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3F8 Inklusion im Sicherheitsdienst

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Inklusion im Sicherheitsbereich

Inklusion im Sicherheitsbereich

Allgemeine Informationen

Dokumenttitel: Inklusion im Sicherheitsbereich – Barrierefreie und inklusive Empfangs- und Einlassmaßnahmen

Ausschreibungs-Nr.: ___________________________

Projekt / Standort: ___________________________

Auftraggeber (Vergabestelle): ___________________________

Dienstleister (Bieter): ___________________________

Datum der Angebotsabgabe: ___________________________

Nachweis 3F8 Inklusion und Vielfalt

Einleitung

Ziel des vorliegenden Angebots ist es, einen barrierefreien und inklusiven Empfangs- und Einlassdienst zu beschreiben, der allen Personen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang und Unterstützung bietet. Dabei wird die Konzeption an die Anforderungen der DIN 18040 (barrierefreies Bauen) sowie an die sozialen und ESG-Ziele des Auftraggebers (Corporate Social Responsibility) angelehnt. Inklusion bedeutet in diesem Kontext, dass Besucher, Lieferanten, externe Dienstleister und Mitarbeitende mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen gleichermaßen willkommen sind.

  • Zielgruppen: Das Leistungspaket richtet sich an alle Besucher und Nutzer der Liegenschaft – insbesondere Personen mit Mobilitätseinschränkungen (Rollstuhlfahrer, Rollator-Nutzer), Sehbehinderungen, Hörbehinderungen oder kognitiven Einschränkungen. Ebenfalls einbezogen sind Lieferanten, externe Dienstleister, Mitarbeitende, Kunden und Gäste. Das Angebot gewährleistet, dass die Zugangs- und Empfangsprozesse für all diese Gruppen barrierefrei gestaltet werden.

Barrierefreier physischer Zugang

Im Mittelpunkt dieses Abschnitts stehen bauliche und gestalterische Maßnahmen, die einen uneingeschränkten Zugang zum Empfangs- und Eingangsbereich ermöglichen. Die Umsetzung erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN 18040-1 (barrierefreies Bauen für öffentliche Gebäude und Arbeitsstätten) sowie weiterer relevanter Normen.

Empfangstheken

  • Die Empfangstheken werden höhenverstellbar oder zweistufig ausgeführt, um Rollstuhlnutzern und Personen in sitzender Position einen gleichwertigen Zugang zu ermöglichen.

  • Unterfahrbare Thekenbereiche verfügen über eine Breite von mindestens 90 cm und eine Höhe von etwa 67 cm, um ausreichend Kniefreiheit zu schaffen. Diese Werte orientieren sich an den Empfehlungen der DIN 18040 sowie an ergonomischen Standards für barrierefreies Bauen.

  • Kontrastreiche Farbgestaltung und blendfreie, gut ausgeleuchtete Oberflächen unterstützen sehbeeinträchtigte Personen bei der Orientierung. Taktil erfassbare Markierungen (z.B. fühlbare Kanten oder Bodenindikatoren) am Thekenrand geben zusätzliche Hinweise.

  • Mindestens eine Thekenstation ist mit einer integrierten Induktionsschleife (Höranlage) und einem gut sichtbaren optischen Signal (z.B. Lichtpunkt) ausgestattet, um auch in lauten Umgebungen eine unmissverständliche Kommunikation zwischen Empfangspersonal und Besuchern zu gewährleisten.

Wege und Eingänge

  • An allen Haupt- und Nebeneingängen sind barrierefreie Zugangswege vorhanden, die stufenlos oder über Rampen mit rutschfester Oberfläche verbunden sind. Die Rampenneigung entspricht den gültigen Richtlinien (max. 6 %), sodass auch selbstfahrende Rollstühle und Rollatoren problemlos ein- und ausfahren können.

  • Türsysteme sind mit automatischen Antrieben ausgestattet (Knopfdruck oder Sensor), um den eigenständigen Zutritt zu erleichtern. Sofern keine automatische Tür besteht, werden leichtgängige Türgriffe oder Stoßplatten installiert, die mit minimalem Kraftaufwand bedient werden können.

  • Die Durchgänge und Türen haben eine nutzbare Mindestbreite von 90 cm (besser 100–120 cm), um Rollstühle, Kinderwagen und Begleitpersonen ohne Hindernis passieren zu lassen. Sichere Schlupftüren bieten einen barrierefreien Parallelweg zu Drehkreuzen oder Schranken.

  • Leit- und Orientierungssysteme (z.B. Bodenleitsysteme, farbliche Markierungen) führen Besucher klar vom Gebäudeaußenbereich zum Empfangsbereich. Informationen zum Gebäudeplan und zu den Zugängen sind an zentraler Stelle in einfacher, lesbarer Form (z.B. Piktogramme) verfügbar.

Wartebereiche

  • In den Wartebereichen werden unterschiedliche Sitzgelegenheiten bereitgestellt, darunter auch Sitzplätze mit Armlehnen und verschiedenen Sitzhöhen, um verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden. Mindestens ein Teil der Sitzflächen ist so gestaltet, dass auch Personen mit eingeschränkter Mobilität bequem sitzen können (z.B. höheres Sitzniveau).

  • Rollstuhlstellplätze werden in Wartebereichen eingeplant. Für Rollstuhlnutzer stehen mindestens zwei Stellflächen mit jeweils 150 × 150 cm zur Verfügung, damit sie sich selbstständig positionieren können. Die Stellplätze sind gut sichtbar gekennzeichnet.

  • Die Möblierung der Wartezone wird so angeordnet, dass Mindestdurchgänge von 150 cm eingehalten werden. Zwischen Sitzgruppen bleibt ausreichend Freifläche, damit Mobilitätshilfen ungehindert manövriert werden können und Personen sicher passieren können.

  • In Wartebereichen wird auf eine ruhige, blend- und lärmfreie Umgebung geachtet. Entsprechende Beleuchtung sorgt für gute Sichtbarkeit von Hinweisschildern und Lautsprechern. Bei Bedarf können audiovisuelle Anzeigen (z.B. Laufschrift oder digitale Tafeln) installiert werden, um Rufnummern oder Uhrzeiten für sehbehinderte oder hörbeeinträchtigte Personen kenntlich zu machen.

Inklusive Kommunikation & Beschilderung

Die Kommunikation im Empfangsbereich wird auf die Bedürfnisse verschiedener Nutzergruppen ausgerichtet. Informationsträger und Beschilderung sind so gestaltet, dass sie von Menschen mit Seh-, Hör- oder Sprachbehinderungen verstanden werden können.

Visuelle Zugänglichkeit

  • Alle wichtigen Informationen (z.B. Richtungs- und Wegeleitsysteme, Öffnungszeiten, Sicherheitsanweisungen) sind auf großformatigen, kontrastreichen Tafeln angebracht. Schriftgröße und Farbwahl folgen den Empfehlungen zur Barrierefreiheit (hoher Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund).

  • Piktogramme und standardisierte Symbole (nach DIN 32981/ISO 7001) ergänzen die Textinformationen, um die Orientierung zu erleichtern und Sprachbarrieren abzubauen. Auch taktile Hinweise (z.B. Brailleschrift auf Türschildern oder erhabene Pläne) werden eingesetzt, wo sinnvoll.

  • Elektronische Infotafeln oder Monitore am Empfang sind auf augenfreundliche Darstellung eingestellt: Die Inhalte erscheinen in hoher Auflösung, mit ausreichend großem Text und klarem Layout. Ein Ruhemodus vermeidet ablenkende Animationen.

  • Kontraste und Beleuchtung werden gezielt eingesetzt, um Reflektionen zu vermeiden und die Lesbarkeit von Hinweisschildern zu erhöhen. Beispielsweise werden Kanten und Stufen im Bodenbelag farblich markiert, um Stolperfallen zu minimieren.

Hör- und Sprachunterstützung

  • An allen Personentresen mit Schallschutz (z.B. Glasabtrennungen) sind Induktionsschleifen (Höranlagen) installiert. Diese ermöglichen Personen mit Hörgeräten oder Cochlea-Implantaten den klaren Empfang von Sprache.

  • In lärmintensiven Bereichen (z.B. nahe Hallenöffnungen oder stark frequentierten Treppenaufgängen) wird ein mobiles Beschallungssystem bereitgehalten. Dieses verstärkt Sprache und Durchsagen ohne störendes Echo oder Dröhnen.

  • Das Empfangspersonal spricht langsam und deutlich. Fachbegriffe werden erklärt; komplexe Abläufe werden bei Bedarf in einfachen Worten wiederholt. Auf abgehackte, hastige oder unklare Kommunikationsmuster wird bewusst verzichtet.

  • Auf Anfrage stehen Dolmetscher in Deutscher Gebärdensprache oder andere Kommunikationshilfen (z.B. Schriftdolmetscher, Live-Text-Übertragung auf Tablets) zur Verfügung. Alternativ können schriftliche Notizen ausgetauscht oder Tablets/Smartphones mit Spracherkennungs-Apps eingesetzt werden, um Gespräche zu erleichtern.

Mehrsprachige & alternative Formate

  • Besucherinformationen und Formulare (z.B. Einlasskarten, Anmeldeformulare) sind standardmäßig in Deutsch und Englisch sowie gegebenenfalls in weiteren Sprachen verfügbar. Dadurch wird der Empfangsprozess auch für internationale Gäste zugänglicher gestaltet.

  • Digitale Schnittstellen (z.B. Self-Service-Terminals oder Display-Stationen) bieten Inhalte in Text, Audio oder Video an. QR-Codes können alternative Medienformate (Audio-Ansagen, Videobeschreibung, Großschrift-Display) auslösen.

  • Wichtige Beschriftungen und Informationsmaterialien sind zusätzlich in Blindenschrift (Brailleschrift) ausgeführt. Beispielsweise werden Fahrstuhl-Bedientafeln und Gebäudelagepläne in Brailleschrift sowie in taktil erfassbarer Reliefschrift ergänzt.

  • Bei Bedarf kann gedrucktes Informationsmaterial in Großdruck bereitgestellt werden. Auch Audio-Anleitungen oder einfache Illustrationen (Piktogramme) zu allgemeinen Abläufen (Anmeldung, Notruf, Sanitärbereich) sind abrufbar.

Mitarbeiterschulung & Sensibilisierung

Kompetentes und empathisches Personal ist essenziell für einen inklusiven Empfang.

Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden allen Besuchern angemessen und verständnisvoll begegnen:

  • Das Empfangsteam durchläuft verpflichtende Trainings zu den Themen Behinderung, Inklusion und barrierefreie Kommunikation. Diese Trainings vermitteln u. a. Kenntnisse zu Rechtsgrundlagen (UN-Behindertenrechtskonvention, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), korrektem Umgang (z.B. Blickkontakt mit Rollstuhlnutzern) sowie zum Erkennen und Berücksichtigen nicht sichtbarer Behinderungen.

  • Speziell geschulte Deeskalationstrainings enthalten Module für den Umgang mit Personen mit kognitiven oder sprachlichen Einschränkungen. Beispielsweise lernen Mitarbeiter, Ruhe zu bewahren und klare Gestik einzusetzen, wenn Anweisungen missverstanden werden.

  • Das Personal wird für die Bedürfnisse von Menschen mit Autismus, Lernbehinderungen, psychischen Erkrankungen oder Demenz sensibilisiert. Dazu gehören Techniken, wie man auf unerwartete Verhaltensweisen reagiert oder gegebenenfalls ruhige Rückzugsbereiche anbietet.

  • Alle Mitarbeitenden werden im Umgang mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln (Rollstuhlrampe, Höranlage, Dolmetscherdienste) geschult. Ein jährliches Auffrischungstraining sowie praktische Übungen (z.B. Simulation von Hilfestellungen) stellen sicher, dass das Wissen aktuell bleibt.

Inklusive Sicherheitsprozeduren

Auch sicherheitstechnische Abläufe werden inklusiv gestaltet, ohne dass das Schutzniveau beeinträchtigt wird.

Der Bieter gewährleistet, dass Zutrittskontrollen und Sicherheitsprüfungen fair und rücksichtsvoll ablaufen:

  • An den Zugangskontrollen (z.B. Drehkreuze, Schranken) existieren alternative barrierefreie Durchgänge mit mindestens 90 cm Breite. Rollstuhl-Rampen am Zugangstor gewährleisten, dass Rollstuhlnutzer ohne Umwege passieren können.

  • Wo Drehkreuze oder Schleusen eingesetzt werden, wird sichergestellt, dass mindestens ein breiter Zugang für Rollstühle und Gehhilfen bereitsteht. Dieser Zugang ist deutlich beschildert und während des Betriebs geöffnet.

  • Bei Körper- oder Taschenkontrollen wird auf die Intimsphäre der Betroffenen geachtet. Alternativmethoden wie manuelle Abtastungen erfolgen in einem diskreten Bereich. Rollstuhlnutzer können im Rollstuhl verbleiben, während ein geschultes Personalmitglied die Kontrolle durchführt. Unterstützende Handgriffe finden auf Augenhöhe statt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person.

  • Begleitpersonen sowie Assistenzhunde (z.B. Blindenführhunde, Signalhunde) werden ohne zusätzliche Prüfungen durch die Sicherheitsanlagen geführt. Assistenzhunde dürfen während der Kontrolle ihre Begleitpersonen ungehindert begleiten und ihre Aufgabe fortführen.

  • Medizinische Geräte (z.B. Beatmungsgeräte, Insulinpumpen) und Mobilitätshilfen (Gehstützen, Prothesen) werden bei Bedarf vorgeführt oder kurzzeitig gesichert, jedoch nicht verweigert. Das Sicherheitspersonal informiert über alternative Abläufe, falls ein Gerät aus Sicherheitsgründen geprüft werden muss.

  • Sicherheitshinweise und Anweisungen (z.B. Evakuierungsanweisungen) werden stets auch in leicht verständlicher Sprache und als Piktogramm-Übersicht bereitgestellt. Damit sind sie auch für Personen mit Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen nachvollziehbar.

Notfallvorsorge für alle

Notfall- und Evakuierungspläne berücksichtigen explizit Personen mit Behinderungen.

Im Alarmfall wird sichergestellt, dass allen Personen schnell und sicher geholfen wird:

  • Im Eingangs- und Empfangsbereich stehen Evakuierungsstühle (Fluchtrollstühle) bereit, damit Rollstuhlnutzer über Treppen nach draußen gebracht werden können. Diese Stühle sind an gekennzeichneten Stellen einsatzbereit gelagert.

  • Notausgänge und Fluchtwegskarten sind an mehreren Orten (Empfang, Flure) angebracht. Sie zeigen in verständlicher Form (Farbmarkierungen, Piktogramme) den nächstgelegenen Ausgang ins Freie und den Sammelplatz. Für Sehbehinderte sind taktile Rettungswegweisungen (z.B. ertastbare Pfeile auf dem Boden) installiert.

  • Die Alarmanlage kombiniert akustische Sirenen mit optischen Warnsignalen (Blinklichter), sodass auch gehörlose Personen frühzeitig alarmiert werden. Brandschutzpläne sind in Piktogrammform und Großschrift ausgeführt.

  • Das Empfangspersonal und die benannten Evakuierungshelfer nehmen regelmäßig an Rettungs- und Evakuierungsübungen teil. Dabei werden Szenarien einbezogen, bei denen Personen mit Mobilitätseinschränkungen aus dem Gebäude begleitet werden.

  • Pro Schicht ist ein Verantwortlicher für die Evakuierung von Menschen mit Behinderung benannt. Dieser Evakuierungsbeauftragte führt eine Liste benötigter Hilfsmittel (z.B. Aufzugsschlüssel, Evakuierungsstühle) und steht in Kontakt mit den Rettungskräften, um Informationen auszutauschen.

  • Es wird gewährleistet, dass Personen mit Beeinträchtigungen im Evakuierungsfall nicht vergessen werden. Checklisten und Verfahren (z.B. Buddy-System, Zähllisten am Sammelplatz) garantieren, dass alle Personen erfasst werden und Hilfe erhalten.

Die Qualität der inklusiven Empfangs- und Einlassdienstleistungen wird durch fortlaufendes Monitoring sichergestellt und kontinuierlich verbessert:

  • Regelmäßige Audits und Vor-Ort-Begehungen überprüfen die Einhaltung aller Barrierefreiheitsstandards. Dabei werden gesetzliche Vorgaben (DIN 18040, AGG, UN-Behindertenrechtskonvention) ebenso wie interne Kriterien des Auftraggebers berücksichtigt. Dokumentierte Prüfberichte und Fotoprotokolle halten den Ist-Zustand fest.

  • Feedback-Kanäle werden etabliert: Besucher, Mitarbeitende und externe Gremien (z.B. Schwerbehindertenvertretung) können Mängel oder Verbesserungsvorschläge melden. Hierfür stehen sowohl ein Online-Feedback-Formular als auch eine analoge Feedback-Box am Empfang bereit. Alle Rückmeldungen werden protokolliert und in einem Maßnahmenplan bearbeitet.

  • Kennzahlen (KPIs) zur Inklusion werden erfasst, z.B. Anzahl gemeldeter Barrieren, Wartezeiten für Personen mit besonderen Bedürfnissen oder Zufriedenheitswerte aus Befragungen. Die Ergebnisse fließen in regelmäßige Review-Meetings mit dem Auftraggeber ein.

  • Ausgehend von Audits und Feedback werden die Maßnahmen kontinuierlich optimiert: Umbaumaßnahmen, neue Schulungsthemen und technische Updates (z.B. moderne Sprachassistenzsysteme) werden umgesetzt. Damit bleibt das Serviceangebot stets auf dem neuesten Stand aktueller Normen und Technik.

  • Der Dienstleister dokumentiert alle Änderungen und schult das Personal entsprechend. Jährliche Review-Termine mit dem Auftraggeber dienen dazu, den Fortschritt zu präsentieren und weitere Optimierungsziele festzulegen. So wird ein dynamischer Verbesserungsprozess sichergestellt.

Schlusswort

Der Bieter bekräftigt mit diesem Angebot sein umfassendes Engagement für Gleichberechtigung und Teilhabe aller Personen im Empfangs- und Zutrittsprozess. Alle beschriebenen Maßnahmen entsprechen den Anforderungen der DIN 18040 sowie den relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. Behindertengleichstellungsgesetz, UN-Behindertenrechtskonvention) und erfüllen die sozialen Kriterien der Nachhaltigkeitsziele des Auftraggebers. Mit der Umsetzung dieses inklusiven Konzepts wird sichergestellt, dass der Empfangs- und Eingangsbereich allen Personen ein modernes, einladendes und rechtskonformes Umfeld bietet.

Dienstleister (Bieter)

Datum und Unterschrift

Firma: ________________________

Ort, Datum: ____________________________

Vertreter (Name): ____________

Unterschrift: _________________________

Position: _____________________