Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Die Gestaltung des Empfangsbereichs im Rahmen eines Neubauprojekts erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die baulichen und technischen Grundvoraussetzungen für den Empfangsbereich schafft, erfolgen betriebs- und nutzerspezifische Anpassungen im Rahmen des Nutzerausbaus. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort übernommen und integriert werden.
Der GU stellt die baulichen und infrastrukturellen Grundvoraussetzungen für den Empfangsbereich sicher. Dazu gehören:
Errichtung der baulichen Hülle und Grundstruktur
Bereitstellung des Empfangsbereichs gemäß funktionaler Leistungsbeschreibung (FLB)
Standardmäßige Wand-, Boden- und Deckenverkleidungen gemäß Gebäudevorgaben
Umsetzung von baulichen Sicherheitsvorgaben (z. B. Fluchtwege, Brandschutz)
Grundinstallation der technischen Infrastruktur
Elektrische Anschlüsse für Beleuchtung, Arbeitsplatzversorgung und IT
Grundbeleuchtung nach Normvorgaben (z. B. ASR A3.4 Beleuchtung)
Installation der Standard-Klimatisierung und Lüftung
Brandschutz- und Sicherheitstechnik
Installation der Brandmeldeanlage
Bereitstellung der Fluchtwegkennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung
Standardisierte Einbruchmeldeanlagen oder mechanische Sicherungen
Diese Leistungen gewährleisten die grundsätzliche Nutzbarkeit des Empfangsbereichs, ohne auf spezifische betriebliche Anforderungen einzugehen.
Leistungen im Nutzerausbau (inkl. Bestandsumzug) – Beispielhafte Maßnahmen
Der Nutzerausbau umfasst alle betriebsspezifischen Anpassungen, die über die Standardleistungen des GU hinausgehen.
Möblierung und Ausstattung des Empfangs
Rezeptionstresen nach Corporate Design des Unternehmens
Sitzmöbel für Besucher (z. B. Lounge-Sessel, Sitzbänke)
Pflanzen, Wandgestaltung oder Dekorelemente zur Atmosphäre
Individuelle Beleuchtung und Design-Anpassungen
Hochwertige Design-Beleuchtung oder Akzentbeleuchtung
Integration von Unternehmensbranding (z. B. beleuchtetes Logo, Farbkonzept)
Spezielle Bodenbeläge oder Wandverkleidungen für repräsentative Optik
Technische Ausstattung für Besuchersteuerung und Kommunikation
Digitale Empfangssysteme (z. B. Besucher-Terminals, digitale Anzeigetafeln)
Integration von Videokonferenz- oder Telefonie-Systemen für Empfangspersonal
Kunden- oder Mitarbeiterregistrierungssysteme (z. B. QR-Code-Check-in)
Sicherheits- und Zutrittssysteme nach Nutzeranforderung
Elektronische Zutrittskontrollen für Mitarbeiter und Gäste
Kameraüberwachung oder Gegensprechanlagen für Zugangskontrolle
Spezifische Einbruchschutzmaßnahmen oder Alarmierungssysteme
Integration vorhandener Bestandsausstattung
Übernahme und Integration vorhandener Empfangsmöbel oder Tresen
Weiterverwendung bestehender Medientechnik oder Beschilderung
Übernahme von IT- und Zugangssystemen aus dem Altbestand
Diese Maßnahmen erfolgen durch den Nutzer oder durch beauftragte Fachfirmen und sind individuell an die betrieblichen Anforderungen und das Corporate Design des Unternehmens angepasst.
Abstimmung in der Werkplanung
Die exakte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau wird in der ausführungsreifen Werkplanung finalisiert. Dabei wird geklärt:
Welche Basisleistungen bereits durch den GU erbracht werden?
Welche betrieblichen Anforderungen durch den Nutzerausbau ergänzt werden müssen?
Welche Bestandselemente übernommen und integriert werden sollen?
Wer für Transport, Installation und Wiederinbetriebnahme der Bestandselemente verantwortlich ist?
Diese Abgrenzung stellt sicher, dass der Empfangsbereich sowohl funktional als auch repräsentativ optimal ausgestattet ist und es zu keinen Unklarheiten oder doppelten Beauftragungen kommt.
Durch die beispielhafte Kennzeichnung der Nutzerausbauten wird sichergestellt, dass alle Beteiligten – von der Planung bis zur Umsetzung – eine transparente und eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeiten haben.