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Berichterstattung bei Empfangs- und Pförtnerdiensten

Berichterstattung bei Empfangs- und Pförtnerdiensten

Eine strukturierte Berichterstattung im Empfangs- und Pförtnerdienst ist für Transparenz und Rechenschaftspflicht im Betrieb unerlässlich. Klare und konsistente Dokumentation ermöglicht es dem Auftraggeber, die Vertragseinhaltung zu überprüfen, Risiken zu erkennen und die Dienstleistungsqualität effektiv zu überwachen. Durch die Definition standardisierter Berichtsprozesse stellt der Auftraggeber sicher, dass die Leistung des Dienstleisters messbar ist und etwaige Probleme frühzeitig erkannt werden. Dieser Leitfaden bietet dem Auftraggeber einen Rahmen für Mindeststandards und erweiterte Anforderungen an die Berichterstattung für Empfangs- und Eingangsservices – von der Ausschreibungsphase bis zur Vertragserfüllung – um Transparenz, Rechtskonformität und kontinuierliche Verbesserung zu fördern.

Reporting im Dienstvertrag

Tagesprotokolle (Daily Logs)

Zweck: Sicherstellung einer lückenlosen täglichen Dokumentation aller Vorgänge am Empfang und am Zutritt. Das Tagesprotokoll bildet die Grundlage des Berichtswesens, indem es Ereignisse in Echtzeit erfasst und so eine lückenlose Nachverfolgung des Tagesgeschehens ermöglicht. Dies stellt sicher, dass nichtsc übersehen wird, und liefert unmittelbare Informationen, um bei Vorfällen zeitnah reagieren zu können.

Anforderungen:

  • Besucher- und Fremdfirmenregistrierung: Alle Besucher, Gäste und externen Dienstleister (z. B. Handwerker oder Lieferanten) müssen beim Betreten und Verlassen des Geländes registriert werden. Dies erfolgt idealerweise elektronisch über ein Besuchermanagement-System (VMS), sodass ein digitaler Ein- und Auslassnachweis geführt wird. Im Protokoll sind Name des Besuchers, Unternehmen/Organisation, Zeitpunkt des Eintreffens und Verlassens sowie der Ansprechpartner oder die Abteilung, die besucht wird, festzuhalten. Dadurch liegt jederzeit ein zuverlässiger Überblick vor, wer sich im Gebäude befindet.

  • Post- und Paketbuch: Alle am Empfang bearbeiteten eingehenden Sendungen (Briefe, Pakete, Kurierlieferungen) sind mit den wichtigsten Details zu erfassen. Mindestens zu dokumentieren sind Absender (falls bekannt), Name des Empfängers intern, Datum und Uhrzeit des Eingangs sowie der Zeitpunkt der Übergabe an den Empfänger (ggf. mit Unterschrift oder digitaler Bestätigung der Abholung). Diese Nachverfolgung stellt sicher, dass keine Sendungen verloren gehen und die Verantwortlichkeiten bei der Postbearbeitung transparent sind.

  • Vorfallsprotokoll: Jegliche besondere Vorkommnisse, Zwischenfälle oder Auffälligkeiten sind vom Empfangspersonal unverzüglich in einem Vorfalls- bzw. Ereignisprotokoll festzuhalten. Dazu zählen sicherheitsrelevante Vorfälle (etwa der Versuch eines Unbefugten, Zutritt zu erlangen), Unfälle oder Verletzungen, Beschwerden von Besuchern, technische Störungen am Zugangssystem und ähnliche Ereignisse, die vom üblichen Tagesablauf abweichen. Jeder Eintrag sollte die Art des Vorfalls, Datum und Uhrzeit, beteiligte Personen sowie die ergriffenen Maßnahmen oder Reaktionen enthalten. Diese Aufzeichnungen sind vertraulich und sicher aufzubewahren, da sie häufig personenbezogene oder sensible Daten enthalten. Die Speicherung und Verarbeitung muss im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen (DSGVO) erfolgen – das heißt, nur berechtigte Personen dürfen Zugriff erhalten und die Daten dürfen nicht länger als nötig aufbewahrt werden (siehe auch Rechtliche Anforderungen weiter unten).

Wöchentliche Zusammenfassungen (Weekly Summaries)

Zweck: Dem Management einen regelmäßigen Überblick verschaffen und Trends erkennbar machen, indem die täglichen Informationen der Empfangsdienste zu Wochenberichten verdichtet werden. Der Wochenbericht ermöglicht es dem Auftraggeber, Muster oder wiederkehrende Probleme zu erkennen und die Abläufe jeder Woche im Gesamten zu beurteilen.

Anforderungen:

  • Wöchentliche Kennzahlen: Der Dienstleister muss auf Basis der Tagesprotokolle einen Bericht mit den wichtigsten Kennzahlen der Woche erstellen. Dieser sollte unter anderem die Gesamtzahl der Besucher enthalten, die in der betreffenden Woche empfangen wurden, die Anzahl der Zugänge durch Fremdfirmen/Handwerker sowie auffällige Schwankungen oder Spitzen (z. B. besonders hohes Besucheraufkommen an bestimmten Tagen oder Uhrzeiten). Die Darstellung dieser Zahlen vermittelt einen Eindruck vom Arbeitsaufkommen und hilft bei der Personal- und Einsatzplanung.

  • Zusammenfassung von Vorkommnissen und Beschwerden: Im Wochenbericht sind außerdem alle in der Woche aufgetretenen besonderen Vorkommnisse, Sicherheitszwischenfälle oder formellen Beschwerden kurz zusammenzufassen. Für jeden relevanten Vorfall sollte eine Kurzbeschreibung angegeben werden – beispielsweise: „2 Besucherbeschwerden wegen längerer Wartezeiten am Dienstag; 1 Sicherheitsvorfall (Fehlalarm der Einbruchmeldeanlage am Donnerstag, durch Sicherheitsdienst geprüft)“. Durch diese kurze Übersicht bleibt der Auftraggeber informiert, ohne jedes einzelne Tagesprotokoll im Detail lesen zu müssen. Gleichzeitig wird nichts Wichtiges übersehen, da alle Ereignisse der Woche in kondensierter Form berichtet werden.

  • Standardisiertes Format: Der wöchentliche Bericht ist in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Standardformat zu übermitteln. Dazu kann beispielsweise ein einheitliches Formular oder ein digitaler Dashboard-Auszug genutzt werden. Die Konsistenz im Aufbau (gleiche Rubriken, gleiche KPI-Definitionen) erleichtert dem Facility-Management-Team des Auftraggebers den Vergleich der Wochen untereinander. In der Regel werden Wochenberichte in einem festen Rhythmus bereitgestellt (beispielsweise jeden Montag für die Vorwoche) und an die definierte Ansprechperson auf Seiten des Auftraggebers geschickt.

Monatsberichte (Monthly Reports)

Zweck: Eine fundierte Bewertung der Vertragseinhaltung und Leistungserbringung über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Der Monatsbericht dient als offizielles Kontrollinstrument, um zu prüfen, ob die im Vertrag vereinbarten Service Levels eingehalten werden und wie die Servicequalität sich entwickelt, sowie um gemeinsam Verbesserungsmaßnahmen zu planen.

Anforderungen:

  • Überprüfung der SLA-Einhaltung: Der Dienstleister hat monatlich über die Einhaltung der Service Level Agreements (SLAs) zu berichten, die im Vertrag für den Empfangs- und Pförtnerdienst festgelegt wurden. Dabei wird für jede Leistungskennziffer bzw. jeden Qualitätsparameter überprüft, ob die Soll-Vorgaben erreicht wurden. Beispiele: Wurde die vorgeschriebene Mindestbesetzung am Empfang durchgängig gewährleistet? Wurden Besucher innerhalb der vorgegebenen Zeit freundlich begrüßt und registriert? Sind alle Zugangskontrollen gemäß Vorgabe erfolgt? Etwaige SLA-Verletzungen oder -Abweichungen müssen im Bericht deutlich ausgewiesen und erläutert werden (inklusive Angabe von Umfang und Gründen der Nichterfüllung).

  • KPI-Leistungsübersicht: Der Monatsbericht soll eine Übersicht der wichtigsten Key Performance Indicators (KPIs) für den abgelaufenen Monat enthalten. Diese quantitativen Kennzahlen bieten eine objektive Messung der Performance. Typische KPIs in diesem Bereich könnten sein: durchschnittliche Wartezeit von Besuchern am Empfang, Prozentsatz der Besucher, die mit Ausweis oder Badge versehen wurden, Anzahl der registrierten sicherheitsrelevanten Vorfälle, Reaktionszeit auf Alarmmeldungen, Zufriedenheitswerte aus Feedbackbögen etc. Die monatlichen KPI-Werte sind den Zielwerten oder vertraglichen Vorgaben gegenüberzustellen und idealerweise in Relation zu Vormonaten zu setzen, um Trends zu erkennen (z. B. Verbesserung, Stabilität oder Verschlechterung gegenüber dem Vormonat).

  • Maßnahmen bei Abweichungen: Der Monatsbericht muss dokumentieren, welche Probleme oder wiederkehrenden Themen im Berichtszeitraum identifiziert wurden und welche Korrektur- oder Verbesserungsmaßnahmen ergriffen wurden bzw. geplant sind. Zum Beispiel sollte bei einer Häufung von Beschwerden über unzureichende Ausweiskontrollen erläutert werden, dass zusätzliches Training für das Empfangspersonal durchgeführt wurde oder eine Änderung im Prozess erfolgt ist. Diese Transparenz über den Umgang mit Mängeln zeigt dem Auftraggeber, dass der Dienstleister aktiv an der Problemlösung arbeitet und kontinuierliche Verbesserung betreibt.

  • Review-Meeting mit dem Auftraggeber: Monatsberichte sind so ausführlich und strukturiert zu gestalten, dass sie als Gesprächsgrundlage für das regelmäßige Review-Meeting zwischen Auftraggeber und Dienstleister dienen können. Es wird erwartet, dass vor oder während eines monatlichen Leistungsmeetings der Bericht gemeinsam durchgegangen wird – einschließlich Erfolgen, aufgetretenen Herausforderungen und notwendigen Anpassungen. Daher sollte der Monatsbericht dem Auftraggeber rechtzeitig vor dem Termin vorgelegt werden, in einem Format, das die gemeinsame Durchsprache erleichtert (z. B. klare Gliederung, Hervorhebung wichtiger Kennzahlen, ggf. Diagramme für Trends).

Ad-hoc-Berichte (Außerplanmäßige Meldungen)

Zweck: Eine schnelle Kommunikation und Dokumentation außergewöhnlicher Ereignisse, Notfälle oder dringender Zwischenfälle sicherzustellen, die außerhalb der regulären Berichtszyklen auftreten. Ad-hoc-Berichte sind entscheidend, um bei dringenden Fällen sofort Transparenz herzustellen, sodass der Auftraggeber umgehend reagieren oder weiter eskalieren kann.

Anforderungen:

  • Auslösende Ereignisse: Der Dienstleister ist verpflichtet, bei schwerwiegenden oder unüblichen Vorfällen unverzüglich einen Ad-hoc-Bericht zu erstatten. Zu den auslösenden Ereignissen zählen z. B. Sicherheitsbedrohungen (etwa der Fund eines verdächtigen Gegenstands/Pakets oder ein Versuch unbefugten Zutritts), Unfälle mit Personenschaden, Evakuierungen oder Brandalarme, tätliche Auseinandersetzungen oder erhebliche Konflikte am Empfang, sowie allgemein alle Notfälle, die über den normalen Tagesablauf hinausgehen. Als Faustregel gilt: Jedes Ereignis, das die Sicherheit, Gesundheit oder den Geschäftsbetrieb wesentlich beeinträchtigen könnte, ist umgehend zu melden – ohne auf den Tages- oder Wochenbericht zu warten.

  • Schnelle Meldung binnen zwei Stunden: In solchen Ausnahmefällen muss ein erster Kurzbericht spätestens innerhalb von zwei Stunden nach Ereigniseintritt bzw. nachdem das Personal davon Kenntnis erlangt hat, an den Auftraggeber und gegebenenfalls an definierte Sicherheitsverantwortliche übermittelt werden. Dieser Bericht kann vorläufig sein, sollte aber die wichtigsten Fakten enthalten: Was ist passiert? Wann und wo? Wer ist beteiligt oder betroffen? Welche unmittelbaren Maßnahmen wurden ergriffen (z. B. Evakuierung eingeleitet, Notruf abgesetzt, Verletzte versorgt)? Und wie ist der aktuelle Status des Vorfalls (unter Kontrolle, noch andauernd, behoben etc.)? Die unverzügliche Meldung stellt sicher, dass das Management des Auftraggebers informiert ist und seinerseits alle nötigen Schritte einleiten kann (etwa Behörden informieren, eigene Führungskräfte in Kenntnis setzen oder Krisenpläne aktivieren).

  • Geregelter Meldeweg (Eskalationskette): Die konkrete Vorgehensweise für Ad-hoc-Berichte – einschließlich der Frage, wer zu informieren ist und wie (Telefon, E-Mail, Alarmierungssystem) – muss in standortspezifischen Dienstanweisungen klar festgelegt sein. Bereits im Vorfeld der Leistungserbringung hat der Dienstleister gemeinsam mit dem Auftraggeber diese Eskalationskette zu definieren. Beispielsweise kann eine Dienstanweisung vorsehen, dass das Empfangspersonal bei einem Notfall zuerst umgehend die zuständige Notrufnummer (Polizei/Feuerwehr) wählt, dann den Objektleiter bzw. Sicherheitsbeauftragten des Auftraggebers telefonisch informiert und anschließend einen schriftlichen Vorfallsbericht per E-Mail an definierte Empfänger (z. B. Facility Manager, Sicherheitschef) sendet. Wichtig ist, dass diese Abläufe allen beteiligten Mitarbeitern bekannt sind und im Ernstfall automatisch greifen. Ad-hoc-Berichte treten ergänzend zur regulären Protokollierung auf; das heißt, ein solcher Vorfall wird sowohl sofort gemeldet als auch später im Tages- und Wochenbericht nochmal dokumentiert. Die Ad-hoc-Meldung dient primär der schnellen Alarmierung und Transparenz in der kritischen Phase.

Rechtliche und Compliance-Anforderungen

Zweck: Die Berichtspflichten in Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben und Standards – insbesondere in Deutschland – zu bringen. Dadurch werden der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet und eine ordnungsgemäße Dokumentation sichergestellt. Eine compliance-orientierte Berichterstattung erhöht das Vertrauen und schützt sowohl den Auftraggeber als auch den Dienstleister vor rechtlichen Verstößen.

Anforderungen:

  • Datenschutz (DSGVO): Alle Protokolle und Berichte, die personenbezogene Daten enthalten (z. B. Namen von Besuchern, Kontaktdaten, Kfz-Kennzeichen, Fotoaufnahmen oder Details zu Vorfällen mit konkreten Personen), müssen im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) behandelt werden. Das bedeutet insbesondere: Datenminimierung und Zweckbindung – es dürfen nur Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind (etwa Sicherheitskontrolle oder Besucherregistrierung), und diese Daten dürfen ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden. Der Zugriff auf personenbezogene Informationen ist auf befugte Personen zu beschränken (z. B. Empfangsmitarbeiter, Objektleitung und ggf. der Auftraggeber). Zudem sind technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu ergreifen (etwa Zutrittsschutz für physische Logbücher oder Zugriffsschutz/Passwörter bei elektronischen Systemen, Verschlüsselung bei digitalen Berichten). Besucher oder Betroffene sind in geeigneter Weise zu informieren, dass ihre Daten erfasst und verarbeitet werden – beispielsweise durch einen gut sichtbaren Datenschutzhinweis am Empfang oder als Teil des Anmeldeformulars. Ganz wesentlich ist auch das Prinzip der Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten in den Logs und Berichten dürfen nicht unbegrenzt aufbewahrt werden. Sie sind nach Erfüllung ihres Zwecks und Ablauf etwaiger vorgeschriebener Aufbewahrungsfristen zu löschen oder zu anonymisieren. Der Auftraggeber sollte festlegen, wie lange Besucherlisten oder Vorfallsberichte aufbewahrt werden dürfen. In vielen Fällen kann es aus Sicherheitsgründen sinnvoll sein, Besucherdaten für einen kurzen Zeitraum (z. B. einige Monate) vorzuhalten, um bei später auftretenden Sicherheitsfragen darauf zurückgreifen zu können – aber eine längerfristige Speicherung (über Jahre hinweg) ist nur zulässig, wenn rechtlich erforderlich oder vertraglich vereinbart. Der Dienstleister muss diese Vorgaben strikt einhalten, da Verstöße gegen Datenschutzvorschriften empfindliche Strafen und Reputationsschäden nach sich ziehen können.

  • Aufbewahrungspflichten und -fristen: Unabhängig vom Datenschutz gibt es in Deutschland allgemeine gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen, die je nach Dokumentenart 6 oder 10 Jahre betragen (laut Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung, z. B. für Vertragsdokumente, Abrechnungen etc.). Empfangs- und Sicherheitsprotokolle fallen zwar nicht immer eindeutig unter diese Kategorien, doch sollte sich der Auftragnehmer an den relevanten Vorgaben orientieren. Der Auftraggeber kann in seinen Richtlinien oder im Vertrag festlegen, wie lange die verschiedenen Berichte mindestens vorgehalten werden müssen. Beispielsweise könnte verlangt werden, dass Tages- und Wochenlogs mindestens 1–2 Jahre aufbewahrt werden, monatliche Berichte und wichtige Vorfallsdokumentationen vielleicht 5 Jahre. Diese Dokumente dienen im Zweifel als Nachweis bei Streitfällen oder bei behördlichen Prüfungen. Der Dienstleister ist dafür verantwortlich, ein ordentliches Archivierungssystem zu führen – sei es digital oder in Papierform – sodass alle Berichte während der Aufbewahrungsfrist jederzeit auffindbar und lesbar sind. Nach Ablauf der Fristen müssen die Unterlagen datenschutzgerecht vernichtet bzw. gelöscht werden.

  • Audit- und Prüfungsfähigkeit: Die Berichts- und Dokumentationsprozesse müssen so gestaltet sein, dass sie einer Überprüfung durch interne oder externe Stellen standhalten. Das bedeutet, die erstellten Berichte und Logbücher müssen vollständig und unverfälscht vorliegen, etwaige Korrekturen oder Änderungen müssen dokumentiert werden (kein nachträgliches „Schönschreiben“ ohne Vermerk). Der Auftraggeber oder ein Auditor (z. B. im Rahmen eines Zertifizierungsaudits nach ISO 9001 oder ISO 27001, oder bei behördlichen Kontrollen) sollte nachvollziehen können, ob der Dienstleister die vorgeschriebenen Berichte auch tatsächlich und pünktlich liefert und ob die Inhalte plausibel sind. Beispielsweise kann stichprobenartig geprüft werden, ob für einen bestimmten Tag ein Tagesprotokoll existiert und ob dieses mit anderen Aufzeichnungen (z. B. elektronischen Zutrittslogs oder CCTV-Aufnahmen) übereinstimmt. Ein weiterer Aspekt der Auditfähigkeit ist, dass Berichte vom zuständigen Verantwortlichen abgezeichnet oder freigegeben werden – etwa durch die Objektleitung des Dienstleisters oder den Facility Manager des Auftraggebers – um zu bestätigen, dass die Daten geprüft wurden. Insgesamt sollen die Berichte so beschaffen sein, dass sie bei Zertifizierungen (z. B. ISO-Qualitätsmanagement) oder behördlichen Inspektionen als Nachweis dienen können, dass der Empfangs-/Pförtnerdienst ordnungsgemäß arbeitet und alle Vorgaben erfüllt.

Anforderungen an Einreichung und Überprüfung (Submission & Verification)

Zweck: Bereits im Ausschreibungsprozess sicherstellen, dass die Bieter diese Reporting-Standards verstehen und sich dazu verpflichten, indem ein formelles Konzept verlangt wird. Zudem soll dem Auftraggeber die Möglichkeit gegeben werden, die vorgeschlagene Herangehensweise an die Berichterstattung zu verifizieren, bevor der Vollbetrieb startet. Dies beugt Missverständnissen vor und gewährleistet von Anfang an Verbindlichkeit seitens des Dienstleisters.

Anforderungen:

  • Berichts- und Dokumentationskonzept im Angebot: Jeder Bieter muss als Bestandteil seiner Ausschreibungsunterlagen ein schriftliches Berichts- und Dokumentationskonzept vorlegen. In diesem Konzept soll der Bieter detailliert darlegen, wie er im Falle eines Zuschlags die oben beschriebenen Berichtspflichten erfüllen wird. Erwartet wird eine Beschreibung der vorgesehenen Tools und Systeme (z. B. welche Software für das Besuchermanagement und die Protokollierung eingesetzt wird), Beispiele der Reportings (Aufbau der Tages-, Wochen- und Monatsberichte, ggf. Musterberichte als Anhang) sowie die Prozesse, insbesondere für Ad-hoc-Meldungen bei Zwischenfällen. Indem dieses Konzept verbindlich eingefordert wird, kann der Auftraggeber schon in der Angebotsphase die Befähigung und Ernsthaftigkeit der Bieter in Bezug auf das Berichtswesen beurteilen. Das Berichts- und Dokumentationskonzept des letztlich beauftragten Dienstleisters wird dann Vertragsbestandteil und bildet die Grundlage, an der sich der Dienstleister während der Vertragserfüllung messen lassen muss.

  • Einsatz digitaler Systeme (Präferenz): In der Ausschreibung wird der Einsatz moderner, digitaler Berichtssysteme nachdrücklich empfohlen. Bieter, die vorschlagen, die Dokumentation vollständig oder größtenteils digital abzuwickeln – z. B. durch ein integriertes Besucher- und Zutrittskontrollsystem mit automatischer Protokollierung und Reporting-Dashboard – zeigen damit Innovationsfähigkeit und Effizienz. Digitale Lösungen haben den Vorteil, dass Daten in Echtzeit erfasst werden, Auswertungen auf Knopfdruck verfügbar sind und Fehler durch händische Übertragungen reduziert werden. Zwar kann der Auftraggeber dies nicht zwingend vorschreiben (falls z. B. kleinere Anbieter noch mit Papierlogbüchern arbeiten), jedoch fließt die Qualität des vorgeschlagenen Systems in die Bewertung ein (siehe Bewertungskriterien). Eine digitale Lösung, die dem Auftraggeber eventuell sogar direkten Zugriff auf Statistiken gewährt, ist daher ein Pluspunkt. Unabhängig vom konkreten Mittel müssen aber die grundlegenden Anforderungen erfüllt werden: ob digital oder analog – die Berichte müssen vollständig, korrekt und fristgerecht erstellt werden.

  • Überprüfung in der Anlaufphase: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die vom Bieter im Konzept versprochenen Berichtsprozesse in einer frühen Phase der Leistungserbringung praktisch zu überprüfen. Das kann im Rahmen eines Probebetriebs bzw. einer vertraglich definierten Mobilisierungs- oder Übergangsphase geschehen. In dieser Zeit – meist die ersten Wochen oder Monate nach Leistungsbeginn – sollte der Dienstleister demonstrieren, dass alle Berichtsroutinen funktionieren. Der Auftraggeber kann beispielsweise unangekündigt Kopien der Tagesprotokolle anfordern, den ersten Wochenbericht begutachten oder einen Testfall für eine Ad-hoc-Meldung simulieren. Eventuelle Mängel oder Abweichungen vom Angebot (z. B. wenn Berichte nicht wie beschrieben erstellt werden oder das eingesetzte System unzuverlässig ist) müssen unverzüglich behoben werden. Im Extremfall, sollte der Dienstleister die zugesagte Berichtserstattung gar nicht einhalten können, könnten vertragliche Konsequenzen drohen – bis hin zur Vertragskündigung, je nach Schwere der Pflichtverletzung. Daher ist es im Interesse der Bieter, nur Verfahren und Tools zu versprechen, die sie tatsächlich einsatzbereit haben. Die Überprüfung dient dem Vertrauensaufbau und der Qualitätssicherung: Beide Seiten – Auftraggeber und Auftragnehmer – gewinnen Sicherheit, dass das Berichtswesen wie geplant umgesetzt wird.

Bewertungskriterien (Evaluation Criteria)

Ziel: Die Fähigkeit und Qualität der Berichterstattung in das Bewertungsschema der Ausschreibung zu integrieren, sodass Anbieter mit überlegenen Reporting-Systemen und -konzepten entsprechend belohnt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der ausgewählte Dienstleister nicht nur die Empfangsdienstleistung an sich erbringt, sondern auch in Transparenz und Dokumentation hervorragend ist.

Bei der Bewertung der Angebote für den Empfangs-/Pförtnerdienst sollten spezifische Kriterien in Bezug auf die Berichterstattung berücksichtigt werden:

  • Mindestanforderungen (K.-o.-Kriterien): Bestimmte Aspekte der Berichterstattung sollten als verbindliche Voraussetzung in der Ausschreibung festgelegt werden. Beispielsweise kann gefordert werden, dass der Bieter bestätigt, tägliche Logbücher über Besucher und Ereignisse zu führen und ein Verfahren für unverzügliche Zwischenfallmeldungen zu implementieren. Solche Punkte sind als Muss-Kriterien zu definieren – ein Bieter, der diese Grundanforderungen nicht erfüllen kann oder will, scheidet aus dem Verfahren aus. Durch diese Vorauswahl stellt der Auftraggeber sicher, dass nur Angebote in die engere Wahl kommen, die die essenziellen Berichtspflichten abdecken.

  • Bewertung mit Gewichtung (Qualität der Reporting-Lösung): Über die bloßen Mindestvorgaben hinaus kann die Ausschreibung qualitative Unterschiede in den angebotenen Reporting-Lösungen berücksichtigen. Hierzu wird in der Bewertungsmatrix ein gewisser Prozentsatz oder Punktewert für die Qualität und Effizienz des Berichts- und Dokumentationskonzepts vorgesehen. Konkret bedeutet das: Ein Bieter, der ein sehr durchdachtes, umfassendes Reporting-Konzept vorlegt – etwa mit Vorschlägen für ein automatisiertes Dashboard, auf das der Auftraggeber live zugreifen kann, oder mit der Fähigkeit, Berichte in Echtzeit abzurufen – wird höher bewertet als ein Bieter, der nur das absolute Minimum zusichert. Auch Aspekte wie die Verständlichkeit und Benutzerfreundlichkeit der geplanten Berichtsformate spielen eine Rolle. Der Auftraggeber könnte beispielhaft höhere Punktzahlen vergeben, wenn Berichte grafisch unterstützt (Diagramme, Trends), sowohl in Deutsch als auch Englisch verfügbar (falls relevant), oder wenn zusätzliche nützliche Kennzahlen angeboten werden. Durch diese gewichtete Bewertung wird für die Bieter ein Anreiz geschaffen, in Sachen Reporting echte Mehrwerte anzubieten und nicht nur das Nötigste zu tun.

  • Zertifizierungen als Bonus: Relevante Zertifizierungen und Standards können bei der Angebotsbewertung als Indikator für ein zuverlässiges Reporting und hohe Datenintegrität herangezogen werden. Ein Unternehmen, das nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) zertifiziert ist, hat in der Regel etablierte Prozesse für Dokumentation, interne Audits und kontinuierliche Verbesserung – was positiv darauf hindeutet, dass auch das Berichtswesen ernst genommen wird. Ebenso zeigt eine ISO/IEC 27001-Zertifizierung (Informationssicherheits-Management), dass das Unternehmen großen Wert auf Datensicherheit und Schutz von Informationen legt, was im Umgang mit sensiblen Besucherdaten und Vorfallsberichten entscheidend ist. Der Auftraggeber kann festlegen, dass solche Zertifikate Bonuspunkte oder einen Bewertungsaufschlag bringen. Sie sollten natürlich durch gültige Nachweise belegt werden. Fehlt einem Bieter eine solche Zertifizierung, sollte dies nicht automatisch zum Ausschluss führen, solange das Konzept überzeugend ist – aber der zertifizierte Bieter erhält einen kleinen Vorteil im Ranking. Im öffentlichen Sektor sind Zertifikate oft bereits an den Eignungskriterien beteiligt; in jedem Fall stärkt die Berücksichtigung dieser Aspekte im Bewertungsschema die Bedeutung, die der Auftraggeber der strukturierten und sicheren Berichterstattung beimisst.

Laufende Überwachung und kontinuierliche Verbesserung

Zweck: Nach Zuschlagserteilung und während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass das Berichtssystem effektiv bleibt, genaue Daten liefert und an die Bedürfnisse des Auftraggebers angepasst bleibt. Eine kontinuierliche Überwachung der Berichte selbst und der dahinterstehenden Prozesse ist erforderlich, um dauerhaft hohe Leistungsstandards zu garantieren und um auf Änderungen oder neue Herausforderungen flexibel reagieren zu können.

Anforderungen:

  • Regelmäßige Überprüfung der Berichtsqualität: Die zuständige Facility-Management-Abteilung bzw. der Vertragsmanager des Auftraggebers sollte fortlaufend ein Auge auf die Qualität und Vollständigkeit der vom Dienstleister gelieferten Berichte haben. Dabei geht es nicht nur darum, den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch sicherzustellen, dass die Berichte termingerecht eingehen, alle geforderten Informationen enthalten und mit der Realität übereinstimmen. Es empfiehlt sich, stichprobenweise Validierungen durchzuführen – zum Beispiel könnte man gelegentlich prüfen, ob die im Tagesprotokoll vermerkten Besucherzahlen mit den Einträgen im elektronischen Zutrittssystem übereinstimmen oder ob gemeldete Vorfälle im Vorfalllog detailliert genug beschrieben sind. Durch solche Kontrollen können Unstimmigkeiten oder Nachlässigkeiten frühzeitig entdeckt werden. Falls der Auftraggeber dabei Mängel feststellt (z. B. lückenhafte Logbucheinträge, verspätete Wochenberichte), sollte er den Dienstleister umgehend darauf hinweisen und Korrektur einfordern. Diese laufende Überwachung stellt sicher, dass der Dienstleister die Berichtspflichten nicht mit der Zeit vernachlässigt und dass die gelieferten Daten verlässlich bleiben.

  • Feedback und Anpassungen: Das Berichtswesen sollte über die Zeit flexibel anpassbar sein. Der Auftraggeber wird im Verlauf der Zusammenarbeit feststellen, ob die bereitgestellten Berichte seinen Informationsbedürfnissen gerecht werden oder ob ggf. weitere Details hilfreich wären. Ebenso kann sich der Leistungsumfang des Empfangsdienstes ändern (z. B. Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen oder geänderte Öffnungszeiten), was neue Berichtsinhalte erfordern könnte. Es sollte daher ein Mechanismus etabliert werden, wie der Auftraggeber dem Dienstleister Feedback zu den Berichten gibt. Zum Beispiel könnten im Quartals- oder Jahresgespräch ausdrücklich die Berichte diskutiert werden: Was war nützlich? Was fehlte? Basierend darauf können die Berichtsvorlagen und Kennzahlen einvernehmlich angepasst werden. Auf der anderen Seite sollte auch der Dienstleister proaktiv Vorschläge machen dürfen, wie das Reporting effizienter oder aussagekräftiger gestaltet werden kann – schließlich arbeitet er täglich mit dem System und kann Verbesserungspotenzial erkennen (etwa die Einführung einer neuen Software-Funktion oder die Zusammenfassung redundanter Informationen). Ziel ist es, dass das Reporting immer auf dem neuesten Stand der Bedürfnisse und technischen Möglichkeiten bleibt.

  • Jährliche Audits/Reviews: Mindestens einmal pro Jahr sollte eine formelle Überprüfung des gesamten Berichtswesens stattfinden. Dies kann in Form eines Audits geschehen, bei dem Vertreter des Auftraggebers (oder ein externer Auditor, falls vereinbart) die Berichtsprozesse und -dokumente systematisch unter die Lupe nehmen. Hierbei werden Fragen gestellt wie: Werden die täglichen und wöchentlichen Logs konsistent geführt? Sind die Monatsberichte im Laufe des Jahres pünktlich und vollständig geliefert worden? Wurden Ad-hoc-Vorfälle stets gemeldet und hinterher aufgearbeitet? Wurden datenschutzrechtliche Vorgaben durchgehend eingehalten (z. B. Löschung von Altdaten)? Ein solches Audit dient nicht nur der Kontrolle, sondern auch der Vorbereitung auf etwaige externe Prüfungen – etwa wenn das Gebäude zertifiziert ist oder behördlichen Auflagen unterliegt. Die Ergebnisse des Audits sollten dokumentiert und mit dem Dienstleister besprochen werden. Positiv festgestellte Aspekte bestätigen gute Arbeit; bei identifizierten Schwachstellen werden Maßnahmen vereinbart (inkl. Verantwortlichkeiten und Fristen, wie man sie aus dem Qualitätsmanagement kennt). Dadurch wird das Bewusstsein geschärft, dass das Reporting ein lebendiger Prozess ist, der Aufmerksamkeit erfordert.

  • Kultur der kontinuierlichen Verbesserung: Auftraggeber und Auftragnehmer sollten das Berichtswesen als Instrument der kontinuierlichen Verbesserung betrachten, nicht bloß als lästige Pflichterfüllung. Das bedeutet, dass eine Kultur gefördert wird, in der das Empfangs- und Sicherheitspersonal die Wichtigkeit genauer Berichte versteht und entsprechend geschult ist. Fehler oder Lücken in der Dokumentation werden nicht ignoriert, sondern zum Anlass genommen, Trainings zu intensivieren oder Abläufe zu optimieren. Ebenso sollte sichtbar gemacht werden, wie das Unternehmen die gewonnenen Daten positiv nutzt: Wenn z. B. anhand der Berichte erkannt wurde, dass montags morgens besonders viele Lieferanten eintreffen, und daraufhin die Personalplanung angepasst wurde, kann man dies dem Team zurückspiegeln. So erkennt das Personal den Mehrwert der eigenen Dokumentationsarbeit. Zudem sollte der Dienstleister offen für neue Technologien oder Methoden sein, die das Reporting verbessern könnten – beispielsweise mobile Apps für das Wachbuch, die Einführung von Barcode-Scannern für Besucherausweise oder die Integration des Berichtswesens ins CAFM-System des Auftraggebers. All diese Schritte tragen dazu bei, die Berichterstattung lebendig zu halten und ihren Nutzen über die Vertragslaufzeit hinweg maximal auszuschöpfen. Eine strukturierte Berichterstattung, die fortlaufend gepflegt und verbessert wird, schafft letztlich eine Win-Win-Situation: Der Auftraggeber erhält Klarheit und Kontrolle über die erbrachten Leistungen, während der Dienstleister seine Professionalität und Zuverlässigkeit unter Beweis stellt, was die Grundlage für eine vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit legt.