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3B2 Zutrittskontrolle & Sicherheitsprotokolle

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Zutritts- und Sicherheitsprotokoll für Empfangs- und Eingangsdienste

Zutritts- und Sicherheitsprotokoll für Empfangs- und Eingangsdienste

Allgemeine Informationen:

Dokumenttitel: Zutrittskontroll- & Sicherheitsprotokolle (Empfangs-/Eingangsdienst Ausschreibung)

Ausschreibungsreferenz Nr.: ___________________________

Projekt / Standort: ___________________________

Auftraggeber (Vergabestelle): ___________________________

Dienstleister (Bieter): ___________________________

Einreichungsdatum: ___________________________

Einleitung

Dieses Dokument legt die Richtlinien und Verfahren für die Zutrittskontrolle und Sicherheitsvorkehrungen im Empfangs- bzw. Eingangsbereich eines Industriegebäudes fest. Ziel ist es, einen geordneten, sicheren Zutrittsprozess zu gewährleisten, der unbefugten Zugang verhindert, die Sicherheit von Mitarbeitern, Besuchern sowie Sachwerten schützt und einen professionellen Empfangsdienst sicherstellt.

Der Anwendungsbereich dieses Zugangskontrollkonzepts umfasst alle relevanten Zugänge des Objekts, einschließlich Haupt- und Nebeneingänge, Lieferantenzugänge sowie besonders sensible oder eingeschränkte Bereiche innerhalb des Gebäudes. Sämtliche Maßnahmen und Abläufe erfolgen in Übereinstimmung mit den in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Vorgaben des § 34a GewO (Gewerbeordnung) für Sicherheits- und Wachpersonal, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Umgang mit personenbezogenen Daten sowie den einschlägigen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Zugangsrechte und Berechtigungen-Zugangskategorien

  • Mitarbeiter (festangestellt & temporär): Alle festangestellten und temporären Mitarbeiter des Unternehmens erhalten personalisierte Dauerausweise mit entsprechenden Zugangsrechten. Ihre Zugangsberechtigungen sind auf die für ihre Aufgaben erforderlichen Bereiche beschränkt. Temporäres Personal (z.B. Zeitarbeiter) wird analog behandelt, kann jedoch zeitlich befristete Berechtigungen erhalten.

  • Besucher (vorgemeldet & spontan): Vorgemeldete Besucher sind im Voraus vom jeweiligen Gastgeber im Besuchersystem anzumelden und erhalten bei Eintreffen einen Besucherausweis. Spontane (nicht angemeldete) Besucher müssen am Empfang ihre Identität nachweisen und den Zweck des Besuchs angeben; auch sie erhalten nach Freigabe durch den zuständigen Ansprechpartner einen temporären Besucherausweis. Alle Besucher werden während ihres Aufenthalts im Gebäude in der Regel durch einen Mitarbeiter begleitet oder überwacht.

  • Auftragnehmer und Lieferanten: Externe Auftragnehmer, Servicetechniker und Lieferanten müssen sich ebenfalls am Empfang registrieren. Sie erhalten spezielle Ausweise (z.B. Lieferantenausweise oder Besucherausweise für Fremdfirmen), die nur für definierte Bereiche (etwa Technikräume, Baustellenbereiche oder Ladezonen) und einen festgelegten Zeitraum gültig sind. Gegebenenfalls ist eine Begleitung durch berechtigtes Personal erforderlich, insbesondere in sensiblen Zonen.

  • VIPs und besondere Gäste: VIPs und besondere Gäste (z.B. Mitglieder des Managements, Behördenvertreter oder wichtige Besucher) werden ebenfalls den allgemeinen Sicherheitsprozessen unterzogen, jedoch kann ihr Empfang priorisiert und diskret erfolgen. Trotz bevorzugter Behandlung (z.B. schnellerer Zutrittsabwicklung) dürfen auch bei VIPs keine Sicherheitsstandards ausgelassen werden; sie erhalten entweder im Voraus vorbereitete Ausweise oder werden durch Sicherheitspersonal ohne Ausweis, aber mit entsprechender Genehmigung, eingelassen.

Berechtigungsebenen

  • Büro- und Allgemeinbereiche: Zutritt zu Büroetagen und allgemeinen Flächen (wie Lobby, Kantine) wird in der Regel allen Mitarbeitern und autorisierten Besuchern während der regulären Betriebszeiten gewährt. Außerhalb der Kernarbeitszeiten (z.B. nachts oder am Wochenende) ist der Zugang zu diesen Bereichen ggf. eingeschränkt und nur mit besonderer Berechtigung (z.B. mittels Zutrittscode oder spezieller Freischaltung) möglich.

  • Technische/Service-Bereiche: Technische Betriebsräume, Wartungsbereiche und vergleichbare Zonen (z.B. Serverräume, Maschinenräume) dürfen nur von dafür autorisierten Mitarbeitern, Technikern oder begleiteten Dienstleistern betreten werden. Diese Bereiche sind durch das Zutrittssystem besonders gesichert; unbefugtes Betreten löst ggf. Alarm aus oder wird vom Personal unterbunden.

  • Hochsicherheitszonen: Besonders kritische oder hochsicherheitsrelevante Bereiche (z.B. Entwicklungsabteilungen, Labore, Tresorräume) unterliegen strengen Zutrittsbeschränkungen. Nur namentlich benanntes Personal mit vorheriger Sicherheitsüberprüfung erhält Zugang. Zusätzliche Maßnahmen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung (etwa Kombination aus Ausweis und PIN oder biometrischem Merkmal) können für diese Zonen vorgeschrieben sein.

  • Zeitbasierte Zugangsrechte: Bestimmte Zutrittsrechte sind zeitlich begrenzt, um Sicherheit außerhalb der Betriebszeiten zu gewährleisten. Beispielsweise erhalten Reinigungskräfte oder Wartungsteams Zugangsberechtigungen, die nur in festgelegten Zeitfenstern gelten (z.B. abends nach Büroschluss). Auch für Mitarbeiter können außerhalb der regulären Arbeitszeiten Einschränkungen gelten, sofern nicht ausdrücklich anders genehmigt. Das System stellt sicher, dass außerhalb der erlaubten Zeiten kein Zutritt möglich ist bzw. ein Alarm ausgelöst wird.

Ausweishandhabungsverfahren-Ausweisausgabe

  • Ausweisarten: Es werden verschiedene Ausweisarten eingesetzt, um die Personengruppen zu unterscheiden: Mitarbeiterausweise (für festangestellte und temporäre Mitarbeiter), Besucherausweise (für Gäste, Besucher) und Fremdfirmen-/Lieferantenausweise (für externe Dienstleister, Lieferanten). Jeder Ausweis ist eindeutig einer Person zugeordnet und entsprechend gekennzeichnet.

  • Identitätsprüfung: Vor Ausgabe eines Ausweises muss die Identität der betreffenden Person zweifelsfrei festgestellt werden. Mitarbeiter legitimieren sich in der Regel einmalig bei Einstellung; Besucher, Auftragnehmer und Lieferanten legen beim Empfang einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass o.Ä.) vor. Zusätzlich wird bei Besuchern überprüft, ob eine entsprechende Anmeldung oder Einladung vorliegt.

  • Registrierung im System: Jeder ausgegebene Ausweis wird unmittelbar im elektronischen Zutrittskontrollsystem registriert. Dabei werden Personendaten (Name, Unternehmen/Zugehörigkeit), Ausweisnummer, Ausweistyp sowie Gültigkeitsdauer und berechtigte Zugangsbereiche erfasst. Das System protokolliert zudem die Ausgabezeit und den ausgebenden Mitarbeiter, um eine lückenlose Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Ausweisnutzung

  • Tragepflicht: Alle Personen, die sich im Gebäude in gesicherten Bereichen aufhalten, müssen ihren Ausweis jederzeit gut sichtbar an der Kleidung tragen. Dies erleichtert Sicherheitskräften und Mitarbeitern die Überprüfung der Zutrittsberechtigung auf einen Blick.

  • Zutrittsberechtigungen: Ein Ausweis berechtigt ausschließlich zu den im System freigeschalteten Bereichen und Zeiten. Versuche, mit einem Ausweis unbefugte Bereiche zu betreten, schlagen entweder technisch fehl (die Tür bleibt verschlossen) oder werden vom Sicherheitssystem bzw. -personal erkannt. Der Ausweis darf nicht für Bereiche genutzt werden, für die keine Berechtigung erteilt wurde.

  • Keine Weitergabe: Die Ausweise sind personengebunden und dürfen nicht an Dritte übertragen oder von unberechtigten Personen genutzt werden. Eine Weitergabe des eigenen Ausweises (z.B. von einem Mitarbeiter an einen Besucher) ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Auftraggeber vor, entsprechende arbeits- oder zivilrechtliche Konsequenzen einzuleiten.

  • Meldung von Verlust oder Diebstahl: Geht ein Ausweis verloren oder wird er gestohlen, ist der Verlust unverzüglich dem Empfangs- bzw. Sicherheitspersonal zu melden. Der betroffene Ausweis wird sofort im System gesperrt, um Missbrauch vorzubeugen, und es wird ein Ersatzverfahren eingeleitet (Ausstellung eines Ersatzausweises nach entsprechender Autorisierung).

Ausweisrückgabe

  • Besucher- und Fremdausweise: Besucher, Lieferanten und andere externe Personen müssen ihren temporären Ausweis unmittelbar beim Verlassen des Gebäudes an den Empfang zurückgeben. Das Personal erinnert aktiv an die Rückgabe, sollte dies vergessen werden.

  • Sofortige Deaktivierung: Zurückgegebene Besucherausweise oder zeitlich begrenzte Ausweise werden umgehend im System deaktiviert bzw. gelöscht. Dadurch wird sichergestellt, dass nach der Rückgabe kein unerlaubter Zutritt mit dem Ausweis mehr erfolgen kann.

  • Dokumentation der Rückgabe: Die Rückgabe jedes ausgegebenen Ausweises wird dokumentiert. Beispielsweise unterschreiben Besucher bei Rückgabe in einem Besuchsregister, oder das System erfasst elektronisch Datum und Uhrzeit der Rückgabe. So lässt sich jederzeit nachvollziehen, welche Ausweise im Umlauf sind und welche zurückgegeben wurden.

  • Ausscheidende Mitarbeiter: Bei Mitarbeitern, die das Unternehmen verlassen (Ende des Arbeitsverhältnisses), ist der Firmenausweis am letzten Beschäftigungstag abzugeben. Der Ausweis wird unverzüglich deaktiviert und die Zugangsberechtigungen werden entzogen. Die Rückgabe des Mitarbeiterausweises wird ebenfalls protokolliert, um Unternehmenswerte zu schützen und möglichen Missbrauch zu verhindern.

Verfahren bei Zutrittsverweigerung- Gründe für Zutrittsverweigerung

  • Fehlende Legitimation/Identifikation: Personen, die weder einen gültigen Mitarbeiterausweis noch einen Besucherausweis oder sonstigen Zutrittsnachweis vorzeigen können, wird der Zutritt zum Gelände verweigert. Gleiches gilt, wenn der erforderliche amtliche Lichtbildausweis zur Identitätsprüfung fehlt.

  • Verweigerung von Sicherheitskontrollen: Wer sich weigert, vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen zu durchlaufen (z.B. Taschenkontrollen, Metalldetektorschleusen oder – falls vorgeschrieben – Gesundheitskontrollen), erhält keinen Zutritt.

  • Unbefugtes oder auffälliges Verhalten: Personen, die unbefugt versuchen, sich Zutritt zu verschaffen (etwa durch Mitgehen hinter Berechtigten ohne Anmeldung, sog. Tailgating) oder die durch ihr Verhalten Sicherheitsbedenken auslösen, können zurückgewiesen werden.

  • Abgelaufene oder ungültige Ausweise: Wird am Zugang festgestellt, dass ein vorgelegter Ausweis seine Gültigkeit verloren hat (z.B. abgelaufenes Datum oder im System gesperrt) oder offensichtliche Manipulationen aufweist, darf kein Zutritt gewährt werden.

Vorgehen bei Zutrittsverweigerung

  • Höfliche Ablehnung: Das Empfangs- bzw. Sicherheitspersonal teilt der betreffenden Person freundlich, aber bestimmt mit, dass kein Zutritt gewährt werden kann. Wenn möglich, wird kurz der Grund genannt (z.B. „Leider kann ich Sie ohne gültigen Ausweis nicht hereinlassen“).

  • Information des Ansprechpartners: Falls die abgewiesene Person angibt, einen Termin oder Kontakt im Haus zu haben, informiert das Personal den zuständigen Mitarbeiter oder die Fachabteilung über die verweigerte Zutrittsanfrage. Diese Rücksprache dient dazu, ggf. Missverständnisse zu klären oder eine autorisierte Ausnahme einzuholen.

  • Dokumentation: Jede Zutrittsverweigerung wird im Sicherheitsprotokoll oder Besucherregister festgehalten. Der Eintrag umfasst mindestens Datum, Uhrzeit, Name (falls bekannt) der abgewiesenen Person, Grund der Verweigerung und die Kennung des ausführenden Mitarbeiters. Dadurch entsteht ein nachvollziehbarer Nachweis für sicherheitsrelevante Ereignisse.

  • Verlassen des Geländes: Die abgewiesene Person wird höflich aufgefordert, das Gelände bzw. den Eingangsbereich umgehend wieder zu verlassen. Das Sicherheitspersonal stellt sicher, dass sie dies auch tut, und beobachtet die Situation, bis die Person das Gelände verlassen hat.

Eskalationsmaßnahmen

  • Interne Verstärkung: Sollte eine Person trotz Aufforderung das Gelände nicht verlassen oder aggressiv reagieren, zieht das Personal umgehend Verstärkung hinzu. Zunächst wird gemäß Alarmplan der Sicherheitsdienstleiter oder ein verantwortlicher Vorgesetzter informiert, der die Situation einschätzt und weitere Maßnahmen veranlasst.

  • Einbindung externer Stellen: Eskaliert die Situation weiter oder liegt ein gesetzeswidriges Verhalten vor, werden unverzüglich externe Behörden hinzugezogen. Dies umfasst insbesondere die Benachrichtigung der Polizei (z.B. bei Bedrohung, Gewaltanwendung oder dringendem Verdacht auf eine Straftat). Das Personal wirkt bis zum Eintreffen der Behörden deeskalierend und schützt andere Anwesende.

  • Interne Meldung und Nachbereitung: Jeder eskalierte Vorfall wird umgehend an die zuständige Stelle des Auftraggebers gemeldet (z.B. Unternehmenssicherheit oder Facility Management). Eine detaillierte Nachbesprechung und Ursachenanalyse erfolgt im Nachgang, um aus dem Vorfall zu lernen. Gegebenenfalls werden daraus Präventivmaßnahmen abgeleitet (z.B. Aussprache eines Hausverbots gegen die betreffende Person oder Anpassung der Sicherheitsregeln).

Dienstanweisungen (objektspezifisch)-Tägliche Aufgaben des Sicherheitspersonals

  • Überwachung der Eingänge: Das Sicherheitspersonal überwacht während der Dienstzeiten alle Ein- und Ausgänge des Gebäudes. Es achtet auf ordnungsgemäßen Betrieb von Zutrittsanlagen (z.B. Drehsperren, Schranken) und darauf, dass keine unberechtigten Personen das Gebäude betreten.

  • Ausweiskontrolle: Bei ein- und ausgehenden Personen kontrolliert das Personal stichprobenartig oder anlassbezogen die ordnungsgemäße Verwendung der Zutrittsausweise. Jede Person ohne sichtbar getragenen Ausweis wird höflich angehalten und nach ihrem Anliegen bzw. Ausweis gefragt.

  • Besucherempfang und -registrierung: Besucher werden freundlich empfangen, in Empfangslisten oder elektronischen Besucherregistrierungssystemen erfasst und mit einem Besucherausweis sowie gegebenenfalls einer Besucherkarte (für Parkplätze, Schließfächer o.Ä.) ausgestattet. Das Personal informiert den zuständigen Mitarbeiter über das Eintreffen des Besuchers und sorgt dafür, dass Besucher abgeholt oder begleitet werden.

  • Lieferantenabwicklung: Anliefernde Personen (Lieferanten, Kuriere) melden sich am Empfang. Das Personal prüft die Lieferdokumente, weist den Lieferanten in die vorgesehenen Ladezonen ein und stellt sicher, dass keine unbegleiteten Lieferanten in gesperrte Bereiche gelangen. Gegebenenfalls werden Lieferungen entgegengenommen und zwischengelagert, sofern dies vereinbart ist.

  • Telefondienst und Auskunft: Das Empfangspersonal bedient die Telefonzentrale, erteilt grundlegende Auskünfte zum Haus (Öffnungszeiten, Ansprechpartner) und koordiniert bei Bedarf interne Meldungen (z.B. Anrufweiterleitungen, Durchsagen). Diese Serviceaufgaben erfolgen in Abstimmung mit den Sicherheitsaufgaben, ohne die Aufsichtspflichten zu vernachlässigen.

  • Ordnung und Auftreten: Das Personal hält den Eingangsbereich repräsentativ und ordentlich. Es trägt die vorgeschriebene Dienstkleidung und ein Namensschild und tritt gegenüber Besuchern und Mitarbeitern jederzeit höflich, hilfsbereit und bestimmt auf. Auffälligkeiten im Eingangsbereich (z.B. unbeaufsichtigte Gegenstände, Verschmutzungen) werden unverzüglich behoben oder gemeldet.

Maßnahmen bei Sicherheitsvorfällen

  • Erkennung von Vorfällen: Das Personal ist geschult, Sicherheitsvorfälle oder Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen (z.B. Feuer- oder Rauchentwicklung im Eingangsbereich, verdächtige Gegenstände, Streitigkeiten oder medizinische Notfälle). Bei Erkennen eines Vorfalls wird sofort gemäß hinterlegten Prozessen reagiert.

  • Unverzügliches Eingreifen: Bei akuten Sicherheitsbedrohungen (z.B. unbefugtes Eindringen, physische Auseinandersetzung) schreitet das Personal ein, soweit dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Es spricht die beteiligten Personen an, fordert ggf. zur Unterlassung oder zum Verlassen des Geländes auf und versucht, die Situation unter Kontrolle zu bringen.

  • Benachrichtigung gemäß Alarmplan: Parallel oder unmittelbar danach setzt das Personal die festgelegte Meldekette in Gang. Es informiert den Sicherheitsverantwortlichen des Auftraggebers sowie ggf. interne Notfallkontakte (wie den Objektleiter, Facility Manager oder Betriebsleiter) je nach Art des Vorfalls. Die externe Alarmierung (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst) erfolgt ohne Verzögerung, falls die Situation dies erfordert.

  • Koordination vor Ort: Bis zum Eintreffen von Verstärkung oder Hilfskräften koordiniert das Personal die Erstmaßnahmen am Ort des Geschehens. Es weist eintreffende interne oder externe Einsatzkräfte ein, stellt relevante Informationen bereit (z.B. Lage des Vorfalls, beteiligte Personen) und unternimmt weitere Schutzmaßnahmen (z.B. Absperren eines Gefahrenbereichs).

  • Dokumentation des Vorfalls: Nach Bewältigung des unmittelbaren Vorfalls fertigt das Personal einen schriftlichen Bericht an. Dieser enthält eine genaue Beschreibung des Ereignisses, Zeitpunkt und Ort, Beteiligte, getroffene Maßnahmen und Ergebnisse. Der Bericht wird dem Auftraggeber zeitnah vorgelegt und archiviert.

Notfallmaßnahmen

  • Evakuierungsunterstützung: Im Falle einer Evakuierung (z.B. bei Feueralarm oder Bombendrohung) unterstützt das Empfangs- und Sicherheitspersonal die geordnete Räumung des Gebäudes. Es kennt die Evakuierungspläne und Sammelstellen und leitet sowohl Mitarbeiter als auch Besucher sicher nach draußen. Das Personal überprüft anschließend, soweit möglich, anhand der Besucher- und Mitarbeiterlisten, ob sich noch Personen im Gebäude befinden, und meldet fehlende Personen umgehend der Einsatzleitung.

  • Lockdown / Absperrung: Bei bestimmten Gefahrensituationen (z.B. Amokalarm, Terrorwarnung, Chemieunfall) kann anstelle einer Evakuierung ein interner Schutz bzw. Lockdown erforderlich sein. Das Personal führt in diesem Fall die vorgesehenen Absperrmaßnahmen durch: es verschließt Zugänge, hindert Personen daran, gefährdete Bereiche zu betreten oder zu verlassen, und dirigiert Anwesende in sichere Zonen, sofern diese definiert sind.

  • Notfallkommunikation: Während eines Notfalls übernimmt das Personal definierte Kommunikationsaufgaben. Dazu zählt, den Notruf (112) mit allen relevanten Informationen abzusetzen, das interne Krisenmanagement zu alarmieren und regelmäßige Lageupdates zu geben. Zudem informiert es die anwesenden Personen mittels Durchsage oder persönlicher Ansprache über das erforderliche Verhalten (z.B. Ruhe bewahren, nächste Ausgänge benutzen oder im Schutzraum verbleiben).

  • Erste Hilfe: Soweit ausgebildet, leisten Mitarbeiter des Empfangs- und Sicherheitsdienstes bei Verletzungen Erste Hilfe, bis professionelle medizinische Hilfe eintrifft. Ein Erste-Hilfe-Kasten und ggf. ein AED (Defibrillator) stehen am Empfang bereit. Das Personal dokumentiert auch medizinische Notfälle nach ihrer Versorgung.

  • Nachbereitung: Nach Abschluss des Notfalls unterstützt das Personal die Rückkehr zum Normalbetrieb. Es veranlasst die Rücksetzung von Alarmanlagen, registriert die Rückmeldungen von evakuierten Personen (wer ist zurückgekehrt?) und nimmt an einer Nachbesprechung teil. Ggf. werden gemeinsam mit dem Auftraggeber Verbesserungsmaßnahmen für zukünftige Notfälle erarbeitet.

Dokumentation und Berichterstattung

  • Zutrittskontroll-Protokolle: Das Zutrittskontrollsystem speichert automatisch alle Zugangsvorgänge (wer, wann, wo). Der Dienstleister stellt sicher, dass diese Protokolle regelmäßig gesichtet und ausgewertet werden, um Unregelmäßigkeiten (z.B. unautorisierte Zutrittsversuche außerhalb der Zeiten) zeitnah zu erkennen. Auffällige Ereignisse werden an den Auftraggeber gemeldet.

  • Besucher- und Anwesenheitslisten: Der Empfang führt fortlaufend ein Verzeichnis aller anwesenden Besucher und Fremdfirmen (ggf. digital), inklusive Name, Firma, verantwortlicher interner Ansprechpartner, Ankunfts- und Auslasszeit. Diese Listen dienen Sicherheits- und Evakuierungszwecken und werden datenschutzkonform behandelt (Zugriff nur für Berechtigte, Löschung nach vordefinierter Aufbewahrungsfrist).

  • Incident-Berichte: Für alle sicherheitsrelevanten Zwischenfälle (z.B. Zutrittsverweigerungen, Alarmauslösungen, medizinische Notfälle, Sachbeschädigungen) fertigt der Dienstleister einen schriftlichen Incident-Bericht an. Dieser Bericht wird zeitnah dem Auftraggeber übermittelt. Darin enthalten sind Details zum Vorfall, die ergriffenen Maßnahmen und Vorschläge zur Verhinderung künftiger ähnlicher Vorfälle.

  • Regelberichte und Meetings: In regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich oder quartalsweise) erstellt der Dienstleister zusammenfassende Berichte über die erbrachten Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen. Darin enthalten sind Kennzahlen (z.B. Anzahl Besucher, registrierte Vorfälle, durchgeführte Schulungen), eine Bewertung der Dienstleistungsqualität sowie ggf. geplante Verbesserungen. Diese Berichte werden im Rahmen von Abstimmungsgesprächen zwischen Auftraggeber und Dienstleister erörtert.

  • Audit und Nachweisführung: Alle Dokumentationen, Berichte und Protokolle werden vom Dienstleister so aufbewahrt, dass eine Überprüfung (Audit) der Einhaltung der vertraglichen Pflichten jederzeit möglich ist. Bei Audits oder behördlichen Kontrollen kann somit lückenlos nachgewiesen werden, dass alle Anforderungen (z.B. nach GewO, DSGVO, Arbeitsschutz) erfüllt wurden.

Schulung und Qualitätssicherung

  • Qualifikationsanforderungen: Das eingesetzte Personal muss über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Insbesondere ist für Sicherheits- und Empfangskräfte, die Kontrollaufgaben wahrnehmen, der Nachweis der Sachkunde gemäß § 34a Gewerbeordnung (Bewachungserlaubnis) zu erbringen. Ebenso verfügen sie über ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nur geeignetes Personal ohne Sicherheitsbedenken eingesetzt wird.

  • Initiale Einweisung: Jeder Mitarbeiter des Dienstleisters durchläuft vor Einsatzbeginn eine ausführliche Einweisung in die Objektgegebenheiten, die Hausordnung und die spezifischen Sicherheits- und Notfallprozeduren des Standorts. Diese Einweisung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und wird dokumentiert (z.B. mittels unterschriebener Einweisungsprotokolle).

  • Fortlaufende Schulungen: Der Dienstleister verpflichtet sich, sein Personal regelmäßig weiterzubilden. Dazu gehören jährliche Auffrischungen der Sachkunde (z.B. Rechtsgrundlagen, Deeskalationstechniken), Trainings zu Brandschutz und Erster Hilfe sowie Unterweisungen im Umgang mit der technischen Zutrittskontrolleinrichtung. Auch Neuerungen in Gesetzen (z.B. DSGVO-Updates) oder Technologien werden dem Personal zeitnah vermittelt.

  • Leistungsüberwachung: Zur Qualitätssicherung führt der Dienstleister interne Kontrollen durch, etwa durch unangekündigte Besuche von Objektverantwortlichen oder Tests von Alarmierungswegen. Der Auftraggeber behält sich ebenfalls vor, die Leistung vor Ort zu überprüfen und Feedback zu geben. Festgestellte Abweichungen von den vereinbarten Prozessen werden gemeinsam analysiert.

  • Feedbackkultur: Es wird eine offene Feedbackkultur gepflegt. Das Personal ist angehalten, Verbesserungsvorschläge oder erkannte Probleme dem Vorgesetzten zu melden. In regelmäßigen Besprechungen zwischen Auftraggeber und Dienstleister werden solche Rückmeldungen diskutiert und Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung vereinbart. Lob und Kritik des Auftraggebers fließen unmittelbar in Schulungs- und Anpassungsmaßnahmen ein.

Kontinuierliche Verbesserung

  • Regelmäßige Evaluierung: Die Wirksamkeit der bestehenden Zugangskontroll- und Empfangsprozesse wird kontinuierlich überwacht und mindestens jährlich gemeinsam durch Auftraggeber und Dienstleister evaluiert. Schwachstellen oder ineffiziente Abläufe werden identifiziert und Korrekturmaßnahmen vorgeschlagen.

  • Technischer Fortschritt: Der Dienstleister hält sich über aktuelle Entwicklungen im Bereich Sicherheitstechnik auf dem Laufenden. Wenn neue Lösungen (wie z.B. moderne Zutrittskontrollsoftware, verbesserte Ausweistechnologien oder Kamerasysteme mit KI-Auswertung) verfügbar sind, unterbreitet er dem Auftraggeber proaktiv Vorschläge, wie diese zur Verbesserung der Sicherheit implementiert werden könnten.

  • Anpassung der Prozesse: Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern (z.B. Erweiterung des Gebäudes, geänderte Nutzerzahlen, besondere Ereignisse oder Bedrohungslagen), passt der Dienstleister in Absprache mit dem Auftraggeber die Zugangs- und Sicherheitsprozesse entsprechend an. Dies umfasst auch die Überarbeitung der hier dokumentierten Protokolle und ggf. die Anpassung der Ressourcen (Personalstärke, Ausrüstungen).

  • Ziel der kontinuierlichen Verbesserung: Ziel ist es, den Empfangs- und Sicherheitsdienst stets auf einem hohen Qualitätsniveau zu halten und auf neue Herausforderungen flexibel reagieren zu können. Auftraggeber und Dienstleister arbeiten hierbei vertrauensvoll zusammen und teilen alle relevanten Erkenntnisse miteinander.

Schlussbemerkung

Der Dienstleister bekundet mit den vorliegenden Regelungen sein uneingeschränktes Engagement für einen sicheren, ordnungsgemäßen und serviceorientierten Empfangs- und Zugangsdienst. Er sichert zu, alle in dieser Leistungsbeschreibung und Ausschreibung formulierten Anforderungen jederzeit einzuhalten und eventuelle Anpassungen bei veränderten Bedingungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber umzusetzen.

Beide Vertragsparteien – Auftraggeber und Dienstleister – bestätigen, dass die in diesem Dokument dargelegten Zutrittskontroll- und Sicherheitsprotokolle verstanden wurden und bindend vereinbart sind. Durch Unterzeichnung dieses Dokuments verpflichten sich beide Seiten zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und zur konsequenten Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen, um die Sicherheit von Personen, Anlagen und Daten im Objekt zu gewährleisten.

Unterschriften & Bestätigungen

Für den Auftraggeber (Vergabestelle):

Name: ___________________________

Position: ___________________________

Unterschrift: ________________________

Datum: ____________________________

Für den Dienstleister (Bieter):

Name: ___________________________

Position: ___________________________

Unterschrift: ________________________

Datum: ____________________________