Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Empfang und Empfangsdienste: Auftraggeber- und Betreiberpflichten

Facility Management: Empfangs- und Kontaktzentrum » Strategie » Betreiberverantwortung

Auftraggeber- und Betreiberpflichten

Auftraggeber- und Betreiberpflichten

Empfangsdienste sind ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Infrastruktur und dienen als erste Kontaktstelle für Mitarbeiter, Besucher und Kunden. Sowohl Auftraggeber als auch Betreiber tragen spezifische Verantwortlichkeiten, um eine hohe Servicequalität, Sicherheit und Datenschutzkonformität sicherzustellen. Dieses Dokument beleuchtet die Pflichten von Auftraggebern und Betreibern im Bereich Empfangsdienste, mit besonderem Fokus auf Neubau und Betrieb, rechtliche, normative und betriebliche Anforderungen sowie Aspekte wie Sicherheitsmanagement, Arbeitsschutz, Personalentwicklung, Organisation, Gebäude und Technik.

Ein durchdachtes Konzept für Empfangsdienste gewährleistet nicht nur die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern, sondern trägt auch zur Optimierung der betrieblichen Abläufe bei. Dabei sind Auftraggeber insbesondere in der Planungs- und Übergabephase gefordert, rechtliche Vorgaben wie die DIN EN 50133 für Zutrittskontrollen oder die DSGVO für den Datenschutz umzusetzen und gleichzeitig Anforderungen an Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 zu berücksichtigen. Betreiber hingegen stehen in der Pflicht, die operative Umsetzung dieser Vorgaben sicherzustellen, regelmäßig zu überwachen und durch technische Innovationen wie KI-basierte Systeme kontinuierlich zu optimieren. Die Herausforderungen liegen insbesondere in der Komplexität der rechtlichen Anforderungen, wie der revisionssicheren Dokumentation gemäß DIN ISO 15489, der Integration neuer Technologien und der Sicherstellung eines lückenlosen Datenschutzes. Gleichzeitig eröffnen sich durch Digitalisierung, Automatisierung und Nachhaltigkeitsstrategien zahlreiche Chancen, Kosten zu senken und die Servicequalität zu erhöhen. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist die gezielte Weiterentwicklung des Empfangspersonals. Regelmäßige Schulungen, individuelle Entwicklungspläne und strukturierte Leistungsbewertungen fördern die Motivation und Kompetenz der Mitarbeiter und stellen sicher, dass sie den steigenden Anforderungen gerecht werden können. Es lässt sich festhalten, dass die effektive Planung und der Betrieb von Empfangsdiensten eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen betrieblichen Einheiten erfordern, darunter IT, Sicherheitsdienste und Gebäudemanagement. Nur durch ein integratives Konzept, das sowohl rechtliche als auch operative Aspekte berücksichtigt, können Empfangsdienste nachhaltig und zukunftssicher gestaltet werden. Dies trägt nicht nur zur Verbesserung der betrieblichen Abläufe bei, sondern stärkt auch das Image des Unternehmens als moderner und verantwortungsbewusster Akteur.

Auftraggeberpflichten

Planung und Ausschreibung (Neubau und Betrieb)

  • Pflichten im Neubau: Berücksichtigung der Anforderungen an den Empfang bereits in der Planungsphase eines Neubaus.

  • Integration von Sicherheits- und Zugangssystemen, die den aktuellen Normen entsprechen, wie DIN EN 50133 (Zutrittskontrolle) und DIN 18040 (Barrierefreiheit).

  • Planung der Infrastruktur für digitale Systeme, z. B. Besucherregistrierung und Überwachungssysteme, gemäß DIN EN ISO 27001.

  • Festlegung von Standards für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, z. B. gemäß DIN EN ISO 50001.

Pflichten im Betrieb:

  • Erstellung eines detaillierten Leistungsverzeichnisses für die laufende Betreuung und Wartung.

  • Berücksichtigung der Anforderungen an Arbeitsschutz, Datenschutz und Barrierefreiheit bei der Ausschreibung von Empfangsdienstleistungen.

  • Regelmäßige Überprüfung der Anforderungen und Anpassung an gesetzliche Änderungen.

Rechtliche Grundlagen:

  • VOB/A: Anforderungen an die Ausschreibung und Vergabe von Bau- und Dienstleistungen.

  • DSGVO: Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

  • ArbSchG: Integration von Arbeitsschutzmaßnahmen.

  • Bauordnungen der Länder: Anforderungen an den baulichen Brandschutz und die Gebäudesicherheit.

Auswahl und Beauftragung

  • Pflichten: Vergabe von Bau- und Dienstleistungsaufträgen an qualifizierte Anbieter mit entsprechenden Zertifizierungen (z. B. DIN EN ISO 9001 für Qualitätsmanagement).

  • Prüfung der Kompetenzen des Dienstleisters in Bezug auf innovative Technologien wie KI-gestützte Zugangssysteme.

  • Sicherstellung der Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit in der Planung und Umsetzung.

Übergabe und Dokumentation (Neubau und Betrieb)

  • Pflichten im Neubau: Erstellung und Übergabe eines umfassenden Betriebshandbuchs, das alle technischen Anlagen, Sicherheitskonzepte und Prozesse umfasst.

  • Dokumentation der Abnahmen gemäß BGB §§ 640 ff. (Abnahme von Werkleistungen).

  • Integration von Anforderungen aus der DIN 276 zur Kostenkontrolle während der Bauphase.

Pflichten im Betrieb:

  • Sicherstellung der revisionssicheren Dokumentation aller Vorgänge, wie Besucherdaten, Sicherheitsereignisse und Wartungsprotokolle, gemäß DIN ISO 15489.

  • Regelmäßige Aktualisierung und Überprüfung der Dokumentation.

  • Einführung eines digitalen Dokumentenmanagementsystems für eine transparente und rechtskonforme Verwaltung.

Betrieb und Organisation (Neubau und Betrieb)

  • Pflichten: Einrichtung eines Empfangsbetriebs, der den Anforderungen aus Planung und Bau entspricht.

  • Sicherstellung einer lückenlosen Besetzung des Empfangsbereichs, einschließlich Vertretungsregelungen.

  • Einführung von Systemen zur Optimierung der Arbeitsorganisation, z. B. digitale Schichtplanung.

  • Integration von Technologien wie digitalen Besucherregistrierungen und Überwachungssystemen.

Effektive Schichtplanung:

  • Nutzung von Planungssoftware zur Berücksichtigung von Betriebszeiten, Spitzenzeiten und Personalressourcen.

  • Sicherstellung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben, wie Arbeitszeitregelungen gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Rechtliche Grundlagen:

  • ArbSchG: Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes.

  • BetrSichV: Anforderungen an technische Anlagen und Arbeitsmittel.

  • DIN EN ISO 45001: Arbeitsschutzmanagementsysteme.

Sicherheitsanforderungen

  • Pflichten: Implementierung von Sicherheits- und Zugangskontrollsystemen gemäß DIN EN 50133 und DIN EN ISO 27001.

  • Entwicklung und Umsetzung eines Sicherheitskonzepts, einschließlich Notfallplänen.

  • Schulung des Empfangspersonals zu Sicherheitsvorschriften und Notfallprozeduren.

  • Einführung von temporären Ausweissystemen für externe Besucher.

Rechtliche Grundlagen:

  • BetrSichV: Sicherheitsanforderungen an Arbeitsmittel.

  • DSGVO: Datenschutzkonforme Verarbeitung von Besucherdaten.

  • DIN EN 60839: Sicherheits- und Alarmsysteme.

  • ArbSchG § 5: Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Technische Infrastruktur

  • Pflichten: Wartung und regelmäßige Überprüfung der technischen Anlagen wie Überwachungskameras, Zugangskontrollen und Gegensprechanlagen.

  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Notfallsystemen und Fluchtwegeinrichtungen gemäß DIN EN 1838.

  • Integration von Energiemanagementsystemen gemäß DIN EN ISO 50001 für effizienten Betrieb.

  • Einführung und Nutzung von KI-Systemen, die Prozesse wie Besucherregistrierung und Zugangskontrollen automatisieren.

Personalentwicklung

  • Pflichten: Entwicklung und Umsetzung von Weiterbildungsprogrammen für Empfangspersonal, mit besonderem Fokus auf Technikbedienung, Datenschutz und Konfliktmanagement.

  • Regelmäßige Überprüfung der Kompetenzen und Entwicklungsmöglichkeiten des Personals.

  • Förderung von Eigenverantwortung und Führungsqualitäten durch gezielte Schulungen.

  • Einführung von Leistungsgesprächen und individuellen Entwicklungsplänen gemäß DIN EN ISO 9001.

Zusammenarbeit

  • Pflichten: Enge Abstimmung mit dem IT-Support zur Wartung und Aktualisierung technischer Systeme.

  • Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement zur Koordination von Wartungsarbeiten und infrastrukturellen Änderungen.

  • Integration von Sicherheitsdiensten in den Empfangsprozess, z. B. für Zugangskontrollen und Eskalationsmaßnahmen.

  • Implementierung eines Eskalationsprotokolls gemäß ISO 22320 (Krisenmanagement).

Datenschutz

  • Pflichten: Umsetzung datenschutzkonformer Prozesse gemäß DSGVO Art. 5, insbesondere Datenminimierung und Zweckbindung.

  • Schulung des Personals im Umgang mit personenbezogenen Daten.

  • Einführung revisionssicherer Datenspeicherungsmaßnahmen gemäß BDSG.

  • Ernennung eines Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO Art. 37.

Barrierefreiheit

  • Pflichten: Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs zu allen Bereichen des Empfangs gemäß DIN 18040.

  • Bereitstellung barrierefreier Informationen und Kommunikationsmittel.

  • Integration von Maßnahmen für inklusive Zugänge, wie Induktionsschleifen für Hörhilfen.

Rechtliche Grundlagen:

  • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Förderung der Inklusion.

  • DIN 18040: Barrierefreies Bauen.

  • SGB IX: Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Stärken (Strengths):

  • Frühzeitige Integration von Empfangsdiensten in Neubauprojekte ermöglicht eine effiziente Infrastrukturplanung.

  • Einsatz moderner Technologien wie KI, IoT und digitaler Besucherregistrierung verbessert die Effizienz und Sicherheit.

  • Verbesserte Servicequalität durch strukturierte Schulungsprogramme und regelmäßige Evaluierungen.

  • Nachhaltigkeit durch Energiemanagementsysteme gemäß DIN EN ISO 50001.

Schwächen (Weaknesses):

  • Hoher Schulungsbedarf, insbesondere bei der Einführung neuer Technologien.

  • Komplexität und hoher Aufwand bei der Umsetzung von Datenschutzrichtlinien (DSGVO).

  • Widerstände gegen technologische Veränderungen bei Mitarbeitern.

Chancen (Opportunities):

  • Nutzung von KI und automatisierten Systemen zur Steigerung der Effizienz und Reduzierung von Personalkosten.

  • Positionierung des Unternehmens als Vorreiter für barrierefreie und nachhaltige Empfangsdienstleistungen.

  • Steigerung der Kundenzufriedenheit durch personalisierte Besuchererfahrungen.

  • Erhöhung der Sicherheit durch Integration fortschrittlicher Zutritts- und Überwachungstechnologien.

Risiken (Threats):

  • Datenschutzverstöße können zu erheblichen Bußgeldern und Reputationsverlust führen.

  • Sicherheitsrisiken durch mangelhafte Wartung oder Fehler in Überwachungssystemen.

  • Steigende Betriebskosten durch die kontinuierliche Anpassung an neue technologische Standards und gesetzliche Vorgaben.

  • Mangel an qualifiziertem Personal für spezialisierte Empfangsaufgaben.