Koordination
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Koordination und Kommunikation der Empfangsdienste
Eine effektive Koordination und Kommunikation bildet das Rückgrat eines erfolgreichen Empfangs- und Pfortendienstes. Diese Dienste am Gebäudezugang beziehen mehrere Parteien ein – das Empfangs-/Pförtnerpersonal (häufig von einem Dienstleister gestellt), das Facility-Management-Team der Liegenschaft und den Auftraggeber selbst – welche alle reibungslos zusammenarbeiten müssen. Klare Kommunikationswege und definierte Zuständigkeiten stellen den reibungslosen Tagesbetrieb sicher und ermöglichen eine schnelle, abgestimmte Reaktion auf Zwischenfälle oder Notfälle. Mangelnde Abstimmung und schlechte Kommunikation hingegen können zu Sicherheitslücken, verzögerten Reaktionen in kritischen Situationen und uneinheitlicher Servicequalität führen.
Dieser Leitfaden legt einen Rahmen für verbindliche Kommunikations- und Koordinationsanforderungen für Empfangs- und Pförtnerdienste im Rahmen von Facility-Management-Verträgen fest. Er definiert Schlüsselfunktionen wie den “Single Point of Contact” (SPOC, zentraler Ansprechpartner), beschreibt strukturierte Besprechungs- und Berichtsroutinen und erläutert, wie Empfangsdienstleistungen in die Systeme und Abläufe des Auftraggebers zu integrieren sind. Ziel ist es, Vergabestellen eine Prüfliste an die Hand zu geben, mit der sie bereits im Ausschreibungsverfahren die Bereitschaft und Fähigkeit eines Bieters bewerten können, durch strukturierte Kommunikation während der Ausschreibung und der gesamten Vertragslaufzeit Verantwortung, Transparenz und hohe Servicequalität sicherzustellen.
Koordination im Supportplan
- SPOC
- Koordinationsbesprechungen
- Kommunikationsprotokolle
- Einbindung
- Rechtliche
- Anforderungen
- Bewertungskriterien
- Überwachung
Single Point of Contact (SPOC / Zentraler Ansprechpartner)
In jedem Dienstleistungsvertrag ist die Benennung eines eindeutigen Ansprechpartners von entscheidender Bedeutung für die Rechenschaftspflicht. Der Single Point of Contact (SPOC) ist eine vom Dienstleister benannte Person, die als primäre Schnittstelle zwischen dem Empfangs-/Pförtnerdienst des Auftragnehmers und dem Facility Management des Auftraggebers fungiert. Die SPOC-Rolle stellt sicher, dass stets jemand die Verantwortung für die Koordination und die Kommunikation mit dem Auftraggeber trägt, sodass keine Unklarheit darüber besteht, „wen man anrufen muss“, wenn es ein Anliegen gibt. Dieser feste Ansprechpartner strafft den Informationsfluss und stellt sicher, dass Anfragen und Anliegen des Auftraggebers zügig und einheitlich bearbeitet werden. Er ermöglicht zudem eine effektive Eskalation von Problemen an die richtige Managementebene, falls erforderlich.
Anforderungen:
Der Auftragnehmer muss offiziell einen Single Point of Contact (SPOC) für den Empfangs- bzw. Pfortendienst ernennen. Diese Person fungiert als verantwortlicher Hauptansprechpartner für alle Abstimmungen mit dem Facility Management des Auftraggebers.
Der SPOC ist zuständig für die tägliche Koordination der Dienstleistungen, die Bearbeitung routinemäßiger Anfragen, das Management von Problemen vor Ort sowie die Überwachung der Eskalationsverfahren bei Zwischenfällen oder Notfällen. Der SPOC sollte über die Befugnisse und Mittel verfügen, die meisten Anliegen eigenständig zu klären und bei Bedarf höhere Managementebenen hinzuzuziehen.
Name, Funktion und direkte Kontaktdaten (Telefon, E-Mail usw.) des benannten SPOC müssen dem Auftraggeber zu Vertragsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Falls es während der Vertragslaufzeit einen Personalwechsel in dieser Rolle gibt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die aktualisierten Kontaktdaten mitzuteilen, um jede Unterbrechung in der Kommunikation zu vermeiden.
Regelmäßige Koordinationsbesprechungen
Planmäßige Abstimmungstreffen zwischen Dienstleister und Auftraggeber sind unerlässlich, um eine kontinuierliche Ausrichtung und Transparenz sicherzustellen. Regelmäßige Besprechungen bieten ein Forum, um die Leistung zu überprüfen, kommende Anforderungen zu besprechen und sicherzustellen, dass beide Parteien ein gemeinsames Verständnis der Erwartungen haben. Dieser laufende Dialog hilft, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen, und hält die Dienstleistung im Einklang mit den sich verändernden Bedürfnissen des Auftraggebers. Durch konsequente Treffen zeigt der Auftragnehmer zudem sein Engagement für Rechenschaftspflicht und kontinuierliche Verbesserung.
Anforderungen:
Turnus und Frequenz: Auftragnehmer und Auftraggeber müssen in vertraglich festgelegten Abständen Abstimmungsgespräche durchführen (z. B. wöchentlich oder monatlich, je nach Vereinbarung im Vertrag). Die Häufigkeit sollte so gewählt sein, dass operative Themen zeitnah behandelt werden können, ohne unnötigen organisatorischen Aufwand zu verursachen.
Agenda und Themen: Jedes Abstimmungstreffen sollte festgelegte Kernthemen abdecken, darunter z. B. Berichte zum Besuchermanagement und zur Zutrittskontrolle, Rückblick auf Vorfälle/Zwischenfälle (Sicherheitsvorfälle, Unfälle, Beschwerden) seit dem letzten Treffen, Leistungskennzahlen (KPIs) und Servicelevel sowie etwaige erforderliche Anpassungs- oder Verbesserungsmaßnahmen. Damit wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Aspekte des Empfangs-/Pfortendienstes regelmäßig überprüft und besprochen werden.
Dokumentation: Über jedes Koordinationsmeeting sind Protokolle anzufertigen. Diese Meeting-Protokolle sollten alle besprochenen Punkte, getroffenen Entscheidungen, vereinbarten Maßnahmen und festgestellten Probleme festhalten. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, die Protokolle in einem für beide Parteien zugänglichen Ablagesystem oder Leistungsnachweis-Repository zu speichern. Diese Dokumentation gewährleistet Transparenz und dient beiden Seiten als Referenz. Gleichzeitig fließen die Protokolle in die Leistungsdokumentation des Vertrags ein und können im Zeitverlauf für Auswertungen herangezogen werden.
Kommunikationsprotokolle und -wege
Klare Kommunikationsvorgaben sind die Grundlage für einen konsistenten und effizienten Informationsaustausch. Alle Beteiligten müssen wissen, wie und wann sie für Routineaufgaben oder in dringenden Fällen miteinander kommunizieren sollen. Durch die Festlegung vereinbarter Kommunikationswege und Reaktionszeiten werden Missverständnisse vermieden; Informationen erreichen die richtigen Empfänger, und bei Bedarf können Themen schnell eskaliert werden. In einem lebhaften Empfangsumfeld stellt ein strukturierter Kommunikationsplan beispielsweise sicher, dass ein Notfall niemals über den falschen Kanal gemeldet oder wegen Unklarheiten verzögert wird. Zudem helfen formalisierte Protokolle dabei, neues Personal schnell einzuarbeiten und die Einheitlichkeit der Kommunikation zu wahren, selbst wenn es im Personal zu Veränderungen kommt.
Anforderungen:
Zugelassene Kommunikationskanäle: Der Dienstleister muss für sämtliche Korrespondenz die mit dem Auftraggeber vereinbarten Kommunikationswege nutzen. Für tägliche Routineangelegenheiten gehören hierzu in der Regel dienstliche Telefonleitungen, offizielle E-Mail-Adressen und/oder dedizierte digitale Plattformen bzw. Facility-Management-Softwaresysteme. Für dringende oder zeitkritische Angelegenheiten (etwa Sicherheitsvorfälle, medizinische Notfälle oder technische Störungen) sind laut Vorgabe unverzüglich die dafür definierten Sofort-Kanäle wie Telefonanruf oder Betriebsfunk zu verwenden. Alle Beteiligten müssen klar wissen, welcher Kanal je nach Situation zu nutzen ist (z. B. Telefonanruf bei Notfällen, E-Mail für Routineinformationen, Eintrag in eine Plattform für gemeinsame Logbucheinträge etc.).
Eskalationspfade: Für Störfälle und Probleme sind eindeutig definierte Eskalationswege erforderlich. Das Kommunikationsprotokoll muss festlegen, wer bei verschiedenen Szenarien zuerst zu kontaktieren ist (z. B. technischer Defekt, Sicherheitsverstoß, medizinischer Zwischenfall) und wie schnell jede Ebene reagieren oder das Problem weiterleiten muss. Beispielsweise kann ein Protokoll vorsehen, dass wenn das Empfangspersonal ein Besucherproblem nicht lösen kann, innerhalb von 15 Minuten der Facility Manager hinzugezogen wird, oder dass jeder sicherheitsrelevante Vorfall unverzüglich (sofort) an die Sicherheitsleitstelle des Auftraggebers gemeldet wird. Diese Meldeschwellen, Zuständigkeiten und Reaktionsfristen sind im Vorfeld gemeinsam festzulegen, schriftlich zu dokumentieren und idealerweise mittels Übungen zu verproben.
Datenschutz und Vertraulichkeit: Alle Kommunikationsabläufe müssen den Datenschutzbestimmungen (insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) entsprechen, sobald persönliche oder sensible Informationen ausgetauscht werden. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten, die am Empfang erfasst oder verarbeitet werden (z. B. Besuchernamen, Ausweisnummern, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummern oder Vorfallsberichte mit Personenbezug), nur über sichere und autorisierte Kommunikationsmittel weitergeleitet werden dürfen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter datenschutzkonform kommunizieren – zum Beispiel keine persönlichen Details von Besuchern oder Beschäftigten über unsichere Kanäle oder in der Öffentlichkeit preisgeben. Vertrauliche Informationen sind ausschließlich befugten Personen mitzuteilen. Zudem sollten angemessene Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung oder Passwortschutz genutzt werden, wenn sensible Daten elektronisch übermittelt oder gespeichert werden.
Einbindung in Facility- und Sicherheitsmanagement
Damit Empfangs- und Pfortendienste nahtlos funktionieren, dürfen sie nicht isoliert vom übrigen Facility- und Sicherheitsmanagement agieren. Eine wirksame Integration bedeutet, dass das Empfangspersonal in alle relevanten Abläufe und Informationsflüsse der Liegenschaft eingebunden ist. So bleiben die Mitarbeiter am Empfang über aktuelle Vorgänge im Gebäude (z. B. anstehende Wartungsarbeiten, Alarmübungen, besondere Besucheranlässe) informiert und können umgekehrt wichtige Informationen aus dem Eingangsbereich unmittelbar an Facility Management und Sicherheit weitergeben. Dies gewährleistet einen Echtzeit-Informationsfluss: Wenn zum Beispiel ein Alarm ausgelöst wird oder ein unerwarteter VIP-Gast eintrifft, kann der Empfang sofort mit der Sicherheitszentrale oder dem Facility-Team kooperieren. Die Integration umfasst auch die Nutzung der gleichen Kommunikationsmittel und -systeme, die vom Sicherheits- und Gebäudemanagement eingesetzt werden. So kann das Empfangspersonal auf derselben Plattform kommunizieren (z. B. Funknetz, internes Ticketsystem) und denselben Handlungsanweisungen folgen.
Anforderungen:
Technische und organisatorische Anbindung: Das Empfangspersonal muss an die Kommunikations- und Sicherheitssysteme der Liegenschaft angebunden sein. Dies umfasst den Zugang zu technischen Hilfsmitteln wie Funkgeräten, Gegensprechanlagen oder Gebäudeverstärkeranlagen (Lautsprecher/PA-System) soweit erforderlich. Verfügt das Gebäude über eine Sicherheitsleitstelle oder eine Facility-Helpdesk-Zentrale, so sollte der Empfang einen direkten Draht dorthin haben (z. B. ein festes Telefon oder eine Alarmtaste zur Leitstelle). Ebenso muss das Empfangspersonal Zugriff auf digitale Systeme haben, die für Meldungen von Vorfällen oder technischen Störungen vorgesehen sind – beispielsweise, wenn der Auftraggeber ein Ticket-System oder eine Software für Vorfallmanagement nutzt, sollte der Empfang darin eingebunden sein und Meldungen einstellen oder empfangen können.
Echtzeit-Koordinierung: Von den Empfangsmitarbeitern des Auftragnehmers wird erwartet, dass sie in Echtzeit mit den vor Ort zuständigen Facility- und Sicherheitskräften zusammenarbeiten. Tritt zum Beispiel ein sicherheitsrelevanter Vorfall im Eingangsbereich auf (etwa ein verdächtiges Paket oder eine aggressive Person), muss der Empfang unverzüglich die Sicherheitsleitstelle informieren und den vordefinierten Sicherheitsplan befolgen. Wenn ein Facility-Problem auftritt (z. B. ein Wasserleck in der Lobby oder ein Ausfall der Klimaanlage), sollte der Empfang umgehend das Facility-Management-Team alarmieren. Es ist empfehlenswert, regelmäßige Drill-Übungen oder Szenariotrainings durchzuführen, um sicherzustellen, dass Empfang, Facility Management und Sicherheitspersonal im Notfall reibungslos Hand in Hand arbeiten.
Standortspezifische Dienstanweisungen: Der Empfangsdienst muss alle standortspezifischen Betriebs- und Verhaltensanweisungen – die sogenannten Dienstanweisungen – des Auftraggebers strikt befolgen. Dienstanweisungen sind detaillierte Arbeits- und Verfahrensanweisungen, die speziell für den jeweiligen Standort gelten. Sie können z. B. Vorschriften für den Umgang mit eingehender Post, Prozesse für die Besucherausweisvergabe, Regeln für den Zutritt außerhalb der Öffnungszeiten oder Notfallkurzpläne (Alarm- und Evakuierungsverfahren) umfassen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, sein Empfangs-/Pförtnerpersonal mit diesen Vorgaben vertraut zu machen und deren Einhaltung sicherzustellen. Die Beachtung dieser festgelegten Vorgehensweisen ist verbindlich, um Sicherheit und Einheitlichkeit gemäß den Abläufen des Auftraggebers zu gewährleisten.
Rechtliche & Compliance-Vorgaben
Sämtliche Kommunikations- und Koordinationsaktivitäten müssen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfolgen. Insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Arbeitssicherheit sind in einem Empfangs- bzw. Facility-Service strenge Regularien zu beachten. Die tägliche Kommunikation umfasst häufig personenbezogene Daten (z. B. Namen von Besuchern, Kennzeichen, Telefonnummern, Mitarbeiterdaten) und kann auch sicherheitsrelevante Vorfälle oder Notfallmeldungen betreffen – beides sind Bereiche, in denen Gesetze genau vorschreiben, was zu tun ist und wie damit umzugehen ist. Der Dienstleister muss seine Kommunikationsabläufe so gestalten, dass sie diese gesetzlichen Anforderungen jederzeit erfüllen. Nichtbeachtung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, Personen gefährden und den Vertrag an sich in Gefahr bringen. Daher ist die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben integraler Bestandteil der Kommunikationsrichtlinien in diesem Leitfaden.
Anforderungen:
Datenschutz (DSGVO): Jegliche Kommunikation, die personenbezogene Daten enthält, ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und einschlägigen nationalen Datenschutzgesetzen durchzuführen. Das bedeutet, dass persönliche Informationen, die am Empfang erfasst oder verarbeitet werden (wie Besucherregister, Ausweisdaten, Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras, Berichte über Vorfälle mit Personenbezug), nur auf sichere Weise und unter Beachtung der Vertraulichkeit weitergegeben werden dürfen. Beispielsweise sollen Besucherdaten, die an den Auftraggeber übermittelt werden, über geschützte, autorisierte Kanäle erfolgen (etwa verschlüsselte E-Mails oder eine gesicherte Online-Plattform). Der Auftragnehmer muss interne Richtlinien etablieren, damit keine personenbezogenen Daten unbefugt nach außen gelangen und Daten nur so lange gespeichert werden, wie es erforderlich ist. Alle Mitarbeiter des Empfangsdienstes sollten zu den Datenschutzregeln geschult sein – insbesondere dahingehend, keine sensiblen Informationen unverschlüsselt zu versenden und keinen Unbefugten Einblick in solche Daten zu gewähren.
Arbeitssicherheit und Unfallmeldung: Kommunikationsprozesse, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz betreffen, müssen den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie den einschlägigen Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entsprechen. Dies umfasst z. B. die unverzügliche Meldung von Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen über die definierten Meldewege, die Unterweisung von Mitarbeitern und die Information von Besuchern über Notfallverfahren sowie die umgehende Kommunikation von Gefahren an die zuständigen Stellen. Wenn zum Beispiel ein Brandalarm ausgelöst wird oder eine Evakuierung notwendig ist, muss das Empfangspersonal die vorgeschriebenen Abläufe einhalten, wie sie etwa in der Gefährdungsbeurteilung und den Notfallplänen des Standorts festgelegt sind. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle sicherheitsrelevanten Durchsagen, Meldungen oder Berichte den gesetzlichen Anforderungen an Inhalt und Fristigkeit genügen – z. B. ist ein meldepflichtiger Unfall unverzüglich der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden, wie es DGUV-Vorschriften fordern.
Dokumentation und Prüfbarkeit: Jede wesentliche Kommunikation im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung – insbesondere zu sicherheitsrelevanten Vorfällen, Beschwerden oder wichtigen betrieblichen Veränderungen – sollte dokumentiert und in prüfbarer Form archiviert werden. Dies kann bedeuten, dass E-Mail-Verläufe aufbewahrt, Einträge in Vorfall- oder Schichtbüchern gepflegt, Telefonnotizen gefertigt oder Berichte schriftlich festgehalten werden. Die Aufzeichnungen sind so vorzunehmen, dass interne oder externe Prüfer (z. B. Auditoren des Auftraggebers oder Aufsichtsbehörden) nachvollziehen können, wer was wann an wen kommuniziert hat. Eine solch lückenlose Nachvollziehbarkeit ist nicht nur Best Practice für Transparenz und Qualitätssicherung, sondern oft auch aus Compliance-Sicht erforderlich. Beispielsweise könnte im Falle eines sicherheitsrelevanten Zwischenfalls nachgewiesen werden müssen, dass dieser binnen der vorgeschriebenen Frist gemeldet und die entsprechenden Stellen informiert wurden. Der Auftragnehmer sollte daher ein geordnetes Archivierungssystem für kommunikationsbezogene Unterlagen führen (unter Wahrung datenschutzrechtlicher Aufbewahrungsfristen), das im Bedarfsfall im Rahmen von Audits oder Leistungsüberprüfungen herangezogen werden kann.
Anforderungen an Angebotsunterlagen & Nachweispflichten
Bereits im Vergabeverfahren müssen Bieter darlegen, dass sie über ein tragfähiges Konzept für Koordination und Kommunikation verfügen. Es reicht nicht aus, lediglich pauschal „gute Kommunikation“ zu versprechen – die Vergabestelle erwartet konkrete Nachweise dafür, wie der Bieter die in diesem Leitfaden definierten Anforderungen erfüllen will. Daher sollen spezifische Unterlagen im Angebot gefordert werden, und es sollen Mechanismen vorgesehen werden, um diese Aspekte während der Vertragsausführung zu verifizieren. Indem die Vergabestelle die Kommunikationsplanung eines Bieters im Voraus bewertet, kann sie ungeeignete Anbieter frühzeitig ausschließen und sicherstellen, dass der letztlich beauftragte Dienstleister in der Lage ist, den Vertrag vom ersten Tag an professionell zu managen.
Anforderungen:
Koordinations- und Kommunikationskonzept: Bieter müssen ihren Angebotsunterlagen ein detailliertes Koordinations- und Kommunikationskonzept beifügen. In diesem Konzept ist darzulegen, wie der Bieter die oben beschriebenen Kommunikations- und Koordinationsanforderungen umzusetzen gedenkt. Typischerweise sollte das Konzept die Benennung des SPOC (einschließlich Qualifikation und Entscheidungsbefugnis dieser Person), den vorgesehenen Rhythmus und die Struktur der regelmäßigen Meetings mit dem Auftraggeber, die geplanten Kommunikationskanäle und -mittel sowie die Eskalationsverfahren für verschiedene Arten von Vorkommnissen beschreiben. Im Grunde soll der Bieter mit diesem Plan nachvollziehbar aufzeigen, dass er durchdachte Verfahren für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber etabliert hat.
Nachweis von Kommunikationsmitteln und -prozessen: Der Bieter sollte Belege oder aussagekräftige Beschreibungen für die Werkzeuge und Verfahren vorlegen, die er für die Kommunikation einsetzen wird. Dies kann beispielsweise die Darstellung einer digitalen Plattform oder eines Portals umfassen, über das Berichte und Updates mit dem Auftraggeber geteilt werden, Musterformulare für Vorfallsmeldungen, Organigramme oder Ablaufdiagramme für Eskalationswege, oder eine Erläuterung des hausinternen Kommunikationssystems. Verwendet der Bieter spezielle Technologien (z. B. ein Besuchermanagement-System, Helpdesk-Software oder ein Live-Dashboard zur Leistungsüberwachung), sollte dies im Angebot hervorgehoben werden. Ebenso sollte der Bieter darlegen, wie er sein Personal in Bezug auf Kommunikationsprotokolle, Datenschutz und Meldewege schult. Diese Angaben ermöglichen der Vergabestelle zu überprüfen, ob der Bieter die nötigen Systeme und Kompetenzen tatsächlich besitzt, anstatt lediglich abstrakte Versprechen abzugeben.
Vertragsklausel: Überprüfung der Kommunikationsleistung: Im Dienstleistungsvertrag sollte der Auftraggeber sich das Recht vorbehalten, die Effektivität der Kommunikation und Koordination des Auftragnehmers während der Vertragslaufzeit zu prüfen. Das bedeutet, dass der Auftraggeber nach Auftragsvergabe und Start der Leistung regelmäßig kontrollieren kann, ob der Dienstleister die im Angebot zugesagten Kommunikationsmaßnahmen tatsächlich einhält. So könnte der Auftraggeber beispielsweise stichprobenartig an Koordinationsbesprechungen teilnehmen, das Vorfall- und Beschwerderegister einsehen, überprüfen ob Berichte fristgerecht und im vereinbarten Umfang vorgelegt werden, oder evaluieren, ob Eskalationen ordnungsgemäß erfolgt sind. Bieter sollten diese Anforderung in ihrem Angebot anerkennen und sich darauf einstellen, solche Audits zu ermöglichen. Der Zweck dieser Maßnahme ist es, die fortlaufende Einhaltung der Kommunikationsstandards sicherzustellen – sie dient als Instrument der Qualitätssicherung über die gesamte Vertragsdauer hinweg.
Bewertungskriterien im Vergabeverfahren
Um hohe Standards zu fördern, sollte der Aspekt der Koordination und Kommunikation explizit in die Vergabewertung einfließen. Indem Kommunikation als Bestandteil der Angebotsbewertung berücksichtigt wird, zeigt die Vergabestelle den Bietern, dass dieser Aspekt ebenso wichtig ist wie Preis oder fachliche Eignung. Gleichzeitig schafft dies transparente Vergleichskriterien dafür, wie gut die Kommunikationskonzepte der einzelnen Bieter ausgereift sind. Die Wertung kann dabei aus obligatorischen Elementen (Muss-Kriterien) und bewertbaren Qualitätsmerkmalen bestehen. Nachfolgend ist beispielhaft dargestellt, wie Kommunikationsaspekte in die Vergabekriterien integriert werden können:
Anforderungen:
Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien): Bestimmte Vorkehrungen im Bereich Kommunikation sollten als verbindliche Mindestanforderungen (K.-o.-Kriterien) in der Ausschreibung festgelegt werden. Beispielsweise könnte die Benennung eines qualifizierten SPOC und die Vorlage eines Koordinations- und Kommunikationskonzepts als notwendige Voraussetzung definiert werden. Ebenso zählt die Bereitschaft, die beschriebenen Kommunikationsprotokolle und Compliance-Vorgaben (Datenschutz, Arbeitssicherheit etc.) einzuhalten, zu den Muss-Kriterien. Bieter, die diese grundlegenden Vorgaben nicht erfüllen oder die geforderten Konzeptunterlagen nicht einreichen, wären von der weiteren Bewertung auszuschließen.
Gewichtung für Kommunikationsqualität: Über die Grundvoraussetzungen hinaus kann die Qualität und Ausgereiftheit des Kommunikationsansatzes eines Bieters mit gewichteten Punkten in der Angebotswertung berücksichtigt werden. So könnte ein Bieter, der den Einsatz fortschrittlicher digitaler Kooperationsplattformen nachweist (z. B. ein integriertes Dashboard, auf dem der Auftraggeber in Echtzeit den Status von Leistungen, Vorfällen und Kennzahlen einsehen kann), eine höhere Punktzahl erhalten als ein Bieter, der sich lediglich auf traditionelle E-Mail-Berichte verlässt. Weitere bewertbare Faktoren könnten die Klarheit und Plausibilität des Kommunikationsplans, die Robustheit der beschriebenen Eskalationsprozesse oder einschlägige Referenzen/Zertifikate des Bieters in Bezug auf Kommunikations- und Datensicherheitsstandards sein. In den Ausschreibungsunterlagen sollte transparent dargestellt werden, wie diese Faktoren gewichtet und bewertet werden, um Bieter zu motivieren, überzeugende und durchdachte Kommunikationskonzepte vorzulegen.
Zusatzpunkte für Mehrwertleistungen: In die Bewertung können außerdem Bonuspunkte oder positive Wertungsmerkmale für Bieter einfließen, die im Bereich Kommunikation über die Grundanforderungen hinausgehende Leistungen anbieten. Beispielsweise könnte ein Bieter vorschlagen, dass der SPOC rund um die Uhr (24/7) erreichbar ist – ein Vorteil für Standorte mit durchgehendem Betrieb – oder ein mehrsprachiges Support-Team bereitstellen, um auch internationalem Publikum am Empfang gerecht zu werden. Ein weiterer möglicher Mehrwert wäre die Zusage, innovative Maßnahmen umzusetzen, etwa vierteljährliche Feedback-Gespräche mit dem Auftraggeber über die Kommunikationsqualität oder die Bereitstellung von zweisprachigen Berichten und Dokumentationen. Solche Zusatzleistungen sind zwar nicht zwingend vorgeschrieben, demonstrieren aber die besondere Engagement des Bieters in Sachen Koordination und Kommunikation. Sie sollten bei der Wertung angemessen honoriert werden, ohne jedoch die Erfüllung der Kernanforderungen zu ersetzen. Oftmals können diese Extras als Entscheidungsfaktor dienen, wenn Angebote in anderen Kriterien nahe beieinander liegen.
Laufende Überwachung & kontinuierliche Verbesserung
Kommunikations- und Koordinationsprozesse sollten nicht starr bleiben; sie müssen sich über die Vertragslaufzeit hinweg weiterentwickeln. Im Verlauf eines mehrjährigen Dienstleistungsvertrags können sich die Bedürfnisse des Auftraggebers ändern, neue Technologien eingeführt werden oder unvorhergesehene Ereignisse Schwachstellen in der bisherigen Kommunikation aufzeigen. Daher ist es wesentlich, einen Prozess für die laufende Überwachung und kontinuierliche Verbesserung zu verankern. Dies stellt sicher, dass die Abstimmungsmechanismen dauerhaft wirksam bleiben und beide Vertragsparteien aktiv an der Optimierung ihrer Zusammenarbeit arbeiten. Gleichzeitig schließt es den Feedback-Kreislauf: Erkenntnisse aus der laufenden Vertragserfüllung fließen zurück in eine Anpassung der Verfahren, was die Servicequalität steigert und möglicherweise sogar zukünftige Ausschreibungsanforderungen beeinflusst.
Anforderungen:
Regelmäßige Evaluation: Der Auftragnehmer und Auftraggeber sollten in festgelegten Abständen gemeinsam die Effektivität der Kommunikations- und Koordinationsprozesse evaluieren. Beispielsweise kann im Rahmen von quartalsweisen oder jährlichen Performance-Meetings ausdrücklich geprüft werden, wie gut die Kommunikationsprotokolle funktionieren. Dabei werden unter anderem die Protokolle der Koordinationsmeetings dahingehend betrachtet, ob die Treffen produktiv und zielgerichtet sind, und es wird analysiert, ob Vorfälle gemäß den Abläufen gemeldet und bearbeitet wurden und ob Reaktionszeiten den Vereinbarungen entsprechen. Etwaige wiederkehrende Probleme oder Engpässe in der Kommunikation sollten in diesen Reviews offen angesprochen und dokumentiert werden.
Feedback und Anpassung: Es muss ein Verfahren geben, um Kommunikationsabläufe aufgrund von Feedback oder festgestellten Mängeln anzupassen. Falls ein Zwischenfall Lücken im Eskalationsprozess offenbart hat (z. B. fehlte ein stellvertretender Ansprechpartner, oder eine Benachrichtigung erfolgte verspätet), ist das Protokoll umgehend zu überarbeiten. Ebenso gilt: Wenn der Auftraggeber Feedback gibt – beispielsweise den Wunsch nach ausführlicheren Monatsberichten oder einer Anpassung der Meeting-Frequenz äußert – sollte der Dienstleister bereitwillig darauf eingehen und die Vereinbarungen entsprechend anpassen. Alle Änderungen an den Kommunikations- und Koordinationsvorgaben sind schriftlich festzuhalten und allen betroffenen Mitarbeitern mitzuteilen; bei Bedarf ist eine Nachschulung durchzuführen. Diese Flexibilität stellt sicher, dass der Kommunikationsrahmen stets an die realen Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst bleibt.
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess: Vom Auftragnehmer wird erwartet, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) für Kommunikation und Koordination über die gesamte Vertragsdauer zu verfolgen. Das bedeutet, proaktiv nach Möglichkeiten zu suchen, die Effizienz und Wirksamkeit der Kommunikation im Einklang mit den vereinbarten Serviceleveln (SLAs) und Leistungskennzahlen (KPIs) zu steigern. Beispielsweise könnte der Dienstleister – falls ein KPI die Reaktionszeit auf Anfragen des Auftraggebers misst – ein neues Tool oder interne Verfahren einführen, um diesen Wert im Zeitverlauf zu verbessern. Erkenntnisse aus Vorfällen, Übungen oder Feedbackgesprächen sollten in optimierte Abläufe umgesetzt werden. Beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) sollten dabei eine Partnerschaft auf Augenhöhe pflegen, in der Vorschläge zur Verbesserung der Kommunikation willkommen sind und aktiv umgesetzt werden. Durch die stetige Verfeinerung der Kommunikationsprozesse kann der Dienstleister eine gleichbleibend hohe Servicequalität sicherstellen und auftretende Herausforderungen frühzeitig meistern – und so die hohen Standards erfüllen, die von Anfang an für den Vertrag gesetzt wurden.