3J5 Rechnungsstellung
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Rechnungsstellung – Vorlage von Musterrechnungen
Allgemeine Informationen
Dokumenttitel: Rechnungsstellung – Vorlage von Musterrechnungen
Ausschreibungs-Nr.: ___________________________
Projekt/Standort: ___________________________
Auftraggeber (Vergabestelle): ___________________________
Auftragnehmer (Bieter): ___________________________
Datum der Einreichung: ___________________________
3J5 Rechnungsstellung mit klaren Strukturen
- Einleitung
- Rechnungsstellungspolitik
- Abrechnung
- Überstunden
- Sonderleistungen
- Dokumentation
- Musterrechnung
- Erklärungen
- Schluss
- Unterschriften
Einleitung
Diese Richtlinie legt die Anforderungen und Verfahren für die Rechnungsstellung im Rahmen des Empfangs- und Eingangsservice fest. Ziel ist es, eine klare und transparente Abrechnung aller erbrachten Leistungen zu gewährleisten und damit die Einhaltung der finanziellen sowie vergaberechtlichen Vorgaben des Auftraggebers sicherzustellen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Abrechnung der regulären Dienstleistungssätze ebenso wie für Mehrarbeitsstunden, Zuschläge und sonstige Zusatzleistungen. Durch die Festlegung standardisierter Prozesse und Prüfkriterien wird ein reibungsloser Ablauf im Rechnungsprüfungs- und Zahlungsprozess erreicht.
Häufigkeit der Rechnungslegung
Die Rechnungslegung erfolgt in einem regelmäßigen Turnus, der in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt wird, üblicherweise monatlich oder vierteljährlich. Nach Ablauf des Leistungszeitraums wird die Rechnung zeitnah erstellt und dem Auftraggeber zur Prüfung vorgelegt. In der Regel erfolgt der Versand der Rechnung innerhalb von zehn Werktagen nach Ende des Abrechnungszeitraums, sofern nicht anders vereinbart. Diese Vereinbarung ermöglicht dem Auftraggeber eine zeitnahe Kontrolle und Planung der Zahlungsvorgänge.
Inhaltliche Anforderungen
Referenz zur Ausschreibung bzw. Vertragsnummer
Eindeutige Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum
Leistungszeitraum bzw. Leistungsdatum(e)
Name, Anschrift und Kontaktinformationen des Auftragnehmers
Name und Anschrift des Auftraggebers bzw. der Vergabestelle
Steuer-Identifikationsnummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden) des Auftragnehmers
Detaillierte Beschreibung der abgerechneten Leistungsposten
Angabe des zugrunde liegenden Einheitspreises, der Menge und des Gesamtbetrags je Position
Transparenz der Abrechnung
Die Rechnungen werden mit detaillierter und nachvollziehbarer Aufschlüsselung aller Dienstleistungen erstellt. Jede Leistungseinheit wird einzeln aufgeführt, und es wird klar erkennbar, welcher Leistungstyp, welche Menge (z. B. Stunden oder Einheiten) und welcher Einzelpreis in Ansatz gebracht wurde. Sollten Mehrarbeitsstunden, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge angefallen sein, werden diese gesondert als eigene Positionen ausgewiesen. Alle Beträge werden transparent dargestellt, einschließlich der gesetzlich ausgewiesenen Umsatzsteuer. Versteckte Kosten oder pauschale Nebenkosten ohne nähere Erläuterung sind ausgeschlossen.
Abrechnung Standarddienstleistungen
Für die Erbringung des regulären Empfangs- und Eingangsservices wird in der Regel ein fester Pauschalbetrag pro Abrechnungsperiode (z. B. pro Monat) vereinbart. Dieser Pauschalpreis deckt die Bereitstellung eines festgelegten Personals sowie den damit verbundenen Aufwand ab. Er beinhaltet sämtliche Personalkosten gemäß dem vereinbarten Einsatzplan sowie die üblichen administrativen und verwaltungstechnischen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesem Service stehen. Verwaltungs- und Managementkosten können entweder im Pauschalpreis enthalten sein oder nach Vereinbarung separat ausgewiesen werden. Übersteigt der tatsächliche Aufwand den Rahmen der Pauschale, wird der darüber hinausgehende Aufwand gemäß Vertrag gesondert berechnet.
Überstunden und Zusatzkosten
Überstunden: Arbeitsstunden außerhalb der vertraglich festgelegten Normalarbeitszeit, aufgeführt mit Stundenzahl und vereinbartem Stundenlohn.
Sonn- und Feiertagszuschläge: Arbeitsleistungen an Sonn- oder gesetzlichen Feiertagen, abgerechnet mit dem jeweils vereinbarten Zuschlagssatz gemäß Tarifvertrag oder Vereinbarung
Nachtzuschläge: Arbeitsstunden in Nachtstunden (z. B. 22:00 bis 06:00 Uhr), gesondert mit dem vereinbarten Nachttarif aufgeführt.
Kurzfristige Einsatzbereitschaft: Kosten für kurzfristig angeforderte zusätzliche Personalbereitstellung oder Notdienst, wenn kurzfristig mehr Personal benötigt wird.
Jeder dieser Posten wird einzeln mit Datum, Umfang (z. B. Stundenanzahl) und dem entsprechenden Zuschlag in der Rechnung dargestellt. Die angewendeten Zuschlagssätze entsprechen den vertraglichen Vereinbarungen bzw. den einschlägigen Tarifverträgen, um eine faire und regelkonforme Vergütung sicherzustellen. Auf diese Weise sind alle entstandenen Zusatzkosten eindeutig nachvollziehbar.
Sonderleistungen
VIP-/Veranstaltungsempfang: Besondere Empfangsleistungen bei Veranstaltungen oder für Ehrengäste, z. B. spezielle Empfangsorganisation oder zusätzliches Personal.
Begleitdienst: Personenschutz und Begleitung von Personen in sensiblen oder gesicherten Bereichen, in denen ein besonderes Zutrittsmanagement erforderlich ist
Sicherheits- und Compliance-Trainings: Zusätzliche Schulungen oder Unterweisungen (z. B. Brandschutz- oder Arbeitssicherheitseinweisungen), sofern sie vertraglich als Leistung definiert sind.
Sonderaufträge: Sonstige auftragsbezogene Leistungen, wie etwa zusätzliche Reinigungsdienste oder sonstige Facility-Leistungen, die im Rahmen des Empfangsdienstes angefallen sind.
Für jede dieser Sonderleistungen werden Art, Umfang und Preis detailliert aufgeführt. Dies beinhaltet eine Beschreibung der durchgeführten Leistung, die Menge (z. B. Stunden oder Ereignisse) sowie den zugrunde liegenden Preis. Dadurch erhält der Auftraggeber volle Transparenz über alle zusätzlich erbrachten Leistungen und deren Abrechnung.
Begleitende Dokumentation
Stundennachweise / Dienstpläne: Detaillierte Zeiterfassungslisten oder Dienstpläne für das eingesetzte Personal, idealerweise unterschrieben durch die jeweiligen Einsatzleiter oder Vorgesetzten.
Genehmigungen für Überstunden: Schriftliche Freigaben oder Anordnungen des Auftraggebers, die die geleisteten Mehrstunden bestätigen.
Belege für Auslagen: Quittungen und Rechnungen für anfallende Betriebsmittel, Reisekosten, Verpflegung oder sonstige erstattungsfähige Aufwendungen, sofern diese nach Vertrag abzurechnen sind.
Sonstige Nachweise: Alle weiteren vereinbarungsgemäßen Nachweise, wie z. B. Protokolle, Checklisten oder Bestätigungen, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung belegen.
Musterrechnung (Beispiel)
Rechnungs-Nr.: 2025-001
Datum: 01.09.2025
Leistungszeitraum: August 2025
Auftraggeber (Vergabestelle):
Firma Muster GmbH
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Ansprechpartner: Herr Max Mustermann
Auftragnehmer (Bieter):
Sicherheitsdienst XYZ GmbH
Beispielweg 5, 54321 Beispielstadt
Steuer-ID: DE123456789, USt-IdNr.: DE987654321
| Leistung | Einheit | Menge | Einzelpreis (€) | Gesamt (€) |
|---|---|---|---|---|
| Empfangsdienst (Monat) | Monat | 1 | € ________ | € ________ |
| Sicherheitskraft (Überstunden) | Stunde | ___ | € ________ | € ________ |
| Nachtschichtzuschlag | Stunde | ___ | € ________ | € ________ |
| Sonderveranstaltung (Empfang) | Ereignis | ___ | € ________ | € ________ |
| Zwischensumme | € ________ | |||
| Umsatzsteuer (19%) | € ________ | |||
| Gesamtbetrag: | € ________ |
Erklärungen
Der Auftragnehmer bestätigt mit der Einreichung der Rechnung, dass alle aufgeführten Leistungen korrekt und vollständig erbracht wurden und dass die Abrechnung den vertraglichen Vorgaben entspricht. Die Gesamtsumme der Rechnung setzt sich aus den aufgeführten Positionen einschließlich der gesetzlich ausgewiesenen Umsatzsteuer zusammen. Auf Verlangen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle notwendigen Nachweise und Erläuterungen zur Verfügung, um die Richtigkeit der Rechnung zu belegen. Falsch ausgewiesene oder fehlerhafte Rechnungen sind vom Auftragnehmer umgehend zu korrigieren und erneut einzureichen.
Schluss
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Rechnungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen zu erstellen und einzureichen. Durch die konsequente Anwendung dieser Rechnungsstellungspolitik werden eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber sowie eine effiziente Abwicklung der Zahlungsprozesse gewährleistet. Der Auftragnehmer versichert, dass diese Vorgaben den Anforderungen des Ausschreibungsverfahrens und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Einhaltung dieser Regelungen gewährleistet eine ordnungsgemäße Rechnungsprüfung und -freigabe im Sinne des Vertrags.
