisierte Service trägt zu einem reibungslosen Ablauf und einem positiven Gästeerlebnis bei.
Reaktionsschnelligkeit und Zuverlässigkeit sind weitere Qualitätsaspekte. Besucher sollen keine langen Wartezeiten erfahren. Das bedeutet, dass der Empfang personell ausreichend besetzt sein muss, insbesondere zu Stoßzeiten (z.B. morgens oder bei Veranstaltungsbeginn). Prozesse zur Anmeldung und Besucherausweis-Erstellung müssen effizient sein (mehr dazu im Abschnitt Prozesse), damit Gäste zügig „abgeholt“ werden und nicht orientierungslos in der Lobby warten. Für interne Anrufer oder externe Telefonanfragen – häufig ebenfalls Aufgaben des Empfangs – sollte definiert sein, dass Anrufe innerhalb einer bestimmten Klingeldauer entgegengenommen werden. Service-Level-Agreements (SLAs) können hier hilfreich sein: Sie legen z.B. fest, dass Anrufe innerhalb von 15 Sekunden beantwortet werden sollen, und definieren Eskalationsprotokolle, wenn der Empfang nicht erreichbar ist. Eine regelmäßige Qualitätskontrolle (etwa durch Mystery Visits, Feedbackbögen für Besucher oder Beschwerdemanagement) hilft, die Servicequalität kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern. Anbieter externer Empfangsservices setzen hierzu z.B. aufgezeichnete Anrufe zu Schulungszwecken oder Kundenzufriedenheitsumfragen ein.
Zusätzliche Services können die Servicequalität abrunden. Dazu zählt etwa das Anbieten von Erfrischungen für wartende Gäste, aktuelles Informationsmaterial über das Unternehmen im Wartebereich, oder Unterstützung bei kleinen Anliegen (z.B. Organisation eines Taxis, Bereitstellen von WLAN-Zugang, Aufbewahrung von Garderobe). Wichtig ist, dass diese Zusatzleistungen zuverlässig und mit einem Lächeln erbracht werden – sie prägen den Gesamteindruck. Gerade Führungskräfte begrüßen es, wenn der Empfang proaktiv denkt und beispielsweise bei VIP-Besuch rechtzeitig Konferenzräume vorbereitet oder ein Besucherparkplatz reserviert ist.
Standardisierung vs. Individualisierung: Trotz hoher Standardisierungsgrade (durch Checklisten, SLAs etc.) darf die individuelle Note nicht verloren gehen. Jeder Besucher hat andere Bedürfnisse – vom erstmaligen Lieferanten bis zum täglichen Kurier oder dem Vorstandsmitglied eines Kundenunternehmens. Empfangsmitarbeiter müssen sich flexibel auf die Situation einstellen können. Ein hochwertiger Empfangsservice schafft diesen Spagat, indem er klare Standards vorgibt, aber genug Spielraum für situativ angemessenes Handeln lässt. So entsteht eine konsistente, aber dennoch persönliche Servicequalität.
Es verlangt die Servicequalität am Empfang nach höflichem, zügigem und kompetentem Service, der alle Personengruppen exzellent bedient. Durch gut geschultes Personal, vorausschauende Planung (z.B. Briefing der Termine) und konsequente Serviceorientierung kann der Empfang einen bleibend positiven Eindruck hinterlassen und zum Ansehen des Unternehmens beitragen. Dieser erste Eindruck – so zeigt die Serviceforschung – beeinflusst maßgeblich die Zufriedenheit der Besucher und damit die Geschäftsbeziehungen. Im industriellen Großunternehmen ist Servicequalität am Empfang daher kein „nettes Extra“, sondern eine strategische Notwendigkeit, um Professionalität und Kundenorientierung des Unternehmens erlebbar zu machen.
Sicherheit und Zutrittskontrolle
Parallel zur Serviceorientierung muss ein Empfang höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. In Zeiten steigender Risiken – von Industriespionage über Sabotage bis zu Terrorbedrohungen – fungiert der Empfang als erste Sicherheitsschranke des Unternehmens. Er trägt Verantwortung dafür, dass nur autorisierte Personen Zutritt erhalten und Gefahren frühzeitig erkannt werden.
Insbesondere in sensiblen industriellen Bereichen (z.B. Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, Produktionsstätten mit Unfallrisiken oder kritischer Infrastruktur) ist ein lückenloses Zutrittskontroll- und Besuchermanagement unerlässlich:
Zutrittskontrolle und Besucheridentifikation: Ein zentrales Sicherheits-Erfordernis ist die Überprüfung der Identität und Berechtigung jedes Besuchers. Üblich ist, dass sich Besucher am Empfang ausweisen (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorlegen). Die Empfangsmitarbeitenden gleichen Namen und Besuchsanlass mit der Besucherliste ab und erstellen einen Besucherausweis, der gut sichtbar zu tragen ist. Dieser Ausweis enthält mindestens den Namen des Besuchers und des gastgebenden Mitarbeiters sowie das Datum. Aus Datenschutzsicht darf der Name auf dem Schild angezeigt werden – Unternehmen haben hier ein berechtigtes Interesse, Besucher erkennbar zu machen. Allerdings wird empfohlen, nur den Nachnamen oder eine Besucher-ID aufzudrucken, um die Privatsphäre zu wahren. Ein Besucherfoto auf dem Ausweis darf aus datenschutzrechtlicher Sicht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Person erfolgen. Moderne Besuchermanagement-Systeme erlauben es, Ausweise inkl. Foto schnell zu drucken, sobald die Einwilligung eingeholt wurde.
Der Empfang muss ferner sicherstellen, dass keine unbefugte Person ins Gebäude gelangt. Dazu gehört die Durchsetzung des Hausrechts: Personen, die nicht angemeldet sind oder keinen legitimen Grund für ihren Besuch nennen können, darf der Zutritt verweigert werden. Ein potenzielles Risiko ist Tailgating, also das unbemerkte „Hineinschlüpfen“ hinter einem berechtigten Besucher oder Mitarbeiter. Abhilfe schafft hier, die Eingangstür immer geschlossen zu halten und nur Einzelpersonen nach Prüfung einzulassen. Gegebenenfalls kommen Drehkreuze oder Vereinzelungsanlagen zum Einsatz, die nur mit gültigem Ausweis passierbar sind. Mitarbeiter des Unternehmens tragen in der Regel eigene Mitarbeiterausweise – falls diese Zugang zu gesicherten Bereichen gewähren, sollten Besucher niemals unbeaufsichtigt Türöffner verwenden können. Empfangsmitarbeiter sind angehalten, freundlich aber bestimmt darauf zu achten, dass auch bekannte Kollegen ihre Ausweise nutzen und keine „Nachläufer“ mitnehmen.
Überwachung und Gefahrenprävention: Ein professioneller Empfangsdienst übernimmt zunehmend auch klassische Sicherheitsaufgaben. Die Mitarbeiter sind darin geschult, „etwaige Gefahren rechtzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen“. Das bedeutet, der Empfang hält Wachsamkeit gegenüber verdächtigem Verhalten oder ungewöhnlichen Ereignissen. Beispielsweise achtet er auf Besucher, die sich unautorisiert in Betriebsbereiche begeben, auf zurückgelassene Gepäckstücke (mögliche Sicherheitsrisiken) oder auf Anzeichen von aggressivem Verhalten. Oft ist der Empfangsbereich videoüberwacht; sofern Kameras eingesetzt werden, müssen die rechtlichen Vorgaben (Transparenz, Hinweisschilder, DSGVO-Konformität) erfüllt sein. Kameras können helfen, die Umgebung einzusehen (z.B. Eingangsbereich außen) und im Ernstfall Beweismaterial liefern. Bei sicherheitskritischen Vorkommnissen (z.B. eskalierende Person, Auffinden eines verdächtigen Gegenstands, Feueralarm) hat der Empfang definierte Eskalationsprozesse: Er informiert umgehend den Werkschutz/Sicherheitsdienst oder die Polizei/Feuerwehr und leitet interne Alarmierungsprozesse ein. Wichtig ist, dass die Empfangsmitarbeiter hierzu geschult und in regelmäßigen Abständen in Notfallübungen eingebunden sind, damit im Ernstfall besonnen reagiert wird.
Technische Sicherheitsunterstützung: Viele industrielle Großunternehmen kombinieren personelle mit technischen Sicherheitsmaßnahmen. Der Empfang steuert oder überwacht häufig Zutrittskontrollanlagen – z.B. elektronische Schlösser, die mit Besucher- oder Mitarbeiterausweisen (Badge mit RFID-Chip) bedient werden. Empfangsmitarbeiter müssen mit diesen elektronischen Security-Tools sicher umgehen können, z.B. Ausweise im System freischalten/sperren, Besucherdaten eingeben, und bei Störungen schnell reagieren. Zu den Aufgaben kann auch das Bedienen einer Gefahrmeldeanlage gehören (Einbruch- und Brandmeldezentrale), sofern diese im Eingangsbereich aufgeschaltet ist. Manche Unternehmen setzen auf automatische Besucherkioske oder QR-Code-Scanner; trotz Digitalisierung sollten Empfangsmitarbeiter immer eingreifen können, falls ein Besucher Probleme hat oder sich die Technik als unzulänglich erweist. Auch IT-Sicherheitsaspekte spielen hinein: Besucher sollten keinen Zugang zum internen Netzwerk erhalten – ein separates Gäste-WLAN ist Pflicht, und LAN-Dosen in öffentlich zugänglichen Bereichen sollten deaktiviert oder durch Network Access Control gesichert sein. Zudem ist ggf. sicherzustellen, dass Besucher keine unerlaubten elektronischen Geräte mitführen (z.B. USB-Sticks, die an interne Rechner angeschlossen werden). Hier sind Richtlinien zu erstellen, die der Empfang durchsetzt (z.B. Ausgabe temporärer Gast-Accounts für Präsentationszwecke statt Anschluss eigener Geräte).
Datenschutz und Zutrittsprotokollierung: Sicherheit und Datenschutz gehen Hand in Hand. Zwar verlangt die DSGVO, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten umzusetzen – dazu zählen ausdrücklich Zutrittskontrollen für Besucher – doch müssen diese stets datenschutzkonform erfolgen. Das bedeutet, es dürfen nur notwendige Daten erhoben werden und diese sind vertraulich zu behandeln. Ein heikler Punkt sind Besucherlisten: Früher lag oft ein Besucherbuch aus, in das sich jeder eintragen musste. Dies ist heute unzulässig, da nachfolgende Besucher die Namen ihrer Vorgänger sehen könnten. Stattdessen sollte jeder Besucher ein separates Formular erhalten oder sich digital einzeln registrieren. Die Speicherung von Besucherdaten (z.B. Name, Firma, Ansprechpartner, Ein- und Austrittszeit) darf nur so lange erfolgen, wie es für Zweck und Sicherheit nötig ist. Viele Unternehmen löschen oder anonymisieren die Besucherdaten nach einer kurzen Frist (z.B. 4–6 Wochen), sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bei digitalen Besuchermanagement-Systemen ist zudem sicherzustellen, dass keine übermäßige Überwachung stattfindet – etwa die minutengenaue Verfolgung des Aufenthaltsorts eines Besuchers im Gebäude ist datenschutzrechtlich meist nicht zu rechtfertigen. Erfasst werden soll primär, wer wie lange im Unternehmen war, nicht aber jeder Weg, den jemand intern genommen hat. Für die Sicherheit genügt es, Start- und Endzeit zu protokollieren; detaillierte Bewegungsprofile wären ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre. Unternehmen müssen außerdem bei Einsatz externer Besuchersoftware mit dem Anbieter einen DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.
Lieferanten und Fremdfirmen: Ein industrielles Großunternehmen empfängt nicht nur Besucher zu Meetings, sondern auch Lieferanten, Spediteure und externe Dienstleister (z.B. Handwerker, Wartungstechniker). Für diese gelten oft besondere Sicherheitsanforderungen. So müssen sich Fremdfirmen vor Arbeitsbeginn über die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften informieren (z.B. Betriebsanweisungen unterschreiben oder Sicherheitsunterweisungen durchlaufen). Immer mehr Standorte verlangen, dass Erstbesucher eine Sicherheitsunterweisung absolvieren, etwa in Form eines kurzen Films mit Abschlusstest. Der Empfang koordiniert diesen Prozess: Er zeigt dem Besucher den Sicherheitsfilm (oft in mehreren Sprachen verfügbar) oder weist ihn vorab online darauf hin. Erst nach erfolgreichem Test erhält der Fremddienstleister seine Zugangskarte. Diese Prozedur stellt sicher, dass jeder, der das Gelände betritt, grundlegende Verhaltensregeln (wie das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, Rauch- und Fotografierverbot, Notfallwege) kennt. Der Empfang archiviert die Nachweise der Unterweisung – teils ist dies auch behördlich gefordert (für bestimmte Industrieanlagen schreibt z.B. die Berufsgenossenschaft solche Einweisungen vor).
Lieferanten mit Fahrzeugen (Lkw) werden oft über spezielle Werktore dirigiert. Dennoch kommen Kuriere oder kleinere Lieferungen häufig zum Haupteingang. Hier muss der Empfang zweierlei leisten: Zum einen Sicherheitschecks – größere Pakete sollten nicht unkontrolliert ins Gebäude gelangen. Zum anderen organisatorische Abwicklung: Pakete und Post müssen angenommen und intern verteilt werden (dies wird im Abschnitt Prozesse noch vertieft). Aus Sicherheitssicht gilt: Lieferungen dürfen nie unbeaufsichtigt im Empfangsbereich liegen*. Ein unbeobachtetes Paket könnte geöffnet oder manipuliert werden. Daher sollten eingehende Sendungen sofort an einem sicheren Ort verwahrt oder an die Empfänger persönlich übergeben werden. Gleiches gilt für Abholungen: Sendungen für externe Abholung (z.B. fertige Produkte oder vertrauliche Dokumente) sollten persönlich und gegen Nachweis übergeben werden. Der Empfang führt idealerweise ein Register aller Lieferungen und Abholungen mit Datum, Uhrzeit, Absender/Empfänger und Art der Sendung, um jederzeit nachvollziehen zu können, was mit welcher Lieferung geschehen ist. Vertrauliche oder wertvolle Güter (IT-Geräte, Verträge etc.) sind besonders zu schützen; im Zweifel verwahrt der Empfang sie in einem abschließbaren Schrank bis zur Übergabe. Ein oft übersehener Aspekt: Versandverpackungen tragen Adressetiketten mit persönlichen Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail). Aus Datenschutz- und Geheimhaltungsgründen sollten diese vor Entsorgung unkenntlich gemacht oder entfernt werden, damit keine internen Informationen nach außen dringen.
Normen und Standards: Für Sicherheitsdienste – wozu auch Empfangsdienste mit Zutrittskontrolle zählen – existieren spezifische Normen. Besonders hervorzuheben ist DIN 77200 (Sicherheitsdienstleistungen). Diese Norm legt Mindestanforderungen an Organisation, Prozesse und Personal fest und unterscheidet verschiedene Arten von Sicherheitsdiensten, darunter explizit den Empfangsdienst als stationäre Sicherungsdienstleistung. Ein nach DIN 77200 gestalteter Empfang muss z.B. geeignete Auswahlkriterien und Schulungen für das Personal einhalten, klare Dienstanweisungen und Dokumentationsprozesse haben und definierte Reaktionspläne für sicherheitsrelevante Vorfälle vorweisen. Unternehmen können ihren Empfangsdienst durch akkreditierte Zertifizierer nach DIN 77200 prüfen und zertifizieren lassen, was nachweislich die zuverlässige Erfüllung hoher Sicherheitsstandards belegt. Auch seitens des Gesetzgebers gibt es Vorgaben: In Deutschland unterliegen viele Empfangsmitarbeiter den Bestimmungen des Bewachungsgewerbes (§ 34a GewO), sofern sie Zugangskontrollen, Objektschutz oder ähnliche Tätigkeiten mit Sicherheitsrelevanz ausüben. Externe Wachdienstleister müssen für ihr Personal eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nachweisen; interne Mitarbeiter des Unternehmens sind zwar nicht formal zu prüfen, doch die Anforderungen an Sorgfalt und Zuverlässigkeit gelten gleichermaßen. Zudem verlangt die Arbeitgeberverantwortung (Stichwort Betreiberpflichten gemäß GEFMA 190), dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen im Gebäude abzuwenden. Ein gut funktionierendes Zutrittskontroll- und Sicherheitskonzept am Empfang ist Teil dieser Betreiberpflicht, um unbefugte oder gefährliche Situationen zu vermeiden.
Es muss der Empfang als Sicherheitsfilter agieren: Er identifiziert Personen, stellt Berechtigungen fest, verhindert Unbefugtenzugang, wahrt die Datensicherheit und reagiert auf Notfälle – und dies möglichst, ohne den Geschäftsablauf zu behindern. Die Kunst besteht darin, ein hohes Sicherheitsniveau unsichtbar im Hintergrund aufrechtzuerhalten, während der Besucher trotzdem eine angenehme Service-Atmosphäre erlebt. Dies gelingt durch klare Richtlinien, technische Hilfsmittel und hervorragend geschultes Personal, das gleichermaßen sicherheitsbewusst und serviceorientiert handelt. Sicherheit am Empfang ist somit keine alleinige Domäne des Werkschutzes, sondern integraler Bestandteil des Empfangsservice – in Industrieunternehmen mehr denn je, da hier sowohl Menschen als auch wertvolle Sachgüter und Informationen geschützt werden müssen.
Kommunikation und Informationsmanagement
Der Empfangsservice ist ein kommunikativer Knotenpunkt des Unternehmens. Täglich laufen hier vielfältige Informationsströme zusammen: Besucher benötigen Auskünfte und Wegbeschreibungen, Mitarbeiter melden Gäste an oder fragen nach Postsendungen, Lieferanten suchen den richtigen Ansprechpartner, Anrufer von extern wollen verbunden werden, und Führungskräfte erwarten reibungslose Abstimmung bei VIP-Besuchen.
Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Kommunikationsfähigkeit und das Informationsmanagement am Empfang:
Persönliche Kommunikation mit Besuchern: Empfangsmitarbeiter müssen in der Lage sein, klar, höflich und verständlich zu kommunizieren. Dies betrifft zunächst die Begrüßung und Betreuung vor Ort. Besucher sollen freundlich empfangen werden (siehe Servicequalität) und alle für sie relevanten Informationen erhalten. Dazu gehört z.B. eine verständliche Wegeleitung im Gebäude: Industriegelände oder Bürokomplexe sind oft unübersichtlich, daher muss der Empfang dem Gast erklären, wo sich der Treffpunkt befindet, ob er abgeholt wird oder selbstständig gehen soll, welcher Fahrstuhl zu nehmen ist etc. Gegebenenfalls werden Lagepläne oder Besucherbroschüren bereitgehalten. Wichtig ist, dass diese Informationen aktuell und in geeigneter Form vorliegen – idealerweise mehrsprachig, wenn regelmäßig internationale Besucher kommen. In vielen Großunternehmen ist Englisch als Geschäftssprache etabliert; der Empfang sollte mindestens auf Englisch kommunizieren können, oft sind weitere Sprachen (z.B. Deutsch/Englisch plus lokale Sprache bei ausländischen Standorten) erwünscht. Andernfalls sollte zumindest Übersetzungsmaterial (Piktogramme, zweisprachige Infoblätter) vorhanden sein, um Sprachbarrieren zu überwinden.
Kommunikation mit internen Ansprechpartnern: Sobald ein Besucher eintrifft, kommuniziert der Empfang mit dem betreffenden Mitarbeiter/Ansprechpartner. Hier ist Schnelligkeit und Zuverlässigkeit gefragt – der Kollege soll umgehend erfahren, dass sein Besuch angekommen ist. Dies erfolgt meist telefonisch, per Chat-Nachricht oder über automatische Benachrichtigung aus dem Besuchersystem. Empfangspersonal muss daher die internen Kontaktverzeichnisse gut kennen und stets Zugriff auf aktuelle Telefonnummern haben. In der Praxis werden oft elektronische Kalender genutzt: Viele Besuchermanagement-Systeme können aus dem Termineintrag entnehmen, wer eingeladen wurde, und den Gastgeber per E-Mail oder SMS informieren, sobald sich der Besucher anmeldet. Ist absehbar, dass der Ansprechpartner sich verspätet, so teilt der Empfang dies dem wartenden Gast mit und bietet ggf. an, eine Zwischenlösung zu finden (z.B. den Gast in einen Warteraum zu setzen oder eine andere Kontaktperson zu rufen). Diese Vermittlerrolle erfordert vom Empfang Fingerspitzengefühl und ständigen Informationsaustausch mit den Fachabteilungen.
Telefon- und Zentralenfunktion: In vielen Großunternehmen übernimmt der Empfang auch die Aufgaben einer Telefonzentrale oder eines Kontaktzentrums. Nach dem FM-Taxonomie-Standard EN 15221-4 zählen Telefondienste, Auskunftserteilung und zentraler Kommunikationsdienst explizit zu den Empfangs- und Kontaktdiensten. Das bedeutet, der Empfang ist Anlaufstelle für alle eingehenden Anrufe an die Haupttelefonnummer und verteilt diese an die zuständigen Stellen. Die Anforderungen hier sind vergleichbar mit einem Callcenter: Freundliche Begrüßung mit Firmennamen, schnelles Erfassen des Anliegens und kompetentes Weitervermitteln gehören dazu. Empfangsmitarbeiter müssen die Organisationsstruktur gut kennen, um zielsicher zu verbinden (wer ist zuständig für welches Thema?). Bei häufigen Fragen (z.B. Öffnungszeiten, Anfahrt, Zuständigkeiten) sollte der Empfang Auskunft geben können, ohne verbinden zu müssen – eine FAQ-Liste oder Wissensdatenbank ist hilfreich, um konsistente Antworten zu gewährleisten. Darüber hinaus gilt es, Anrufer, die falsch verbunden wurden oder unbeabsichtigt bei der Zentrale landen, nicht einfach abzuweisen, sondern deren Anliegen aktiv zu klären („Ich helfe Ihnen gerne weiter“). Durch diese Kommunikationskultur präsentiert sich das Unternehmen auch am Telefon professionell.
Informationsmanagement und Auskunftspflicht: Der Empfang fungiert oft als Informationsdrehscheibe. Externe Besucher fragen u.U. nach Unternehmensinformationen (z.B. „Wann wurde die Firma gegründet? Wo finde ich Produkt X?“), Pressevertreter wenden sich an den Empfang, wenn sie keinen direkten Ansprechpartner kennen, oder Bewerber kommen für ein Vorstellungsgespräch und benötigen Hinweise. Mitarbeitende ihrerseits nutzen den Empfang als Auskunftsstelle für interne Belange: Sie fragen nach eingegangener Post, melden defekte Besucherausweise, holen Reserveschlüssel ab oder bitten um Unterstützung bei der Organisation von Meetings (z.B. Catering-Bestellung, Taxi rufen für Gäste). Diese Vielfalt an Anliegen erfordert, dass am Empfang klar definierte Informationsprozesse existieren. Wichtig ist, dass die Empfangsmitarbeiter wissen, was sie sagen dürfen und was nicht. Gerade in einem Industrieunternehmen mit eventuell geheimhaltungsbedürftigen Projekten muss der Empfang Diskretion wahren – beispielsweise keine Details zu Forschungskooperationen anfragenden Fremden mitteilen. Hier helfen interne Richtlinien: Welche Arten von Auskünften sind öffentlich (Pressemitteilungen, Produktkataloge), was darf nur PR oder HR beantworten (z.B. Presseanfragen, Bewerberfragen), und was ist streng vertraulich. Der Empfang sollte eine Liste wichtiger Ansprechpartner (Pressestelle, Personalabteilung, Werksleiter etc.) bereithalten, um Fragesteller gezielt weiterzuleiten. Führungskräfte können erwarten, dass der Empfang in ihrem Sinne agiert, etwa unangemeldete Besucher oder Anrufer vorfiltert. Ein Beispiel: Sollte ein Journalist oder ein Behördenvertreter spontan im Empfang auftauchen, informiert der Empfang diskret die zuständige Stelle und lässt den Besucher ggf. warten, anstatt eigenmächtig Auskunft zu geben.
Moderne Kommunikationsmittel: Neben Telefon und persönlicher Ansprache nutzen innovative Empfangskonzepte auch digitale Kanäle. Einige Unternehmen haben z.B. Info-Terminals oder Touchscreens im Eingangsbereich, wo Besucher allgemeine Informationen abrufen können (Firmenpräsentation, Wegweiser). Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Manchmal werden Begrüßungsbildschirme eingesetzt, die ankommende Gäste mit Namen willkommen heißen. Dies ist zwar nett gemeint, aber datenschutzrechtlich problematisch – die Anzeige des Namens erfordert eine Rechtsgrundlage (in manchen Branchen mag berechtigtes Interesse genügen, meist ist aber eine Einwilligung nötig). Daher sollte, wenn digitale Begrüßungssysteme verwendet werden, entweder auf Namensnennung verzichtet oder vorab das Einverständnis der Besucher eingeholt werden.
Ein Trend ist auch die Kommunikation per E-Mail oder Messenger: Manche Besucher schicken kurz vor Ankunft eine Nachricht, oder Mitarbeiter teilen dem Empfang per Chat mit, dass sie gleich ihren Kunden abholen. Hier sollte der Empfang flexibel sein und solche Kanäle einbinden (z.B. einen gemeinsamen Empfangs-Emailaccount ständig im Blick haben). Intern kann ein Instant-Messaging-Dienst genutzt werden, um leise und schnell Mitteilungen zu senden, ohne dass das Telefon klingelt – etwa um Kollegen zu benachrichtigen oder Unterstützung anzufordern.
Barrierefreie und inklusive Kommunikation: In Bezug auf Barrierefreiheit (dazu später mehr bei Infrastruktur) muss auch die Kommunikation angepasst sein. Für Besucher mit Hörbehinderung könnte der Empfang z.B. einen Schreibblock oder Tablet bereithalten, um Antworten schriftlich zu geben, falls keine Gebärdensprache beherrscht wird. Für sehbehinderte Personen sollten wichtige Ansagen auch mündlich erfolgen (etwa „Bitte folgen Sie mir, drei Stufen nach oben“ etc.). Bei schriftlichen Informationen ist auf einfache, klare Sprache zu achten (ggf. Leichte Sprache für komplexe Hinweise). Mehrsprachigkeit ist auch hier Teil der Inklusion – eine zweisprachige Beschilderung (z.B. Deutsch/Englisch) erleichtert vielen den Zugang.
Interne Kommunikation und Teamwork: Schließlich darf man nicht vergessen, dass ein Empfangsteam oft aus mehreren Personen besteht (Schichtbetrieb, parallele Arbeitsplätze). Eine gute Kommunikation im Team ist Voraussetzung dafür, dass die Außenkommunikation reibungslos klappt. Dies umfasst interne Übergaben (z.B. Notizen, welcher Besucher noch im Haus ist, welche besonderen Vorkommnisse passiert sind) sowie Absprachen bei hohem Andrang („Du nimmst die Telefone, ich kümmere mich um die Wartenden.“). Moderne Empfangsbereiche verfügen eventuell über Headsets und Funkgeräte, sodass Mitarbeiter miteinander und mit dem Sicherheitsdienst kurzfristig kommunizieren können, ohne den Publikumsbereich zu verlassen. So kann bei Bedarf diskret Verstärkung gerufen werden (z.B. Security im Falle eines renitenten Gastes).
Kommunikation am Empfang ist ein Balanceakt: Es gilt, stets höflich, sachkundig und hilfsbereit aufzutreten und zugleich die Informationsflüsse präzise zu steuern. Der Empfang ist Stimme und Ohr des Unternehmens – er repräsentiert das Unternehmen nach außen und nimmt die Anliegen von außen nach innen auf. Erfolgskriterien sind ein offenes Ohr für alle Fragestellungen, eine klare und verständliche Ausdrucksweise, die Fähigkeit, Informationen schnell an die richtigen Stellen zu vermitteln, und die Wahrung von Diskretion und Datenschutz bei sensiblen Themen. Damit schafft der Empfang Vertrauen bei Besuchern und Mitarbeitern und trägt wesentlich dazu bei, dass Kommunikation im Unternehmen reibungslos funktioniert.
Empfangsinfrastruktur und Ausstattung
Die Infrastruktur des Empfangsbereichs bildet das physische Fundament, auf dem Servicequalität, Sicherheit und Kommunikation aufbauen.
Ein industrielles Großunternehmen muss seinen Empfang räumlich und technisch so ausgestalten, dass alle Anforderungen erfüllt werden: Erreichbarkeit, Ergonomie, Barrierefreiheit, Sicherheitstechnik und Corporate Design sind einige der Stichworte:
Lage und Auffindbarkeit: Die zentrale Anlaufstelle des Unternehmens – also der Empfang – muss für Besucher einfach zu finden sein. Dies fängt bei der baulichen Lage an (idealerweise direkt am Haupteingang oder Tor), betrifft aber vor allem die Orientierungshilfen: Außen am Gebäude bzw. Werksgelände sollten eindeutige Wegweiser und Beschilderungen zum „Empfang“ führen. Innerhalb des Foyers ist der Empfangsschalter oft durch Gestaltungselemente hervorgehoben (z.B. Beleuchtung, Firmenlogo-Wand, Beschriftung). Visuelle Kontraste helfen, die Theke auf den ersten Blick zu erkennen. Gemäß einer DGUV-Empfehlung zur barrierefreien Arbeitsgestaltung kann dies durch Farb- und Lichtkontraste, taktil erfassbare Bodenindikatoren oder architektonische Markierungen (Pflanzen, Mobiliar) unterstützt werden. Dadurch finden auch sehbehinderte oder ortsunkundige Personen leichter zum Empfang. Zusätzlich sind akustische oder digitale Leitsysteme denkbar (z.B. eine Ansage im Eingang, ein Indoor-Navigationssystem via Smartphone).
Empfangstresen und Möblierung: Die Empfangstheke ist das Kernstück der physischen Infrastruktur. Sie sollte so gestaltet sein, dass sie funktional, ergonomisch und repräsentativ ist. Aus funktionaler Sicht muss sie ausreichend Arbeitsfläche für die Mitarbeiter bieten (Computer, Telefon, Besucherausweiserstellung, Unterlagenablage) und zugleich einen einladenden Platz für Besucher zur Anmeldung. Ergonomisch ist insbesondere auf Barrierefreiheit zu achten: Nach einschlägigen Normen (z.B. DIN 18040 und DGUV-Informationen) müssen Empfangstresen mindestens an einer Stelle abgesenkt und unterfahrbar sein, sodass Rollstuhlfahrer dort kommunizieren und Dokumente unterzeichnen können. Konkret wird empfohlen, im Sitzbereich eine Tresenhöhe von maximal 80 cm vorzusehen, mit 67 cm Freiraum unter der Theke, damit ein Rollstuhl unter den Tresen fahren kann. Daneben kann ein höherer Stehbereich (empfohlen 100–115 cm) für stehende Personen bzw. die Mitarbeiter eingerichtet werden. Beide Bereiche sollten mindestens 90 cm breit sein, damit ausreichend Bewegungsfläche existiert. Hinter dem Tresen ist ebenfalls Freiraum nötig, damit auch ein Mitarbeiter mit Behinderung oder kleiner Körpergröße den Arbeitsplatz nutzen kann. Ist der Empfang durch eine Glasscheibe getrennt (z.B. aus Sicherheitsgründen in Forschungszentren oder bei Nacht), muss eine induktive Höranlage eingebaut und gekennzeichnet sein, sodass hörgerätetragende Personen über die Gegensprechanlage kommunizieren können. Diese Anforderungen sind Teil eines inklusiven Designs, das sowohl Besuchern als auch Mitarbeitern mit Einschränkungen die volle Teilhabe ermöglicht.
Die Möblierung des Empfangsbereichs umfasst neben der Theke auch Wartebereiche. Sitzgelegenheiten sollten ausreichend und komfortabel vorhanden sein, idealerweise auch hier mit Berücksichtigung von Rollstuhlplätzen (d.h. Freiflächen neben Sitzbänken). Je nach Besucheraufkommen kann eine Aufteilung in Kurzwarte-Zone (hohe Thekenstühle) und längere Wartezone (Sessel, Couch) sinnvoll sein. Wichtig sind auch Ruhezonen – insbesondere in großen Werksarealen, wo Besucher längere Wege zurückgelegt haben, ist ein Wartebereich mit Sitzmöglichkeiten unerlässlich. Für ältere oder gehbehinderte Besucher sollte nicht nur Sitzplatz, sondern auch eine gewisse Nähe zur Anmeldung gewährleistet sein (keine unnötigen Treppen oder Absätze). In modernen Empfangshallen wird zudem auf Atmosphäre geachtet: Pflanzen, ansprechende Beleuchtung, Kunst oder Firmenpräsentationen sorgen für ein angenehmes Ambiente, das Professionalität ausstrahlt. Allerdings dürfen diese Elemente nicht die Funktion beeinträchtigen – etwa dürfen Dekorationen keine Sichtlinien verdecken oder Stolperfallen bilden.
Sicherheitstechnische Ausstattung: Zur Infrastruktur des Empfangs gehören zahlreiche Sicherheitseinrichtungen. Häufig finden sich Zutrittsschleusen oder Drehkreuze unmittelbar neben dem Empfang, die Mitarbeiter mit ihrem Ausweis passieren können, während Besucher nur via Empfang hinein dürfen. Der Empfangsbereich selbst kann durch bauliche Maßnahmen geschützt werden – z.B. eine teilweise Verglasung als Überfallschutz in sicherheitskritischen Bereichen, ohne aber komplett abzuschotten (einladende Atmosphäre vs. Sicherungsniveau müssen abgewogen werden). Alarmknöpfe (stille Alarmierung) können unter dem Tresen installiert sein, damit das Personal bei Bedrohungslagen unauffällig Hilfe rufen kann. Videoüberwachung des Eingangs und Wartebereichs wurde bereits angesprochen; die Monitore dafür befinden sich oft am Empfang. Zur Brandfrüherkennung sind Rauchmelder im Foyer selbstverständlich, und es sollte Feuerlöschmittel (Feuerlöscher, Wandhydrant) in der Nähe geben, an die die Mitarbeiter im Notfall rasch gelangen.
Technische Arbeitsmittel: Ein effizienter Empfang benötigt angemessene IT- und Kommunikationstechnik. Dazu zählen ein oder mehrere Rechner/Terminals mit Zugriff auf das Besuchermanagement-System, das E-Mail- und Intranet-System des Unternehmens, Telefonanlage und ggf. Gebäudetechniksoftware. Der Bildschirm sollte so positioniert sein, dass Besucherdaten nicht von Unbefugten mitgelesen werden können (ggf. Einsatz von Privacy-Filterfolien). Drucker für Besucherausweise und Dokumente (z.B. NDAs) gehören ebenso dazu wie ein Scanner/Kopierer, falls Ausweise gescannt oder Unterlagen vervielfältigt werden müssen. Zur Kontaktaufnahme dienen Telefone oder Headsets; viele Firmen setzen auf VoIP-Telefone mit Display, die interne Verzeichnisse anzeigen. Für interne Kommunikation und Alarme können Funkgeräte vorhanden sein, insbesondere falls der Empfang weitläufige Areale betreut (Kommunikation mit Sicherheitsstreifen, Werkschutz etc.). Auch ein öffentliches Adresssystem (Lautsprecher/PA) kann vom Empfang bedient werden, um bei Bedarf Durchsagen zu machen (z.B. „Herr X bitte an den Empfang“ oder Evakuierungsanweisungen im Notfall).
Infrastruktur für spezielle Aufgaben: Je nach erweiterten Aufgaben des Empfangs müssen zusätzliche Einrichtungen bedacht werden. Übernimmt der Empfang etwa die Post- und Paketannahme, so wird Platz für Postkörbe, Paketregale oder Rollwagen benötigt. Ein separater Bereich hinter dem Empfang oder ein angrenzender Raum sollte für die Zwischenlagerung von Sendungen eingeplant sein, damit der Publikumsbereich ordentlich bleibt und keine Behinderungen entstehen. Für die Aufbewahrung von Wertgegenständen (z.B. eingeschlossene Handys, wenn Besucherbereiche nicht mit Mobiltelefon betreten werden dürfen, oder abgegebene Schlüssel) ist ein abschließbarer Wertfachschrank sinnvoll. Wird vom Empfang auch die Schlüsselverwaltung erledigt (z.B. Ausgabe von Generalschlüsseln an Techniker, Verwaltung von Pool-Fahrzeugschlüsseln), so muss ein zertifizierter Schlüsseltresor vorhanden sein, idealerweise elektronisch mit Protokollierung wer wann welchen Schlüssel entnommen hat.
Corporate Design und Atmosphäre: Der Empfangsbereich repräsentiert das Unternehmen – daher wird er oft bewusst gemäß dem Corporate Design gestaltet. Farben, Logos, eventuell Image-Videos auf Bildschirmen oder Ausstellungen von Produkten können integriert sein. So verbindet sich Infrastruktur mit Marketing: Besucher erhalten direkt einen visuellen und inhaltlichen Eindruck der Firma. Allerdings darf diese Repräsentationsfunktion nicht zulasten der Funktionalität gehen. Es ist beispielsweise kontraproduktiv, wenn ein gigantisches Logo die Sicht auf den Eingangsbereich versperrt oder interaktive Image-Terminals den Laufweg blockieren. Gute Gestaltung schafft den Spagat und macht die Architektur selbst zum Gastgeber, indem sie offen, hell und strukturiert wirkt.
Barrierefreiheit und inklusives Design: Bereits erwähnt wurden barrierefreie Tresen und Beschilderungen. Darüber hinaus sind viele kleine Details zu beachten: Automatische Türöffner oder Drehkreuze sollten für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehhilfen passierbar sein (Extra-Breite und entsprechender Mechanismus). Wo Drehtüren existieren, muss ein alternativer barrierefreier Zugang bereitstehen. Bodenbeläge sollten rutschfest und ohne Schwellen sein – beispielsweise Kennzeichnungen auf dem Boden (Leitlinien) dürfen keine Stolperfallen bilden. Kontraste in Beschilderung kommen Sehbehinderten zugute, eine gute Akustik (wenig Hall) erleichtert Hörbehinderten das Verständnis am Schalter. Wenn eine induktive Höranlage vorhanden ist, sollte dies durch das entsprechende Symbol (durchgestrichenes Ohr) kenntlich gemacht werden, damit Nutzer von Hörgeräten davon erfahren. Diese Maßnahmen sind nicht nur ethisch und gesetzlich geboten, sondern verbessern die Gesamtqualität des Empfangs für alle – z.B. profitieren auch ältere Menschen ohne offiziellen Behinderungsstatus von klar lesbarer Schrift und komfortabler Möblierung.
Nachhaltigkeit und Umweltaspekte: In modernen Gebäuden spielt auch die nachhaltige Gestaltung des Empfangs eine Rolle. Das betrifft einerseits die Baumaterialien und Energieeffizienz: Verwendung von recyclebaren Materialien, energiesparender LED-Beleuchtung mit Bewegungsmeldern in der Lobby, eventuell smartes Klimaanlagenmanagement, um den Eingangsbereich nicht permanent kühlen/heizen zu müssen (z.B. Luftschleusen an Türen). Andererseits können digitalisierte Prozesse im Empfang die Umwelt entlasten – etwa digitale Besucherregistrierung statt Papierlisten, elektronische Dokumente (NDA auf dem Tablet unterzeichnen) statt Ausdrucke. Sollte doch Papier anfallen (Besucherausweise, temporäre Drucke), sollte Recyclingpapier verwendet und ein Shredder für datenschutzkonformes Recycling bereitstehen. Einige Unternehmen setzen inzwischen grüne Akzente im Empfang, z.B. durch Indoor-Pflanzenwände, was nicht nur optisch ansprechend ist, sondern auch das Raumklima verbessert. Nachhaltigkeit im sozialen Sinn zeigt sich, indem die Infrastruktur auch inklusiv ist (s.o.) und z.B. Mitarbeiter mit Handicap problemlos als Empfangskräfte arbeiten können, falls das Unternehmen Menschen mit Behinderung beschäftigt.
Es muss die Infrastruktur des Empfangs ganzheitlich geplant sein: Funktionalität, Sicherheit, Ergonomie, Ästhetik und Nachhaltigkeit greifen ineinander. Normative Vorgaben wie DIN 18040 zur Barrierefreiheit oder Arbeitsschutzrichtlinien für Bildschirmarbeitsplätze sind zwingend zu berücksichtigen, ebenso Unternehmensstandards zum Erscheinungsbild. Ein optimal gestalteter Empfangsbereich ermöglicht es dem Personal, effizient zu arbeiten, und bietet Besuchern Komfort und Orientierung. Er demonstriert auf den ersten Blick die Professionalität des Unternehmens – nämlich dass man gut organisiert ist und sowohl die Bedürfnisse der Kunden als auch die Sicherheit aller in den eigenen Räumen ernst nimmt.
Prozesse und organisatorische Abläufe
Hinter dem sichtbaren Empfangsbereich laufen zahlreiche Prozesse und Abläufe ab, die eine konsistente Servicequalität und Sicherheit sicherstellen. Im industriellen Großunternehmen müssen diese Prozesse klar definiert, dokumentiert und eingeübt sein, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden.
Dabei gilt es, sowohl Standardprozesse (alltägliche Routinen) als auch Sonderfälle (Ausnahmesituationen, VIP-Besuche, Notfälle) abzudecken:
Standardprozess Besucherempfang: Der Kernprozess ist die Besucherabfertigung vom Eintreffen bis zum Verlassen des Geländes.
Ein typischer Ablauf könnte folgendermaßen beschrieben werden:
Vorab-Anmeldung: Der interne Gastgeber meldet den Besuch idealerweise vorab beim Empfang an (digital per Besuchermanagement-System oder manuell per E-Mail/Telefon), mit Angaben zu Name des Gastes, Firma, Zeitpunkt, Ansprechperson, Zugangsbereichen und ob spezielle Vorkehrungen (z.B. Sicherheitsunterweisung, NDA) nötig sind. Dadurch kann sich der Empfang vorbereiten (Badge drucken, Unterlagen bereitlegen, ggf. temporäre IT-Zugänge anlegen lassen).
Ankunft: Der Besucher meldet sich am Empfang. Falls eine Besucherliste für den Tag geführt wird, findet der Mitarbeiter den Namen und weiß sofort, wen zu informieren. Der Empfangsmitarbeiter heißt den Besucher willkommen, lässt sich einen Ausweis zeigen und prüft den Namen. Wenn der Besucher nicht vorangemeldet ist, muss improvisiert werden: Die Daten werden ad hoc erfasst, der Ansprechpartner ermittelt und kontaktiert.
Registrierung und Check-in: Nun werden die Besucherdaten ins System aufgenommen. Dabei sind Datensparsamkeit und Vertraulichkeit zu wahren – der Besucher sollte seine Daten z.B. auf einem einzelnen Formular eintragen oder auf einem Tablet eingeben, ohne dass Dritte mitlesen. Notwendige Daten sind typischerweise: Name, Firma, ggf. Adresse/Telefon (für Rückfragen), Name des Ansprechpartners, Datum/Uhrzeit. Eventuell wird ihm eine Datenschutzerklärung vorgelegt, die er unterschreibt (Bestätigung, dass seine Daten für den Zweck verarbeitet werden dürfen). Ebenfalls üblich ist eine Sicherheitsunterweisung/Nutzungsbedingungen, insbesondere falls sensible Bereiche betreten werden: Darin bestätigt der Besucher z.B., die Hausordnung einzuhalten, keine Fotos zu machen, persönliche Schutzausrüstung zu tragen etc. und erhält im Gegenzug Informationen über Verhaltensregeln und Notfallmaßnahmen.
Badge-Ausgabe und Zugangsberechtigung: Der Besucher erhält seinen Besucherausweis (meist farblich oder textlich als „Besucher“ gekennzeichnet, um ihn von Mitarbeitern zu unterscheiden). Damit wird ihm Zugang gewährt. Oft ist der Badge elektronisch freigeschaltet für bestimmte Türen oder Bereiche, was im Hintergrund durch den Empfang konfiguriert wurde. Der Besucher sollte den Ausweis stets sichtbar tragen – das erleichtert die Kontrolle, denn unberechtigte Personen ohne Ausweis fallen sofort auf.
Benachrichtigung und Abholung: Parallel oder unmittelbar danach informiert der Empfang den internen Gastgeber über die Ankunft des Besuchs. Dieser kommt dann zum Empfang oder schickt einen Mitarbeiter, um den Gast abzuholen. In manchen Organisationen darf der Besucher nur in Begleitung weitergehen, in anderen erhält er eine Wegbeschreibung und darf sich selbstständig zum Meetingraum bewegen.
Während des Besuchs: Der Empfang führt idealerweise eine aktive Besucherüberwachung, d.h. er weiß jederzeit, welche Besucher sich im Gebäude befinden. Das Besuchersystem oder ein ausgedrucktes Verzeichnis listet alle eingecheckten Gäste. Dies ist wichtig für Sicherheit und Evakuierungsfälle – im Brandfall muss nachvollzogen werden, wer sich im Haus befindet. Der Empfang steht zudem als Ansprechpartner bereit, falls der Besucher zwischendurch Fragen hat (z.B. Weg zur Kantine, WLAN-Zugang, zusätzliche Termine).
Check-out und Verabschiedung: Beim Verlassen meldet sich der Besucher wieder am Empfang ab. Er gibt den Besucherausweis zurück (woraufhin dieser deaktiviert wird) und erhält ggf. seine hinterlegten Dokumente oder Gegenstände (Ausweis, Handy) zurück. Der Empfang trägt die Austrittszeit ins System ein. Durch das Austragen wird die Besucherhistorie geschlossen und z.B. ein Eintrag in der aktuellen Anwesenheitsliste gelöscht. Abschließend wird der Besucher freundlich verabschiedet.
Dieser Standardprozess muss gut dokumentiert sein (z.B. in einer Standard Operating Procedure, SOP) und allen Empfangsmitarbeitern bekannt. So wird sichergestellt, dass jeder Schritt konsistent und regelkonform erfolgt. Zudem sollte festgelegt sein, welche Abweichungen zulässig sind – etwa wenn ein Stammgast täglich kommt, kann man Schritt 1–3 abkürzen durch Dauerausweise; oder wenn es ein unvorhergesehener Besucher ist, gibt es klare Regeln, ob dieser überhaupt eingelassen wird (oft nein, außer mit Genehmigung durch eine Führungskraft).
Besondere Besucher und VIP-Protokoll: Nicht alle Besuche sind gleich. Bei hochrangigen Gästen (z.B. Vorstände wichtiger Kunden, Delegationen, Behördenvertreter) steigen die Ansprüche an Professionalität und Vertraulichkeit. Unternehmen entwickeln hierfür oft ein VIP-Protokoll. Anforderungen können sein: persönliche Begrüßung durch einen leitenden Mitarbeiter, Bereitstellung von Getränken im Wartebereich, schnelles und diskretes Handling der Formalitäten (evtl. Voranmeldung mit vorher zugesandten Daten, sodass Ausweise schon vorbereitet sind, um Wartezeit zu minimieren). Der Empfang muss solche Sonderprotokolle kennen und einhalten. Eventuell wird für VIPs ein separater Besprechungsraum nahe dem Eingang reserviert, um Wege kurz zu halten. Führungskräfte des eigenen Hauses möchten sich darauf verlassen können, dass ihre wichtigen Gäste reibungslos und respektvoll behandelt werden – ein Fauxpas am Empfang kann hier besonders negative Folgen fürs Geschäft haben. Daher ist für solche Fälle eine gezielte Briefing-Routine einzurichten: Das Empfangsteam erhält vorab eine Info, wer kommt und wie derjenige behandelt werden soll (z.B. „ausgesprochene Diskretion, Presse nicht informieren, Fotografierverbot streng durchsetzen“). Möglicherweise wird auch zusätzliches Personal abgestellt (z.B. ein Dolmetscher oder ein Sicherheitsbegleiter), das der Empfang koordinieren muss.
Lieferprozesse und Postlogistik: Wie bereits bei Sicherheit erwähnt, übernimmt der Empfang in vielen Unternehmen auch die Post- und Paketlogistik im Front Office. Das Prozessziel ist hier, Sendungen schnell und zuverlässig an die Empfänger weiterzuleiten. Anforderungen sind u.a.: eingehende Briefe und Pakete registrieren, auf Beschädigungen prüfen, ggf. Empfang quittieren; interne Benachrichtigung der Empfänger (E-Mail oder Vermerk auf Postablage); termingerechte Verteilung (z.B. zweimal täglich Hauspost-Runde oder Abholung bereitstellen). Externe Kuriere müssen wissen, wo sie abgeben können – ein gut sichtbarer Hinweisschild „Poststelle/Empfang“ hilft. Der Empfang muss Abläufe definieren, wie mit bestimmten Sendungen verfahren wird: Einschreiben z.B. werden oft zentral vom Empfang entgegengenommen und anschließend per Hauspost verschickt, damit nicht der Briefträger durchs ganze Haus laufen muss. Pakete könnten eventuell durch ein elektronisches System erfasst werden (Barcode-Scan und digitale Empfängerbenachrichtigung). Unternehmen führen hier zunehmend Lösungen ein, um den Prozess effizienter zu gestalten. Für Ausgangspost und -pakete kann der Empfang Annahmestelle für Mitarbeiter sein – auch hier sollte der Prozess klar sein (bis wann abgegeben für tagesgleichen Versand, notwendige Versandformulare etc.). All diese logistischen Teilprozesse erfordern Organisationstalent vom Empfangspersonal: Ohne saubere Struktur droht sonst Chaos (fehlgeleitete Pakete, liegengebliebene Post, uninformierte Empfänger). Praxisnahe Schulungen und Briefings stellen sicher, dass die Mitarbeiter des Empfangs genau wissen, wie Postsendungen zu handhaben sind und so „reibungslos“ laufen, dass jede Sendung pünktlich ihr Ziel erreicht.
Lieferprozesse und Postlogistik: Wie bereits bei Sicherheit erwähnt, übernimmt der Empfang in vielen Unternehmen auch die Post- und Paketlogistik im Front Office. Das Prozessziel ist hier, Sendungen schnell und zuverlässig an die Empfänger weiterzuleiten. Anforderungen sind u.a.: eingehende Briefe und Pakete registrieren, auf Beschädigungen prüfen, ggf. Empfang quittieren; interne Benachrichtigung der Empfänger (E-Mail oder Vermerk auf Postablage); termingerechte Verteilung (z.B. zweimal täglich Hauspost-Runde oder Abholung bereitstellen). Externe Kuriere müssen wissen, wo sie abgeben können – ein gut sichtbarer Hinweisschild „Poststelle/Empfang“ hilft. Der Empfang muss Abläufe definieren, wie mit bestimmten Sendungen verfahren wird: Einschreiben z.B. werden oft zentral vom Empfang entgegengenommen und anschließend per Hauspost verschickt, damit nicht der Briefträger durchs ganze Haus laufen muss. Pakete könnten eventuell durch ein elektronisches System erfasst werden (Barcode-Scan und digitale Empfängerbenachrichtigung). Unternehmen führen hier zunehmend Lösungen ein, um den Prozess effizienter zu gestalten. Für Ausgangspost und -pakete kann der Empfang Annahmestelle für Mitarbeiter sein – auch hier sollte der Prozess klar sein (bis wann abgegeben für tagesgleichen Versand, notwendige Versandformulare etc.). All diese logistischen Teilprozesse erfordern Organisationstalent vom Empfangspersonal: Ohne saubere Struktur droht sonst Chaos (fehlgeleitete Pakete, liegengebliebene Post, uninformierte Empfänger). Praxisnahe Schulungen und Briefings stellen sicher, dass die Mitarbeiter des Empfangs genau wissen, wie Postsendungen zu handhaben sind und so „reibungslos“ laufen, dass jede Sendung pünktlich ihr Ziel erreicht.
Bei IT-Störungen (z.B. Ausfall des Besuchersystems oder Telefons) braucht es Notfallprozesse: Können Besucherausweise manuell geschrieben werden? Gibt es Papieranmeldeformulare auf Vorrat, falls der PC ausfällt? Ein Fallback-Plan muss vorhanden sein, damit der Betrieb nicht zum Erliegen kommt.
Dokumentation und Qualitätssicherung: Jeder Prozess am Empfang sollte so dokumentiert sein, dass Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist. Besucherregistrierungen sind ein Teil davon (digital oder analog, aber datenschutzkonform gesichert). Darüber hinaus werden z.B. Wachbücher oder Tagesjournale geführt, in denen besondere Vorkommnisse festgehalten werden (ähnlich einem Logbuch: Besucher X nicht abgeholt – um 10:30 abgegangen; Feueralarm um 11:00 – Fehlalarm Zone 3; Herr Y hat Schlüssel Nr. 5 erhalten, zurück 15:00 Uhr etc.). Diese Aufzeichnungen dienen sowohl der internen Qualitätssicherung als auch rechtlichen Zwecken (Beweis, wer wann da war, wer Zutritt hatte). Einige Firmen haben den traditionellen Pförtner-„Wachbuch“-Ansatz (klassisch für Tordienste) – moderne Empfangsdienste nutzen stattdessen Software, dennoch sollte ein Protokoll existieren.
Zudem sind Kennzahlen zur Leistungserbringung sinnvoll: z.B. durchschnittliche Wartezeit eines Besuchers am Empfang, Anzahl Besucher pro Tag, Anzahl Telefonanrufe, Kundenzufriedenheitswerte. Im Kontext von Facility-Management-Qualitätsmanagement (ISO 9001 in Services) können solche KPIs erfasst und ausgewertet werden, um Prozesse zu optimieren. Die Norm DIN EN 15221-2 (Leitfaden für Facility Management-Vereinbarungen) betont die Bedeutung klar geregelter Leistungsprozesse und Messgrößen in Service Level Agreements. Der Empfangsservice sollte daher über definierte Servicelevels verfügen, die messbar und überprüfbar sind (Beispiel: 95% aller Besucher warten weniger als 5 Minuten bis zur Abholung; 100% aller Besucher haben Sicherheitsunterweisung erhalten; Telefonanfragen werden zu 98% beim ersten Anruf erfolgreich vermittelt etc.). Werden diese Werte nicht erreicht, müssen Ursachen analysiert und Gegenmaßnahmen ergriffen werden (z.B. Personal aufstocken zu Stoßzeiten oder Prozessänderungen).
Integration mit anderen Prozessen: Der Empfang ist Teil des Facility Managements und hat Schnittstellen zu anderen Prozessen. So besteht eine enge Verzahnung mit Sicherheitsdiensten (Werkschutz, Pforte), mit IT-Service (für technische Ausstattung und Systeme), mit HR (z.B. falls Bewerber kommen oder in Krisensituationen Personalfragen), mit Gebäudereinigung (Sauberkeit des Foyers) etc. In integrierten Facility-Services werden diese Abläufe oft über ein Service-Desk oder CAFM-System koordiniert. Beispielsweise kann der Empfang Mängel im Eingangsbereich (defekte Automatiktür, ausgefallene Beleuchtung) direkt ins Ticketsystem eingeben (Störmeldung), sodass die Technik informiert wird. Solche Melde- und Eskalationsprozesse sollten definiert sein: Der Empfang als Augen und Ohren am Eingang meldet Störungen unverzüglich und verfolgt deren Behebung.
Auch die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern ist prozessual zu regeln – z.B. wenn ein externer Sicherheitsdienst den Empfang nach 18 Uhr übernimmt, muss es eine protokollierte Übergabe geben (inkl. Übergabe von Besucherdaten des Tages, speziellen Anweisungen, offenen Punkten). Genauso wenn morgens die Schicht wechselt: Ein Schichtübergabeprotokoll stellt sicher, dass Informationen nahtlos an den Folgedienst gehen.
Es lässt sich festhalten, dass solide Prozessorganisation die Basis für einen erfolgreichen Empfangsservice ist. Ein industrielles Großunternehmen sollte diese Prozesse in Form eines Empfangskonzepts oder -handbuchs festhalten. Darin sind alle Abläufe, Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege und Standards beschrieben. Dieses Handbuch dient neuen Empfangskräften zur Einarbeitung und allen Beteiligten als Referenz. GEFMA 100 Teil 2 sieht vor, dass für alle FM-Dienstleistungen (inkl. Empfang) ein Leistungsspektrum und Profil erstellt wird, das an das Objekt angepasst ist. Genau das geschieht mit einem solchen Prozesshandbuch: Es definiert was der Empfang leistet und wie. Nur mit klaren, geübten Abläufen kann der Empfang konsistent produktiv arbeiten – d.h. viele Vorgänge parallel bewältigen – und gleichzeitig qualitativ hochwertig bleiben. Improvisation sollte nur in echten Ausnahmefällen nötig sein; im Normalfall greift ein gut geöltes System von Voranmeldung, Check-in, Kommunikation und Check-out, das allen Beteiligten Sicherheit und Effizienz gibt. Damit trägt ein strukturierter Empfang maßgeblich zur betrieblichen Produktivität bei: Weder vergeuden Besucher und Mitarbeiter Zeit durch schlechte Organisation, noch entstehen Sicherheitslücken – alles folgt definierten und optimierten Prozessen.
IT-Unterstützung und Digitalisierung
Die Digitalisierung macht auch vor dem Empfang nicht Halt – im Gegenteil, moderne IT-Unterstützung ist heute ein wesentlicher Enabler für Effizienz, Sicherheit und Servicequalität im Empfangsservice. Im industriellen Großunternehmen mit hohem Besucheraufkommen und komplexen Sicherheitsanforderungen ist der Einsatz passender IT-Systeme nahezu unverzichtbar. Gleichzeitig müssen Datenschutz und IT-Sicherheit strikt beachtet werden.
Die Anforderungen an IT-Unterstützung im Empfang lassen sich wie folgt gliedern:
Digitales Besuchermanagement-System: Im Zentrum steht meist eine Besuchermanagement-Software, die den Anmeldeprozess abbildet. Anforderungen an ein solches System sind: Erfassung aller relevanten Besucherdaten, idealerweise schon durch die vorab Online-Registrierung durch den Gastgeber; Druck von Besucherausweisen (mit Barcodes/Chips zur Türöffnung, falls integriert); Benachrichtigung des Gastgebers per E-Mail/SMS sobald der Besuch eintrifft; Protokollierung von Ein- und Austrittszeiten; Verwaltung von NDAs und Unterweisungen (z.B. digitalen Unterschriften); und ggf. Berichtsfunktionen (z.B. Besucherauslastung, Liste aller Anwesenden im Notfall). Solche Systeme gibt es als On-Premise-Lösungen oder cloudbasierte Dienste. Wichtig ist eine Datenschutzprüfung vorab: Manche Software ermöglicht es etwa, Aufenthaltsorte und -zeiten detailliert zu erfassen – dies ist datenschutzrechtlich kritisch und in der Regel nicht erlaubt oder nötig. Das System sollte also so konfiguriert sein, dass nur datenschutzkonforme Funktionen genutzt werden. Teil der Bewertung ist auch, wo die Daten gespeichert werden (bei Cloud-Diensten: Server in EU, Auftragsverarbeitung vertraglich geregelt). Ein gutes Besuchermanagement-System erhöht die Produktivität erheblich: Wiederkehrende Besucher können z.B. aus dem System erkannt werden, so dass ihre Daten nicht jedes Mal neu eingegeben werden müssen; Ausweise werden auf Knopfdruck erstellt; der Sicherheitsdienst kann am Bildschirm sehen, wer gerade im Haus ist; Berichte für das Compliance-Management (z.B. über Anzahl Besucher pro Abteilung pro Monat) lassen sich generieren. Für Unternehmen, die ISO 27001 (Informationssicherheit) oder ähnliche Standards anstreben, bietet ein strukturiertes elektronisches Besucherregister auch den Vorteil, Nachweise über Zutrittskontrolle leicht erbringen zu können.
Selbstanmelde-Terminals und Kiosk-Lösungen: In Zeiten von Digitalisierung und Kostendruck setzen manche Firmen auf Self-Service-Kiosks im Empfang. Die Idee: Der Besucher scannt z.B. einen QR-Code aus seiner Einladung am Terminal, erhält automatisch seinen Ausweis gedruckt und der Ansprechpartner wird benachrichtigt – ohne Zutun eines Empfangsmitarbeiters. Solche Lösungen können Wartezeiten reduzieren und Personal entlasten, sind aber ergänzend zu sehen, nicht als vollwertiger Ersatz. Ein Terminal muss intuitiv bedienbar sein, barrierefrei (Touchscreens in geeigneter Höhe, ggf. Sprache auswählbar) und sicher. Letzteres ist ein wichtiger Punkt: Häufig werden iPads oder Tablets als Anmeldestation genutzt – diese enthalten aber sensible Besucherdaten und könnten leicht gestohlen oder gehackt werden. Zudem bergen Akkus der Geräte ein Brandrisiko bei Dauerbetrieb. Empfehlung daher: Wenn Self-Service eingesetzt wird, dann mit professionellen Kioskgeräten, die physisch gesichert und IT-seitig gehärtet sind (z.B. nur der Kioskmodus, keine freien Apps). Der Bringme-Blog rät sogar explizit davon ab, herkömmliche Tablets ungesichert einzusetzen. In jedem Fall sollte immer Personal in der Nähe sein, um bei Problemen zu helfen oder einzugreifen, falls eine Person z.B. nicht vorregistriert ist.
Integration in Unternehmens-IT: Die IT-Unterstützung am Empfang sollte nicht isoliert sein, sondern möglichst integriert in die übrige Systemlandschaft. Beispielsweise ist es hilfreich, wenn das Besuchersystem Zugriff auf den Mitarbeiter-Verzeichnisdienst hat, um Gastgeber auszuwählen und Kontaktinfos einzublenden. Oder eine Kalenderintegration (Exchange/Outlook): Wird ein Besuchstermin im Outlook eingetragen, könnte das System automatisch einen Voranmelde-Datensatz generieren und eine Einladung mit QR-Code an den Besucher senden. Solche Integrationen sparen Zeit und vermeiden Doppelarbeit. Auch die Zutrittskontrolle (elektronisches Schließsystem) sollte angebunden sein: Sobald ein Besucher registriert ist, sollte sein Badge automatisch für definierte Türen freigeschaltet werden und beim Checkout wieder gesperrt. Das verhindert manuelle Fehler und erhöht die Sicherheit. Wenn RFID-Karten genutzt werden, kann man Systeme einsetzen, die Mitarbeiter- und Besucherausweise kombinieren – zum Beispiel durch temporäre Berechtigungen auf bestehenden Karten, oder man nutzt Smartcards, die man nach dem Besuch zurücknimmt und im System einfach dem nächsten Gast zuordnet (so spart man Plastikmüll im Vergleich zu Wegwerf-Badges). Wichtig ist, dass die IT hierfür sauber konfiguriert ist und Schnittstellen (APIs) zwischen Besuchersoftware, Access-Control-System und eventuell anderen FM-Systemen vorhanden sind. Größere Firmen investieren hier oft in CAFM-Systeme (Computer Aided Facility Management), die Module für Besucherverwaltung enthalten und mit HR- und Sicherheitssystemen verknüpft sind, um einheitliche Datenhaltung zu gewährleisten.
Netzwerk- und IT-Sicherheit: Mit der zunehmenden Digitalisierung des Empfangs kommt der IT-Sicherheit große Bedeutung zu. Besucher bringen oft eigene Geräte mit (Laptops, USB-Sticks), z.B. um Präsentationen zu zeigen. Hier müssen Richtlinien umgesetzt sein: Idealerweise stellt man Gästen einen dedizierten Gastzugang zum Internet bereit (isoliertes WLAN), anstatt ihnen Zugriff aufs interne Netz zu geben. So empfiehlt es auch NIS2 (die neue EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit), explizit: Besucher sollten niemals das interne Netz nutzen, sondern nur ein abgetrenntes gesichertes Gastnetz. Sollte ein Besucher ins interne Netz müssen (z.B. Techniker für Maschinen, die ins Firmennetz eingebunden sind), dann nur unter Aufsicht und mit temporären Accounts, die nach dem Besuch deaktiviert werden. Empfangs-IT selbst (PCs am Empfang) muss ebenso geschützt sein: Oft sind diese Rechner besonders gefährdet (sie sind physisch in öffentlicher Nähe und werden von wechselndem Personal bedient). Maßnahmen: automatische Sperre bei Nichtnutzung, Login nur mit persönlichen Accounts oder Smartcards (kein allgemeiner „Empfang“ Login, damit nachvollziehbar bleibt wer was tat), regelmäßige Updates, Virenschutz, und eingeschränkte Berechtigungen (Empfangs-PCs sollten nicht alle Netzlaufwerke sehen etc., sondern nur was nötig). Auch sollte es verboten sein, dass Besucher mal „kurz etwas im Internet nachschauen“ am Empfangsrechner – diese Rechner dürfen nicht für Fremde zugänglich sein.
Unterstützung der Arbeitsprozesse durch IT: IT-Unterstützung bedeutet auch, Routineaufgaben zu erleichtern. Beispielsweise kann ein Ticketing-System dem Empfang helfen, Servicemeldungen weiterzuleiten (wie vorher erwähnt). Ein CAFM oder Helpdesk-System kann als Servicezentrale dienen, in der der Empfang z.B. Störungen erfasst, Raumbuchungen einträgt oder Services anfordert (Reinigung nach Konferenz etc.). Dadurch werden Abläufe transparenter und nichts geht vergessen. Auch die Schichtplanung der Empfangsteams kann durch Software unterstützt werden: In größeren Lobbies mit mehreren Mitarbeitern lohnt sich ein Tool für Dienstpläne, Urlaubsvertretungen etc., um immer die richtige Anzahl Personen vor Ort zu haben.
Digitale Zusammenarbeitstools: Insbesondere seit Pandemien und dem Trend zu Remote Work nutzen viele Unternehmen Collaboration-Tools (Teams, Slack u.a.). Der Empfang kann hier eingebunden sein, z.B. indem es einen „#Empfang“ Chat-Kanal gibt, in dem Mitarbeiter Anliegen posten können („Paket für Marketing liegt hier bereit“) anstatt anzurufen. Das entlastet Telefonströme und ist dokumentiert. Allerdings muss der Empfang dann diese Kanäle auch im Auge behalten – entsprechende Multi-Channel-Fähigkeiten (Telefon, E-Mail, Chat parallel bedienen) sind gefragt.
Innovative Technologien: Schon in naher Zukunft könnten KI-Technologien verstärkt Einzug am Empfang halten. Chatbots könnten einfache Anfragen von Besuchern online vorab beantworten (z.B. Anfahrtsbeschreibung, Parkhinweise) oder im Wartebereich über ein Terminal Auskunft geben. Erste Ansätze gibt es bereits, KI für telefonische Empfangsdienste einzusetzen – etwa indem Routineanfragen von einem digitalen Assistenten beantwortet werden, sodass die menschlichen Mitarbeiter entlastet sind. In hochautomatisierten Umgebungen gibt es Konzepte wie Roboter-Concierges, die z.B. Gäste zu Räumen führen oder kleine Gegenstände transportieren; dies ist jedoch noch experimentell und in der Industrie eher selten.
Ein bodenständigeres Beispiel für Innovation ist Mobile Check-In: Besucher könnten via Smartphone-App ihren Check-In selbst erledigen, indem sie beim Nähern ans Gebäude eine Push-Nachricht erhalten und z.B. ihren Parkplatz zugewiesen bekommen und per QR-Code durchs Tor fahren können. Solche Systeme gibt es etwa für Firmen mit großen Besucherparkplätzen. Hier fließen IT und Infrastruktur zusammen: Nummernschilderkennung am Tor, Koppelung ans Besuchersystem etc. – technisch anspruchsvoll, aber stark im Kommen in smarten Fabriken.
Schulung und Akzeptanz: Mit jeder neuen IT-Lösung kommt die Anforderung an Schulung. Die besten Systeme nützen nichts, wenn das Personal sie nicht bedienen kann oder Akzeptanzprobleme hat. Daher muss die Einführung von digitalen Tools am Empfang immer mit Trainings und ggf. Übergangsfristen begleitet werden (z.B. Doppelbetrieb alt/neu), um einen reibungslosen Betrieb zu sichern. Auch sollten Feedbackschleifen eingerichtet werden: Empfangsmitarbeiter wissen oft sehr gut, wo ein System hakt oder wie man es verbessern kann – ihre Rückmeldungen an die IT-Abteilung helfen, die Tools zu optimieren.
Datenschutz und Compliance bei IT-Unterstützung: Schließlich sei nochmals betont, dass Datenschutz-Compliance integraler Bestandteil jeder Digitalisierung am Empfang ist. Bereits genannt wurden die Notwendigkeit von Einwilligungen (z.B. Privacy Notice unterschreiben lassen), das Prinzip der Datensparsamkeit und sichere Löschung. Wenn biometrische Systeme (z.B. Fingerprint für Zutritt) eingesetzt würden, wäre besondere Vorsicht geboten – in Deutschland sind biometrische Zugangskontrollen für Besucher datenschutzrechtlich hochsensibel (meist nur mit Einwilligung und wenn unbedingt erforderlich). In einem industriellen Hochsicherheitsbereich mag das der Fall sein (z.B. Kernkraftwerk mit Fingerabdruck-Check). In normalen Unternehmen überwiegt man aber oft den datenschutzfreundlicheren Weg.
Es ermöglichen IT-Systeme am Empfang erhebliche Effizienzgewinne, bessere Kontrolle und ein modernes Besuchererlebnis. Sie sind heute ein Muss, um bei hohem Besucheraufkommen den Überblick zu behalten und Medienbrüche zu vermeiden. Allerdings müssen sie sorgfältig ausgewählt (Stichwort: DSGVO-Konformität prüfen), sicher implementiert (IT-Security) und gut bedient werden. Dann unterstützen sie das Empfangsteam dabei, produktiver und fehlerfreier zu arbeiten – Routineaufgaben laufen automatisiert im Hintergrund, während sich die Mitarbeiter auf den persönlichen Service und die Sicherheitsentscheidungen konzentrieren können. Die Digitalisierung ist somit ein Werkzeug, um die zuvor beschriebenen Anforderungen (Service, Sicherheit, Prozesse) noch besser erfüllen zu können, wenn sie richtig eingesetzt wird.
Rechtliche und normative Rahmenbedingungen
Die Arbeit am Empfangsservice wird von einem dichten Netz an rechtlichen Vorgaben und Normen bestimmt. Ein industrielles Großunternehmen muss diese Rahmenbedingungen konsequent berücksichtigen, um rechtskonform und standardgerecht zu agieren.
Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte beleuchtet:
Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG): Wie schon mehrfach angeklungen, ist der Datenschutz ein zentrales Thema. Seit Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen sorgfältig abwägen, welche personenbezogenen Daten sie erheben und wie sie diese verarbeiten. Am Empfang betrifft das vor allem Besucherdaten (Name, Kontakt, Besuchszeiten) und ggf. Videoaufzeichnungen. Wichtigste Grundsätze sind Datenminimierung (nur das erheben, was wirklich nötig ist) und Transparenz (Besucher müssen informiert werden, wofür ihre Daten verwendet werden). Üblich ist daher, Besucher beim Check-in eine Datenschutzerklärung unterschreiben zu lassen, die Zweck und Dauer der Datennutzung erläutert. Oft wird dies kombiniert mit einer Einwilligung, z.B. wenn bestimmte Daten nicht über berechtigte Interessen abgedeckt sind (etwa Foto auf Ausweis oder Nennung auf Begrüßungsmonitor). Das BayLDA (Bayrische Datenschutz-Aufsichtsbehörde) hat z.B. geäußert, dass die namentliche Begrüßung auf einem Bildschirm in den meisten Fällen Einwilligung erfordert, außer in Branchen, wo persönliche Ansprache üblich ist. Ebenso gilt: Besucherlisten dürfen nicht offen ausliegen; stattdessen Einzelanmeldung. Jeder Zugriff auf Besucherdaten (z.B. durch Empfangs-Software-Anbieter) bedarf eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Ferner haben Besucher Rechte wie Auskunft, Berichtigung, Löschung – auch darauf muss vorbereitet sein (z.B. sollte man Daten auf Anfrage löschen können). Datenschutzverstöße (z.B. unbefugter Zugriff auf Listen, zu lange Speicherung ohne Grund) können zu hohen Bußgeldern führen; daher achten interne oder externe Datenschutzbeauftragte penibel auf die Prozesse am Empfang. Ein sorgfältiges Besuchermanagement, das all diese Punkte einhält, sorgt jedoch nicht nur für Compliance, sondern bei datenschutzbewussten Gästen auch für einen positiven Eindruck in puncto Professionalität.
Arbeitsschutz und Sicherheitspflichten: Nach deutschem Recht hat ein Unternehmen eine Fürsorgepflicht für alle Personen auf seinem Gelände – dazu zählen neben Mitarbeitern auch Besucher, Kunden, Lieferanten. Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschriften verlangen, dass niemand durch betriebliche Abläufe zu Schaden kommt. Daraus leitet sich die Pflicht ab, Besucher über Gefahren aufzuklären (siehe Sicherheitsunterweisung) und technische Schutzmaßnahmen bereitzustellen. GEFMA 190 formuliert den Grundsatz: Aus dem Betrieb von Gebäuden können Gefahren entstehen, und der Betreiber muss alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um diese Gefahren zu vermeiden. Dieser rechtliche Rahmen spiegelt sich direkt in Empfangs-Anforderungen: z.B. Zutrittskontrollmaßnahmen, damit Unbefugte nicht in Gefahrenbereiche gelangen; Aushändigung von Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe) an Besucher, bevor sie ins Werk gehen; Bereithalten von Ersthelfern und Notfallinformationen auch für Externe; und die Führung aktueller Anwesenheitslisten für den Notfall. Wenn z.B. bei einem Unfall ein Besucher verletzt wird und es käme heraus, dass er ohne Einweisung und ohne PSA ins Werk ging, hätte das Unternehmen ein haftungsrechtliches Problem (Stichwort Organisationsverschulden). Daher sollten alle diese Pflichten in den Empfangsprozessen verankert sein. Rechtsgrundlagen sind hier neben ArbSchG insbesondere die DGUV Regel 1 (Grundsätze der Prävention) und branchenspezifische Unfallverhütungsvorschriften, die oft explizite Pflichten zur Betreuung von Fremdunternehmen enthalten (z.B. DGUV Vorschrift 1 §2(2) i.V.m. §6 fordert Koordination bei Zusammenarbeit verschiedener Firmen und Unterweisung externer Personen).
Zutrittsrecht und Hausrecht: Juristisch hat das Unternehmen das Hausrecht auf seinem Gelände. Das bedeutet, es darf Regeln für Besucher aufstellen (Hausordnung) und Personen den Zutritt verweigern oder sie des Hauses verweisen, wenn nötig. Der Empfang muss diese Hausordnung kennen und durchsetzen, was manchmal unangenehme Entscheidungen erfordert (z.B. Verbot der Mitnahme von Kindern in Gefahrbereiche, Untersagung von Fotografie, Rauchverbote etc.). Gesetzlich relevant kann im Einzelfall das Hausrecht i.V.m. Besitzrecht aus §§ 903, 1004 BGB werden, aber praktisch wichtiger sind interne Regelwerke. Auch Aspekte wie das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) spielen indirekt eine Rolle: Besucher dürfen nicht diskriminiert werden (z.B. kein ungerechtfertigtes Zurückweisen aufgrund Herkunft etc.). Eine kuriose, aber denkbare Rechtsfrage: Ein Unternehmen kann grundsätzlich entscheiden, wen es reinlässt. Bei öffentlichen Veranstaltungen am Werkstor (Tag der offenen Tür) gelten aber dann Regeln wie im öffentlichen Raum (z.B. Versammlungsstättenverordnung). Hier muss der Empfang ggf. mit der Rechtsabteilung Abstimmungen treffen.
Bewachungsverordnung und Gewerberecht: Kommt es zur Übernahme von Sicherheitsaufgaben durch Empfangspersonal, greift deutsches Gewerberecht (§ 34a GewO und Bewachungsverordnung). Ein industrielles Großunternehmen, das seine Empfangsleute selbst anstellt und diese Zugangskontrollen durchführen, ist zwar nicht meldepflichtig nach §34a (der richtet sich an gewerbliche Bewachungsfirmen), doch es werden zunehmend ähnliche Qualifikationsanforderungen angelegt. Viele Unternehmen schicken daher auch internes Empfangspersonal auf §34a-Schulungen, um sicherzugehen, dass sie rechtliche Grundlagen (Notwehr/Nothilfe, Festnahmerecht bei Eindringlingen etc.) kennen. Bei beauftragten Sicherheitsfirmen ist es obligatorisch, dass das Personal mindestens unterrichtet, oft sachkundegeprüft ist. Ein Blick in DIN 77200-1 zeigt, dass diese Norm Einstellungsvoraussetzungen und Schulungsanforderungen für Empfangs-/Sicherheitsmitarbeiter definiert – dazu gehören z.B. polizeiliches Führungszeugnis, Zuverlässigkeitsüberprüfung und regelmäßige Unterweisungen. Zwar ist das keine Gesetzgebung, aber ein anerkannter Standard in Deutschland, der bei Ausschreibungen und Verträgen oft als Pflicht angegeben wird. Entsprechend müssen Organisationen, die nach DIN 77200 zertifiziert sein wollen, diese Kriterien umsetzen und auditieren lassen.
Arbeitnehmerrechtliche Vorschriften: Auch die Arbeitszeitgesetze und Mitbestimmung können relevant sein: Empfang ist häufig ein Schichtbetrieb, evtl. 24/7 (Nacht-/Wochenenddienste, etwa bei kontinuierlicher Produktion). Das ArbZG limitiert die Arbeitszeit und schreibt Pausen vor – was organisatorisch sichergestellt sein muss (z.B. durch Wechsel, damit nie der Empfang unbesetzt ist). Außerdem hat der Betriebsrat u.U. bei der Ausgestaltung von Empfangsdiensten (Regelungen zu Schichtplan, Überwachungseinrichtungen wie Kameras) Mitbestimmungsrechte.
Barrierefreiheitsgesetze: Auf Bundesebene gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das öffentliche Stellen verpflichtet, Barrierefreiheit zu garantieren. Private Unternehmen sind davon direkt nicht erfasst, indirekt aber durch Landesbauordnungen, die bei Neubauten oft vorschreiben, öffentlich zugängliche Bereiche barrierefrei zu gestalten. Für ein industrielles Großunternehmen, das möglicherweise Kundenverkehr hat, wird man den Empfang nach Maßgabe der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen – öffentlich zugängliche Gebäude) errichten müssen. Diese Norm ist in vielen Bundesländern in die Bauordnung übernommen. Wenn etwa ein Neubau des Empfangs erfolgt, muss zum Beispiel eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit (Rampe oder Aufzug) vorhanden sein, taktile Elemente für Blinde empfohlen, etc. Die Missachtung solcher Vorgaben könnte Baugenehmigungen gefährden oder zu Nachrüstpflichten führen.
FM-Normen und Richtlinien: Neben Gesetzen spielen fachliche Normen und Standards eine wichtige Rolle, um den Empfangsservice auf qualitativ hohem Niveau auszurichten. Einige wurden bereits genannt: DIN EN 15221 (europäische FM-Normenreihe) und GEFMA-Richtlinien. So stellt DIN EN 15221-4 den oben erwähnten Taxonomierahmen bereit, der sicherstellt, dass Empfangsleistungen eindeutig definiert sind und im Leistungsumfang nicht vergessen werden (z.B. inkl. Telefonzentrale, Auskunft, Concierge-Service). DIN EN 15221-2 und -3 liefern Hinweise zur Gestaltung von Facility-Service-Prozessen und Qualitätsvereinbarungen – für den Empfang lassen sich daraus Servicebeschreibungen und KPI ableiten. GEFMA 100 (Grundlagen Richtlinie) verankert Empfangsdienste als Teil des FM-Leistungskatalogs und fördert die Standardisierung – z.B. kann ein Unternehmen sich daran orientieren, welche Leistungen normalerweise zum Empfang gehören (Besucherempfang, Telefondienst, Postservices, ggf. Konferenzservice), um nichts zu übersehen. In Verträgen mit Dienstleistern kommen oft Standardleistungsverzeichnisse zum Einsatz, wie das GEFMA 520 (Standard-LV FM). Darin sind Sicherheits- und Empfangsdienste in Leistungspositionen gegliedert – diese definieren z.B. was unter „Pfortentätigkeit“ vs. „Empfangsdienst“ zu verstehen ist, und welche Aufgaben jeweils enthalten sind. So wird vertragliche Klarheit erzielt und die Einhaltung kann geprüft werden.
Zertifizierungen und Managementsysteme: Viele große Unternehmen setzen auf zertifizierte Managementsysteme, die ebenfalls Anforderungen an den Empfang stellen. Beispiele: ISO 9001 (Qualitätsmanagement) – hier müsste der Empfang in interne Audits einbezogen werden, ob Prozesse dokumentiert und Kunden zufrieden sind. ISO 14001 (Umweltmanagement) – hier könnte der Empfang z.B. beim Abfallmanagement (Papierentsorgung, Recycling von Besucherausweisen) beitragen. ISO 27001 (Informationssicherheit) – da ist Zutrittskontrolle ein Bestandteil, Audits würden prüfen, ob am Empfang Zugangsberechtigungen korrekt vergeben und dokumentiert werden (Annex A.11 der Norm behandelt physische Sicherheit, inkl. Besucherprozesse). Auch TISAX (für Automobilindustrie) oder branchenspezifische Sicherheitsstandards fordern meist strikte Zugangskontrollen. Die relativ neue NIS2-Richtlinie der EU (Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie, die bis 2024 in nationales Recht umgesetzt wird) schreibt für wichtige und essentielle Einrichtungen explizit Maßnahmen zum physischen Schutz vor – insbesondere Zutrittskontrolle, wie in Artikel 21(2)(h) genannt. Unternehmen in kritischen Branchen (Energie, Chemie, Gesundheit etc.) müssen dann nachweisen, dass sie NIS2-konform sind, was unter anderem bedeutet: Eingangstüren geschlossen halten, NDA und Datenschutzhinweise einholen, Sicherheitsunterweisungen kommunizieren, Besucherlisten führen etc., wie in einer Checkliste zusammengefasst. Dies sind inhaltlich keine völlig neuen Punkte, aber bekommen durch NIS2 eine rechtlich bindende Qualität – Nicht-Einhaltung kann Sanktionen nach sich ziehen.
Arbeitsrechtliche Gleichstellung und Diversity: Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber Best Practice in vielen Unternehmen, ist die Berücksichtigung von Diversity-Aspekten am Empfang. Z.B. fairer Umgang mit allen Besuchern unabhängig von Herkunft oder Geschlecht (was natürlich ohnehin erwartet wird), aber auch z.B. Einsatz von weiblichen und männlichen Empfangskräften im Wechsel, um kein einseitiges Bild zu vermitteln, oder Einstellung von Mitarbeiter*innen mit Mehrsprachigkeit, die zur Kundenstruktur passt. Solche weichen Faktoren fließen oft in Leitlinien ein, sind aber in rechtlichen Rahmen eingebettet (AGG, Gleichstellungsgesetze).
Es muss ein Großunternehmen sicherstellen, dass der Empfangsservice rechtssicher und normgerecht operiert. Dies bedeutet: Einhaltung aller Gesetze (Datenschutz, Arbeitsschutz, Sicherheitsrecht, Barrierefreiheit etc.) – denn hier drohen sonst Haftung und Imageschäden – sowie Orientierung an Standards (FM-Normen, Qualitäts- und Sicherheitszertifizierungen), um einen objektiv hohen Qualitätsmaßstab anzulegen. In der Praxis erfolgt dies durch verbindliche Arbeitsanweisungen, Schulungen und regelmäßige Kontrollen/Audits. Zum Beispiel könnten interne Audits checken, ob Besucherlisten korrekt geführt werden, ob alle Mitarbeiter die NDAs unterschreiben ließen, ob der barrierefreie Zugang frei von Hindernissen ist, ob Notfallübungen gemacht wurden usw. Die GEFMA 310 Richtlinie bietet einen Überblick über alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Normen und deren Verbindlichkeit im FM – eine solche Übersicht sollte auch der Empfangsverantwortliche haben, um nichts zu übersehen. Insgesamt zeigt sich: Compliance ist am Empfang kein abstrakter Begriff, sondern muss im täglichen Tun mitgedacht werden. Gelingt dies, trägt es neben der Rechtssicherheit auch zur Qualität bei – Besucher fühlen sich in einem gut organisierten, sicheren Umfeld wohler und Mitarbeiter können darauf vertrauen, dass Prozesse korrekt ablaufen.
Nachfolgend einige Innovationen, die den Empfang prägen können:
Weitere Digitalisierung und Automatisierung: Die Digitalisierung ist ein fortlaufender Prozess. Zukünftig werden noch mehr Abläufe automatisiert ablaufen. Beispielsweise könnten KI-gestützte Bilderkennungssysteme Besucher beim Betreten erkennen (Gesichtserkennung) und automatisch den Empfang informieren – technisch ist das machbar, doch datenschutzrechtlich in Europa nur mit Einwilligung umsetzbar, daher wohl zunächst auf spezielle Hochsicherheitsumgebungen beschränkt. Dennoch könnten Biometrie-Verfahren an Bedeutung gewinnen, etwa wenn es um schnelles aber sicheres Identifizieren von Stammgästen geht. Künstliche Intelligenz (KI) wird voraussichtlich repetitive Kommunikationsaufgaben übernehmen: Man denke an einen KI-Chatbot auf der Website, der Besuchern bei Terminvereinbarungen hilft, oder eine KI-Telefonassistenz, die einfache Anrufe (wie Wegbeschreibungen oder Öffnungszeiten) ohne menschliches Zutun beantwortet. Wie in einem Artikel zu ausgelagerten Empfangsdiensten erwähnt, prüfen manche Unternehmen bereits Konversations-KI für Erstkontakte. Im Zusammenspiel von KI und menschlichem Empfang wird sich ein neues Modell entwickeln, bei dem die Routineaufgaben (Daten eintippen, Standardfragen beantworten) vom System erledigt werden, während die menschlichen Mitarbeiter sich auf komplexere Serviceaspekte konzentrieren.
Remote- und Virtuelle Empfangsdienste: Mit zunehmender Vernetzung ist es möglich, den Empfang räumlich zu entkoppeln. Bereits heute gibt es Konzepte, bei denen z.B. abends oder an Nebeneingängen und -einfahrten kein Personal physisch vor Ort ist, sondern Besucher per Video-Gegensprechanlage mit einem zentralen Empfangsteam verbunden werden, das ggf. hunderte Kilometer entfernt sitzt. Diese virtuellen Empfangsdienste könnten in Zukunft häufiger werden, um Kosten zu sparen oder 24/7-Präsenz zu gewährleisten. Für das zentrale Team bedeutet das die Anforderungen, mehrere Zutritte parallel zu managen – was nur mit hochgradig standardisierten Prozessen und guter Technik (z.B. ferngesteuerte Türöffnung, zentrale Besucherdatenbank) funktioniert. Für Besucher ist es zunächst ungewohnt, nur einen Bildschirm vorzufinden, aber die Technik verbessert sich stetig (hochauflösende Bildschirme, intuitive Touch-Bedienung), sodass dies ein akzeptierter Bestandteil werden könnte.
Neue Arbeitswelten („New Work“) und Empfang: Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass flexibles Arbeiten (Home Office, Hybrid Work) die Bürokultur verändert. In Zukunft könnte der physische Besucherverkehr abnehmen, weil mehr Meetings virtuell stattfinden. Das Profil des Empfangs könnte sich dahingehend ändern, dass weniger klassische Meetings anfallen, dafür aber mehr ad-hoc-Besucher (z.B. Servicetechniker, da in digitalen Produktionsumgebungen verstärkt externe Spezialisten temporär arbeiten). Der Empfang muss agiler werden, sich auf unregelmäßigere Besucherströme einstellen und gegebenenfalls zusätzliche Aufgaben übernehmen, wenn vor Ort weniger los ist (z.B. Facility-Management-nahe Aufgaben wie Raumbuchungsmanagement oder Betreuung von Mitarbeitern, die ins Büro kommen). Andererseits wird der Empfang wichtiger, um die Unternehmenskultur greifbar zu machen, wenn Mitarbeiter nur gelegentlich vor Ort sind. Er könnte sich zum Service-Point für Mitarbeiter entwickeln (Ausgabe von Laptops, Verwaltung von Co-Working-Spaces, zentraler Helpdesk für alle Anliegen rund ums Büro). Das erfordert eine Aufweitung des Kompetenzbereichs: Empfangspersonal würde breiter geschult (IT-Grundlagen, interne Service-Prozesse) und die technische Ausstattung angepasst (z.B. Tools für Buchung von Arbeitsplätzen).
Nachhaltigkeit und CSR im Empfang der Zukunft: Die Bedeutung von Nachhaltigkeit (ökologisch, sozial, wirtschaftlich) wird in Zukunft weiter steigen. Empfangsservices werden Teil der ESG-Strategien (Environmental, Social, Governance) von Unternehmen. So könnte der Empfang z.B. in Umweltinitiativen eingebunden sein: Etwa als Abholstation für Sharing-Angebote (Firmen-Leihfahrräder, E-Scooter für Besucher auf dem Werksgelände) – das Empfangsteam verwaltet diese Ressource und fördert nachhaltige Mobilität. Oder als Informationspunkt für Nachhaltigkeitskommunikation: Man stelle sich Displays vor, die zeigen, wie viel CO₂ das Unternehmen eingespart hat, oder Broschüren über Umweltprojekte, die prominent im Wartebereich ausliegen – der Empfang als Ort, an dem man die nachhaltige Identität vermittelt. Zudem wird man in Zukunft darauf achten, Empfangsdienstleister (falls ausgelagert) auszuwählen, die ihr Personal fair behandeln (Stichwort soziale Nachhaltigkeit, z.B. Living Wage, Weiterbildungsmöglichkeiten). GEFMA hat z.B. mit dem Zertifikat „SustainFM“ Kriterien entwickelt, um Nachhaltigkeit von FM-Services zu bewerten – denkbar, dass auch Empfangsdienste nach solchen Kriterien geprüft werden (z.B. in GEFMA 160ff). Nachhaltigkeit bedeutet auch Langlebigkeit der Ausstattung: Rezeptionstheken aus recyclebaren Materialien, energiesparende Geräte, minimierter Papierverbrauch (digital statt Print). Diese Dinge werden in Zukunft verstärkt nachgefragt und teils von Gesetzgebern indirekt forciert (Stichwort EU-Taxonomie, die Unternehmen zu nachhaltigem Wirtschaften anhalten wird – auch Facility Services müssen dann ihren Beitrag zeigen).
Erweiterte Barrierefreiheit und Inklusion: Im Bereich Barrierefreiheit werden die Ansprüche steigen, nicht sinken. Ein Zukunftsbild ist der „Design for All“-Ansatz: Empfangsbereiche werden so gestaltet, dass sie wirklich für jeden komfortabel sind, unabhängig von Behinderung, Alter, Kultur oder Sprache. Technik kann hier helfen, z.B. automatische Übersetzung: Vielleicht steht künftig ein Dolmetsch-Service per Video bereit, falls ein Besucher etwa nur Gebärdensprache beherrscht – per Knopfdruck kann ein Gebärdensprachdolmetscher zugeschaltet werden, um die Kommunikation zu erleichtern. Oder AR-Brillen für sehbehinderte Personen, die an der Pforte ausgeliehen werden können und durch Audio-Feedback leiten. Inklusion betrifft auch Personal: Man könnte verstärkt Menschen mit Behinderung am Empfang einsetzen (etwa Personen im Rollstuhl, sofern der Arbeitsplatz barrierefrei ist) – was ein positives Signal für Diversity sendet. Unternehmen, die dafür Vorreiter sind, zeigen gesellschaftliche Verantwortung.
Sicherheit der Zukunft: Sicherheitsanforderungen entwickeln sich ebenfalls weiter. Man spricht von „Safety & Security 4.0“, wo digitale Lösungen Gefahrenabwehr unterstützen. Ein Zukunftsempfang könnte z.B. mit intelligenten Analysesystemen arbeiten, die das Videobild auswerten und ungewöhnliches Verhalten melden (z.B. jemand versucht, sich am Empfang vorbei hineinzuschleichen). Oder mit Datenbanken verknüpft sein, die bei der Anmeldung automatisch gegen Watchlists (z.B. bekannte Problempersonen) checken – wie man es an Flughäfen kennt. Das wirft datenschutzrechtliche Fragen auf, aber für Hochsicherheitsbereiche denkbar. Auch die NIS2-Richtlinie zeigt, dass Cyber- und physische Sicherheit zusammen gedacht werden müssen. Der Empfang der Zukunft wird daher eng mit der IT-Security-Abteilung kooperieren, um ein ganzheitliches Security-Konzept umzusetzen. Das kann auch bedeuten: Verknüpfung von Zutrittsrechten mit IT-Rechten – ein Besucher erhält dann z.B. erst Zugriff auf das Gäste-WLAN, wenn er offiziell eingecheckt ist; oder Mitarbeiterausweise werden automatisch deaktiviert, wenn die Person das Unternehmen verlässt, um Missbrauch durch „verlorene“ Karten zu verhindern.
Resilienz und Flexibilität: Die letzten Jahre haben gezeigt, dass unvorhersehbare Ereignisse (Pandemien, politische Krisen) massive Auswirkungen haben können. Der Empfang der Zukunft muss daher resilient und anpassungsfähig sein. So sollte es z.B. Pläne geben, wie ein kontaktloser Empfang funktioniert (im Pandemiefall: Plexiglas, Abstandmarkierungen, Masken, Desinfektionsmittel – vieles davon ist inzwischen Standard). Oder wie mit plötzlichen Besucherrestriktionen umzugehen ist (Temperaturmessungen am Eingang? Impf-/Testzertifikatsprüfung – eine Aufgabe, die viele Empfänge 2020/21 ad hoc stemmen mussten). Diese Erfahrungen fließen ein in zukünftige Notfallkonzepte. Unternehmen könnten ihre Empfänge z.B. mit Sensorik ausstatten, die Personenzahlen zählt, um in Echtzeit zu wissen, ob es zu voll wird (Pandemie) oder um Fluchtsituationen besser zu managen.
Mensch im Mittelpunkt trotz Technik: Bei aller Zukunftstechnik ist eine wichtige Anforderung: den Menschen im Mittelpunkt zu behalten. Gerade in einer Welt, die immer digitaler wird, kann ein persönlicher, menschlicher Empfang einen Unterschied machen. Die zwischenmenschliche Komponente wird zum Alleinstellungsmerkmal – Technologie soll unterstützen, aber nicht ersetzen, wo menschliche Empathie gefragt ist. Daher wird man Wert darauf legen, dass High-Tech und High-Touch kombiniert werden: Die Mitarbeiter werden mit besseren Tools ausgestattet sein, aber dennoch ihre Soft Skills weiterentwickeln (z.B. Interkation mit KI verstehen, digitale Systeme bedienen und gleichzeitig den Gast freundlich begleiten). Das Berufsbild der Empfangssekretäre könnte sich wandeln hin zu „Facility Concierge“ – einer Mischung aus Technikoperator und Gastgeber, der in einer smarten Umgebung den Überblick behält.
Der Empfangsservice der Zukunft wird intelligenter, vernetzter und vielseitiger sein. Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Nutzerorientierung sind Treiber. Für den Empfang bedeutet das konkret: smarte Systeme, grüne Prozesse und exzellente User Experience. Das Ziel bleibt aber das gleiche wie seit jeher – Besucher willkommen heißen und sicher durchs Haus führen – nur die Mittel werden immer ausgefeilter. Der Empfang der Zukunft ist damit keineswegs überflüssig, sondern im Gegenteil eine spannende Schnittstelle, an der sich technologische Innovation und menschliche Servicekultur vereinen, um Mehrwert für das Unternehmen und seine Stakeholder zu schaffen.
