3H1 Qualifikationen
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Personalqualifikationen – Zertifikate & Schulungsnachweise
Dokumenttitel: Personalqualifikationen – Zertifikate & Schulungsnachweise
Ausschreibungsreferenz-Nr.: ___________________________
Projekt / Standort: ___________________________
Auftraggeber (Ausschreibende Stelle): ___________________________
Dienstleister (Bieter): ___________________________
Einreichungsdatum: ___________________________
Qualifikationen im Sicherheitsdienst
- Einleitung
- Rechtliche & Sicherheitszertifizierungen
- Erste-Hilfe
- Brandschutz-Schulung
- Schulungen
- Qualifikationsmatrix
- Erklärungen
- Schlussbemerkung
- Unterschriften
Einleitung
Zweck dieses Dokuments ist es, Nachweise der Qualifikationen und Schulungen des für den Empfangs- und Eingangsservice vorgesehenen Personals vorzulegen. Dadurch wird die Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen im Hinblick auf die Personalkompetenz bestätigt. Der Dienstleister versichert, dass sämtliches für den Empfangs- und Eingangsbereich vorgesehenes Personal die geforderten Mindestqualifikationen und Schulungen gemäß den geltenden Vorschriften und den Vorgaben der Ausschreibung erfüllt oder übertrifft. Dieses Dokument ist entsprechend strukturiert, um die Nachweise für jede geforderte Qualifikationskategorie übersichtlich darzustellen.
§ 34a GewO Zertifizierung
Für sämtliches im Empfangs- und Eingangsbereich eingesetztes Sicherheitspersonal liegt die Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) als erfolgreich abgeschlossen vor. Diese Sachkundeprüfung wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Die entsprechenden Bescheinigungen für alle betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind diesem Dokument beigefügt. Damit wird nachgewiesen, dass das eingesetzte Personal die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für Sicherheitsdienste im Empfangs- und Eingangsbereich besitzt.
Polizeiliches Führungszeugnis
Sofern im Rahmen dieser Ausschreibung polizeiliche Führungszeugnisse verlangt werden, stellt der Dienstleister entsprechende aktuelle Führungszeugnisse für sämtliches eingesetztes Personal zur Verfügung. Diese dienen als Nachweis der Zuverlässigkeit des Personals und belegen, dass keine relevanten Einträge im Strafregister vorliegen. Die Vorlage sauberer polizeilicher Führungszeugnisse für sämtliche Sicherheitsmitarbeiter unterstreicht die Vertrauenswürdigkeit und Integrität des eingesetzten Personals. Alle Führungszeugnisse sind aktuell und in der Regel nicht älter als drei Monate.
Erste-Hilfe-Schulung
Das Empfangs- und Sicherheitspersonal verfügt über gültige Erste-Hilfe-Schulungsnachweise. Die absolvierte Ausbildung umfasst grundlegende lebensrettende Maßnahmen, Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW / CPR) sowie den sachgerechten Umgang mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED). Die Schulungen wurden von anerkannten Ausbildungsorganisationen (z. B. Deutsches Rotes Kreuz oder vergleichbare Institutionen) durchgeführt und alle Bescheinigungen sind aktuell gültig (in der Regel mit Auffrischung alle zwei Jahre). Pro Schicht ist mindestens ein Mitarbeiter mit aktueller Erste-Hilfe-Ausbildung anwesend, um den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften gerecht zu werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass im Notfall jederzeit qualifizierte Erste Hilfe vor Ort geleistet werden kann.
Brandschutz-Schulung
Das eingesetzte Personal ist im Brandschutz geschult und verfügt über entsprechende Teilnahmebescheinigungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Handhabung von Feuerlöschern sowie in Evakuierungs- und Notfallverfahren unterwiesen. Sie haben an Brandschutzhelfer-Schulungen teilgenommen, die von anerkannten Stellen oder zertifizierten Fachkräften durchgeführt wurden. Zudem sind sie mit dem brandschutztechnischen Konzept des Auftraggeber-Standorts vertraut und haben an regelmäßigen Feueralarm- und Evakuierungsübungen teilgenommen. Die Brandschutz-Zertifikate sind gültig; erforderliche Auffrischungsschulungen werden rechtzeitig durchgeführt, um die Compliance aufrechtzuerhalten. Die Anzahl der ausgebildeten Brandschutzhelfer entspricht mindestens den einschlägigen Vorgaben (ASR A2.2 fordert mindestens 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer). Somit ist im Ernstfall ausreichend geschultes Personal für erste Brandbekämpfungs- und Evakuierungsmaßnahmen vorhanden.
Zusätzliche Schulungen & Kompetenzen - Kundenservice & Kommunikation
Das Empfangs- und Sicherheitspersonal verfügt über nachgewiesene Schulungen in Kundenservice und Kommunikation. Hierzu zählen beispielsweise Trainings im professionellen Empfangsmanagement, ein souveränes und höfliches Auftreten gegenüber Besuchern sowie Methoden der Konfliktdeeskalation. Diese Qualifikationen stellen sicher, dass das Personal im Front-Office-Bereich kompetent agiert und auch bei Beschwerden oder eskalierenden Situationen angemessen reagieren kann. Vorhandene Teilnahmezertifikate zu Kundendienst- oder Deeskalationstrainings sind diesem Dokument beigefügt oder können auf Verlangen vorgelegt werden. Zudem verfügen die eingesetzten Empfangskräfte über angemessene Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Englisch), um auch internationale Besucher professionell betreuen zu können.
Arbeitssicherheitsbewusstsein
Alle Beschäftigten sind im Arbeits- und Gesundheitsschutz umfassend unterwiesen. Sie nehmen regelmäßig an Sicherheitsunterweisungen gemäß den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und anderen einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften teil. Diese Schulungen umfassen Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften, sicheres Verhalten am Arbeitsplatz und, wo zutreffend, den korrekten Einsatz persönlicher Schutzausrüstung. Dadurch wird gewährleistet, dass sich das Personal der relevanten Gefahren bewusst ist und aktiv zur Unfallverhütung im Arbeitsumfeld beiträgt. Vor Dienstaufnahme am Standort des Auftraggebers erhält das Personal zudem eine objektspezifische Sicherheitseinweisung, um standortbezogene Gefährdungen und Verhaltensregeln (z. B. Werkschutz- und Sicherheitsrichtlinien des Industriegeländes) zu kennen und einzuhalten.
Datenschutz (DSGVO)
Sämtliche eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Bereich Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Sie sind insbesondere mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vertraut. Das Personal weiß, wie persönliche Daten von Besuchern und Mitarbeitern vertraulich zu behandeln und sicher zu verwalten sind (z. B. Besucherregistrierungen, Ausweisdaten). Gegebenenfalls haben die Mitarbeiter Vertraulichkeitserklärungen unterzeichnet und nehmen an regelmäßigen Sensibilisierungsmaßnahmen zum Datenschutz teil, um die Einhaltung aller geltenden Datenschutzvorschriften sicherzustellen.
Nachfolgend ist eine Qualifikationsmatrix für die vorgesehenen Mitarbeiter enthalten, in der die relevanten Qualifikationen und Schulungen übersichtlich dargestellt sind:
| Name des Mitarbeiters | Position/Funktion | §34a GewO Zertifikat | Erste Hilfe | Brandschutz | Weitere Schulungen (z. B. DSGVO, Kundenservice) | Zertifikate gültig bis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| John Doe | Empfangsleitung | Ja / Kopie beigelegt | Ja | Ja | DSGVO, Deeskalation | 2026 |
| Jane Smith | Sicherheitskraft | Ja / Kopie beigelegt | Ja | Ja | Kundenservice | 2025 |
Erklärungen
Der Dienstleister versichert hiermit, dass alle vorgelegten Zertifikate und Bescheinigungen echt und zum Datum der Einreichung gültig sind. Auf Verlangen der ausschreibenden Stelle werden die Originaldokumente jederzeit zur Einsicht vorgelegt. Der Dienstleister verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche Qualifikationen und Schulungen des Personals stets aktuell zu halten; erforderliche Nachschulungen oder Auffrischungskurse werden rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der jeweiligen Zertifikate durchgeführt. Der Dienstleister wird die ausschreibende Stelle unaufgefordert informieren, falls sich Änderungen beim eingesetzten Personal oder deren Qualifikationen ergeben (z. B. Personalwechsel oder Ablauf eines Zertifikats), und umgehend für adäquaten Ersatz bzw. eine Aktualisierung der Nachweise sorgen.
Schlussbemerkung
Abschließend sichert der Dienstleister zu, dass ausschließlich vollumfänglich qualifiziertes Personal für die Empfangs- und Eingangsservices eingesetzt wird. Es wird bestätigt, dass alle Anforderungen der Ausschreibung hinsichtlich der Personalqualifikationen und -kompetenzen erfüllt sind. Mit den in diesem Dokument dargelegten Nachweisen garantiert der Dienstleister die ordnungsgemäße Erbringung der Empfangs- und Eingangsleistungen gemäß den vertraglichen Vorgaben und Qualitätsstandards. Die umfassende Qualifikation des Personals unterstreicht die professionelle und zuverlässige Arbeitsweise des Dienstleisters.
