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Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

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Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Die Gestaltung des Empfangsbereichs im Rahmen eines Neubauprojekts erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die baulichen und technischen Grundvoraussetzungen für den Empfangsbereich schafft, erfolgen betriebs- und nutzerspezifische Anpassungen im Rahmen des Nutzerausbaus. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort übernommen und integriert werden.

Leistungen des Generalunternehmers (GU)

Der GU stellt die baulichen und infrastrukturellen Grundvoraussetzungen für den Empfangsbereich sicher. Dazu gehören:

Errichtung der baulichen Hülle und Grundstruktur

  • Bereitstellung des Empfangsbereichs gemäß funktionaler Leistungsbeschreibung (FLB)

  • Standardmäßige Wand-, Boden- und Deckenverkleidungen gemäß Gebäudevorgaben

  • Umsetzung von baulichen Sicherheitsvorgaben (z. B. Fluchtwege, Brandschutz)

Grundinstallation der technischen Infrastruktur

  • Elektrische Anschlüsse für Beleuchtung, Arbeitsplatzversorgung und IT

  • Grundbeleuchtung nach Normvorgaben (z. B. ASR A3.4 Beleuchtung)

  • Installation der Standard-Klimatisierung und Lüftung

Brandschutz- und Sicherheitstechnik

  • Installation der Brandmeldeanlage

  • Bereitstellung der Fluchtwegkennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung

  • Standardisierte Einbruchmeldeanlagen oder mechanische Sicherungen

Diese Leistungen gewährleisten die grundsätzliche Nutzbarkeit des Empfangsbereichs, ohne auf spezifische betriebliche Anforderungen einzugehen.

Leistungen im Nutzerausbau (inkl. Bestandsumzug) – Beispielhafte Maßnahmen

Der Nutzerausbau umfasst alle betriebsspezifischen Anpassungen, die über die Standardleistungen des GU hinausgehen.

Möblierung und Ausstattung des Empfangs

  • Rezeptionstresen nach Corporate Design des Unternehmens

  • Sitzmöbel für Besucher (z. B. Lounge-Sessel, Sitzbänke)

  • Pflanzen, Wandgestaltung oder Dekorelemente zur Atmosphäre

Individuelle Beleuchtung und Design-Anpassungen

  • Hochwertige Design-Beleuchtung oder Akzentbeleuchtung

  • Integration von Unternehmensbranding (z. B. beleuchtetes Logo, Farbkonzept)

  • Spezielle Bodenbeläge oder Wandverkleidungen für repräsentative Optik

Technische Ausstattung für Besuchersteuerung und Kommunikation

  • Digitale Empfangssysteme (z. B. Besucher-Terminals, digitale Anzeigetafeln)

  • Integration von Videokonferenz- oder Telefonie-Systemen für Empfangspersonal

  • Kunden- oder Mitarbeiterregistrierungssysteme (z. B. QR-Code-Check-in)

Sicherheits- und Zutrittssysteme nach Nutzeranforderung

  • Elektronische Zutrittskontrollen für Mitarbeiter und Gäste

  • Kameraüberwachung oder Gegensprechanlagen für Zugangskontrolle

  • Spezifische Einbruchschutzmaßnahmen oder Alarmierungssysteme

Integration vorhandener Bestandsausstattung

  • Übernahme und Integration vorhandener Empfangsmöbel oder Tresen

  • Weiterverwendung bestehender Medientechnik oder Beschilderung

  • Übernahme von IT- und Zugangssystemen aus dem Altbestand

Diese Maßnahmen erfolgen durch den Nutzer oder durch beauftragte Fachfirmen und sind individuell an die betrieblichen Anforderungen und das Corporate Design des Unternehmens angepasst.

Abstimmung in der Werkplanung

Die exakte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau wird in der ausführungsreifen Werkplanung finalisiert. Dabei wird geklärt:

  • Welche Basisleistungen bereits durch den GU erbracht werden?

  • Welche betrieblichen Anforderungen durch den Nutzerausbau ergänzt werden müssen?

  • Welche Bestandselemente übernommen und integriert werden sollen?

  • Wer für Transport, Installation und Wiederinbetriebnahme der Bestandselemente verantwortlich ist?

Diese Abgrenzung stellt sicher, dass der Empfangsbereich sowohl funktional als auch repräsentativ optimal ausgestattet ist und es zu keinen Unklarheiten oder doppelten Beauftragungen kommt.

Durch die beispielhafte Kennzeichnung der Nutzerausbauten wird sichergestellt, dass alle Beteiligten – von der Planung bis zur Umsetzung – eine transparente und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeiten haben.