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3E3 Finanzielle Stabilität

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Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit

Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit

•Titel der Ausschreibung: Empfangs- und Eingangsservice für ein Industriegebäude (generische Bezeichnung)

•Ausschreibungsnummer: [Einzutragen]

•Projektbezeichnung: Empfangs- und Eingangsservice (Musterprojekt)

•Auftraggeber: [Name des Auftraggebers]

•Bieter: [Name des bietenden Unternehmens]

•Datum: ..____

Finanzielle Stabilität als Grundlage wirtschaftlicher Sicherheit

Präambel

Der Auftraggeber fordert im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens für die Erbringung des Empfangs- bzw. Eingangsservices den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bieter. Ziel ist es sicherzustellen, dass der Bieter über eine angemessene Bonität und ausreichende Finanzkraft verfügt, um die vertraglich geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß und fortlaufend erfüllen zu können. Der Bieter erklärt sich bereit, die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen fristgerecht einzureichen. Durch die Vorlage dieser Unterlagen soll die Seriosität, Liquidität und Zahlungsfähigkeit des Bieters dokumentiert werden, um mögliche Risiken für den Auftraggeber zu minimieren.

Abschnitt A – Geprüfte Jahresabschlüsse

Der Bieter hat seine zuletzt verfügbaren Jahresabschlüsse und gegebenenfalls Konzernabschlüsse (inklusive Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht) für mindestens die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen. Diese Abschlüsse müssen von einem unabhängigen Abschlussprüfer testiert (bestätigt) sein.

Folgende Anforderungen sind zu beachten:

  • Umfang: Vollständige Jahres- und Konzernabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre, sofern vorhanden. Bei Neugründungen bzw. kürzerer Unternehmenshistorie genügen alle bestehenden Abschlüsse seit Gründung.

  • Testat/Bestätigungsvermerk: Alle eingereichten Abschlüsse müssen ein uneingeschränktes Testat aufweisen, das die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der Abschlüsse bestätigt. Einschränkende oder versagende Testate führen zum Ausschluss, sofern sie nicht zuvor hinreichend erläutert wurden.

  • Sprache und Form: Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Liegen Abschlüsse in anderer Sprache vor, ist eine beglaubigte Übersetzung beizufügen. Elektronische Kopien (z. B. PDF) werden akzeptiert, müssen jedoch den Originalen entsprechen und vollständig sowie lesbar sein.

  • Frist: Die Jahresabschlüsse sind spätestens mit der vollständigen Angebotsabgabe einzureichen. Nachreichungen sind nur aus wichtigem Grund möglich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

  • Ergänzende Nachweise: Auf Anforderung kann der Auftraggeber zusätzliche Nachweise wie einen aktuellen Unbedenklichkeitsbescheid der Finanzbehörde oder Steuerbescheinigungen zur Bestätigung der wirtschaftlichen Lage verlangen.

Abschnitt B – Bankbestätigung

Als ergänzender Nachweis zur finanziellen Leistungsfähigkeit kann eine Bankbestätigung vorgelegt werden. Diese Bestätigung dient dazu, die Liquidität und Kreditwürdigkeit des Bieters zu belegen.

Folgende Mindestanforderungen gelten für die Bankbestätigung:

  • Inhalt: Die Bankbestätigung muss die finanzielle Situation des Bieters oder dessen rechtsfähiger Muttergesellschaft widerspiegeln. Sie soll ausweisen, dass dem Bieter von der Bank eine ausreichende Kreditlinie eingeräumt wurde oder über Kontoguthaben verfügt werden kann, um die Aufwendungen des ersten Vertragsjahres abzudecken. Dabei sollte möglichst ein konkreter Kreditrahmen, Kontostand oder Verfügungsrahmen benannt werden. Die Bestätigung soll ausdrücklich bescheinigen, dass keine Insolvenzanträge gestellt wurden und keine Liquiditätsengpässe bestehen.

  • Form: Die Bankbestätigung ist auf offiziellem Briefpapier einer in Deutschland zugelassenen Bank (z. B. Sparkasse, Genossenschaftsbank oder Privatbank) auszustellen. Sie muss von einem zeichnungsberechtigten Mitarbeiter der Bank unterzeichnet und mit dem offiziellen Banksiegel oder Stempel versehen sein. Die Bestätigung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate sein. Elektronische Versionen werden nur akzeptiert, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind.

  • Frist: Die Bankbestätigung ist spätestens zum Angebotsstichtag vorzulegen. Nachträgliche Einreichungen können nur aus wichtigem Grund berücksichtigt werden und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.

Abschnitt C – Finanzkennzahlen (optional)

Der Bieter kann zur weiteren Untermauerung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aussagekräftige Finanzkennzahlen seiner letzten Geschäftsjahre vorlegen. Diese Kennzahlen sind freiwillig, werden jedoch zur besseren Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens empfohlen.

Beispiele für relevante Kennzahlen sind:

Kennzahl

Berechnungsgrundlage (Definition)

Geschäftsjahr 1

Geschäftsjahr 2

Geschäftsjahr 3

Eigenkapitalquote (%)

(Eigenkapital / Gesamtkapital) × 100

Gesamtkapitalrentabilität (%)

(Ergebnis vor Steuern + Fremdkapitalzinsen) / Gesamtkapital × 100

Liquiditätsgrad 1 (%)

Zahlungsmittel / kurzfristige Verbindlichkeiten × 100

Liquiditätsgrad 2 (%)

(Zahlungsmittel + kurzfristige Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten × 100

Verschuldungsgrad (%)

(Fremdkapital / Eigenkapital) × 100

Umsatz (12 Monate)

Gesamtumsatz aus dem operativen Geschäft

Die Angabe weiterer unternehmensspezifischer Kennzahlen ist zulässig, sofern dies sachlich begründet wird. Alle Kennzahlen sind auf derselben Rechnungslegungsbasis (z. B. HGB oder IFRS) zu berechnen und zu deklarieren. Diese freiwilligen Angaben dienen ausschließlich der Informationsbeschaffung und sind keine zwingende Voraussetzung für die Angebotswertung.

Abschnitt D – Erklärungen des Bieters- Der Bieter hat folgende rechtlich bindende Erklärungen abzugeben:

  • Richtigkeit und Vollständigkeit: Der Bieter versichert verbindlich, dass sämtliche Angaben, Nachweise und Unterlagen in diesem Formular vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell sind. Es werden keine wesentlichen Informationen zurückgehalten.

  • Erfüllbarkeit: Der Bieter bestätigt, dass er über ausreichende wirtschaftliche Mittel und finanzielle Reserven verfügt, um die Leistungen im Falle einer Zuschlagserteilung ordnungsgemäß und termingerecht erbringen zu können.

  • Fortbestand: Der Bieter erklärt, dass seine wirtschaftliche und finanzielle Situation sich während des Vergabeverfahrens nicht wesentlich verschlechtern wird. Etwaige Veränderungen werden dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

  • Rechtsfolgen im Falle von Falschangaben: Der Bieter ist darüber informiert, dass unwahre oder unvollständige Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Insbesondere können falsche Angaben vergaberechtlich als Täuschung gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (z. B. nach § 263 StGB wegen Betruges).

Diese Erklärungen sind wesentlicher Bestandteil des Angebots. Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er dieses Formular gelesen und verstanden hat und dass alle gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.

Abschnitt E – Weiterführende Auskünfte

Der Bieter erklärt sich bereit, auf Verlangen des Auftraggebers weiterführende Auskünfte zu erteilen und ergänzende Unterlagen vorzulegen. Dies umfasst beispielsweise detaillierte Finanzpläne, Kontoauszüge oder sonstige Dokumente, die zur Verifikation der eingereichten Nachweise erforderlich sein können. Der Bieter verpflichtet sich, aktiv an der Klärung eventueller Rückfragen mitzuwirken und zusätzliche Informationen umgehend bereitzustellen.

Abschnitt F – Ausschlussklauseln und rechtliche Hinweise

Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, Angebote auszuschließen oder bereits erteilte Aufträge rückabzuwickeln, wenn sich herausstellt, dass die abgegebenen finanziellen Nachweise unvollständig, unrichtig oder gefälscht sind.

Insbesondere gelten folgende Regelungen:

  • Unzutreffende Angaben: Vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschangaben in den eingereichten Unterlagen führen zum sofortigen Ausschluss vom Vergabeverfahren.

  • Vertragsrücktritt: Erkennt der Auftraggeber nach Zuschlag, dass der Bieter die Finanznachweise manipuliert oder wesentliche Informationen vorsätzlich verschwiegen hat, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und ggf. Schadensersatz zu fordern.

  • Straf- und Zivilrecht: Falschangaben können strafrechtliche Ermittlungen (z. B. wegen Betrugs, Urkundenfälschung oder Subventionsbetrug) nach sich ziehen. Unabhängig davon kann der Auftraggeber zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

  • Nachforderung weiterer Nachweise: Bei Zweifeln an der Bonität des Bieters kann der Auftraggeber weitere geeignete Nachweise anfordern (z. B. aktuelle Kontoauszüge, Wirtschaftsauskünfte oder Erklärungen Dritter). Jeder Bieter ist dafür verantwortlich, dass die vorgelegten Unterlagen vollständig sind.

Die vorstehenden Ausschluss- und Rechtsklauseln bleiben vorbehaltlich sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche des Auftraggebers bestehen.

Abschnitt G – Schlussformel

Der Bieter erklärt abschließend verbindlich, dass er über die erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, um die ausgeschriebenen Leistungen zuverlässig und vollständig erbringen zu können. Mit der Unterschrift unter dieses Nachweisformular bestätigt der Bieter, dass alle darin enthaltenen Angaben richtig, vollständig und aufrichtig sind. Diese Erklärung wird Bestandteil des Angebots und ist im Falle einer Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.

Abschnitt H – Unterschriftsteil

Unternehmensangaben:

Firma / Unternehmensname: [Name]

Rechtsform: [z. B. GmbH, AG]

Sitz: [Ort]

Adresse: [Straße, Hausnummer, PLZ]

Vertretungsberechtigte Person:

Name: [Vor- und Nachname]

Position/Funktion: [z. B. Geschäftsführer]

Ort, Datum: _______________

Unterschrift: ________________________

(Ort und Datum bitte in Druckbuchstaben angeben, Firmenstempel anbringen)